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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Turkmenistan

Sätze zuletzt geprüft am 24. Juli 2021; eine aktuelle Quelle lag nicht vor.

Eine deutsche Gesellschaft, die mindestens 25 % an einer turkmenischen Gesellschaft hält, zahlt auf Dividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen 5 % Quellensteuer. Bei kleineren Beteiligungen sind es 15 %, auf Zinsen und Lizenzgebühren jeweils 10 %.

Ohne Abkommen behält Turkmenistan auf Einkünfte ausländischer Gesellschaften ohne Betriebsstätte im Land in der Regel 15 % ein. Für die Vermietung von Seeschiffen und Flugzeugen gelten 6 %.

Die Befreiung oder Ermäßigung nach einem Abkommen gibt es nicht automatisch. Die ausländische Gesellschaft muss in einem Abkommensstaat ansässig sein und ein Verwaltungsverfahren durchlaufen.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 15 % 15 % 15 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 15 % 10 % 10 %

Turkmenistan hat einen Teil seiner Abkommen von der Sowjetunion übernommen und weitere selbst geschlossen. Zur alten sowjetischen Gruppe gehören die Abkommen mit Belgien, Frankreich, Japan und den Vereinigten Staaten.

Abkommen mit gleichen Sätzen

10 % auf Dividenden und Lizenzgebühren sowie 0 % oder 10 % auf Zinsen gelten für Aserbaidschan, Bahrain, Georgien, Indien, Japan, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Malaysia, Saudi-Arabien, die Slowakei, Tadschikistan, Tschechien, die Türkei, die Ukraine und Usbekistan.

Deutschland teilt sich seine Sätze mit Armenien, Finnland, der Schweiz, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Das sind 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Estland, Moldau, Pakistan und Südkorea kommen auf einheitlich 10 %. Lettland und Litauen haben 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Alle übrigen Abkommen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Belarus 15 % 10 % 15 %
Belgien 15 % 0 % oder 15 % 0 %
China 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Frankreich 15 % 0 % oder 10 % 0 %
Iran 10 % 0 % oder 10 % 5 %
Österreich 15 % 10 % 10 %
Rumänien 10 % 10 % 15 %
Russland 10 % 5 % 5 %
Singapur 0 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 0 % 10 %
Vereinigte Staaten 0 % 15 % 0 %

Wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Die 5 % für Deutschland, Finnland, die Schweiz, Ungarn, das Vereinigte Königreich, China, Lettland und Litauen bekommt eine Kapitalgesellschaft, die direkt mindestens 25 % des Kapitals hält. Eine Personengesellschaft reicht nicht.

Bei Armenien genügt es, wenn der wirtschaftliche Eigentümer mindestens 25 % des genehmigten Kapitals hält. Singapur geht auf 0 % für Gesellschaften mit mindestens 25 % direkter oder indirekter Beteiligung, Dividenden an den Staat sind dort ganz frei.

Steuerfreie Zinsen

Das häufigste Muster ist die Befreiung von Zinsen, die der Staat, die Zentral- oder die Nationalbank zahlt. Das gilt für Bahrain, Georgien, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Malaysia, die Slowakei, Tadschikistan, die Türkei und die Ukraine.

Andere Abkommen befreien Zinsen an den anderen Staat und seine Einrichtungen. Dazu gehören China, Iran, Japan, Saudi-Arabien, Tschechien und Usbekistan, jeweils mit leicht unterschiedlichem Kreis an staatlichen Banken, Gebietskörperschaften oder Exportkreditversicherern.

Indien befreit zusätzlich Zinsen, die die Regierung, eine Gebietskörperschaft oder eine Kommune des anderen Staates zahlt. Bei Aserbaidschan sind Zinsen an Regierung, Kommunen, Zentralbank und den staatlichen Ölfonds frei, umgekehrt genauso.

Die alten sowjetischen Abkommen

Mit Belgien bleiben Zinsen in vier Fällen frei. Das sind Zinsen an den Staat oder auf staatlich garantierte Darlehen, Zinsen aus Ratenzahlungen für Warenlieferungen und Leistungen sowie Zinsen auf Bankdarlehen und Bankeinlagen, die nicht in Inhaberpapieren verbrieft sind.

Nach dem Abkommen mit Frankreich sind Zinsen auf Bankkredite und Handelskredite im Quellenstaat steuerfrei. Singapur befreit Zinsen, die der Staat zahlt oder garantiert, und Zinsen an die Regierung des anderen Staates.

Ob die 5 % aus Turkmenistan in Deutschland angerechnet werden und wie das Verwaltungsverfahren dort läuft, klären wir im Erstgespräch.

Für Turkmenistan bietet die PwC Worldwide Tax Summary derzeit keine Länderseite an. Die Sätze stammen aus unserer Fassung vom 24. Juli 2021 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.