Wie viel von Ihrem Gewinn wirklich bei Ihnen ankommt: 30 % Abgabe oder 9 %
Sie haben das meiste Vermögen aufgebaut und die Nachfolge vor der Tür. Hier sind die belastbaren Zahlen hinter Firmensitz im Ausland, Wegzugsbesteuerung und Nachfolge — ohne Schönfärberei.
Unverbindliches Erstgespräch anfragenKein Verkaufsdruck. Konkrete Zahlen zu Ihrem Fall.
Der VergleichVier Standorte im direkten Vergleich
Nicht Meinung. Nicht Prognose. Fest verankerte Steuersätze, die Ihre Gewinnverwendung jeden Monat bestimmen:
Die GefahrWas Ihnen keiner vorher sagt: die Wegzugsbesteuerung
Dieselben 63.000 € im Jahr können Ihnen zum Verhängnis werden, wenn Sie unvorbereitet handeln. Denn Deutschland erfasst beim Verlegen des Firmensitzes die stillen Reserven Ihres Unternehmens — im Moment der Verlegung, nicht erst beim Verkauf.
Die Falle sitzt im Zeitpunkt
- AStG & DBA bestimmen, welcher Staat was besteuern darf — wer sie kennt, gestaltet rechtssicher, wer sie überspringt, zahlt doppelt.
- Gewinne, die bis zum Wegzug hier entstanden sind, bleiben deutsche Steuerausgabe. Der Zeitpunkt der Verlagerung ist damit der teuerste oder billigste Hebel des ganzen Projekts.
- Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss in der Regel selbst fortziehen — die Firmenverlegung hängt eng an Ihrer Person.
Und bei der Nachfolge: § 13a ErbStG befreit Betriebsvermögen bei Erbschaft und Schenkung bis zu 100 % — aber nur, wenn Struktur und Haltefristen vorher stimmen. Nach dem Erbfall ist es dafür zu spät.
Chancen und FallstrickeVor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, schauen Sie sich diese Präsentation an. Sie zeigt beides — die Chancen und die Fallstricke der Wegzugsbesteuerung:
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Selbst rechnenIhr eigener Fall — in zwei Klicks
Wählen Sie Gewinn und Zeithorizont — Sie sehen sofort, was ein Standortwechsel pro Jahr und kumuliert ausmachen kann. Mit den offiziellen Sätzen, grob gerechnet:
Grob gerechnet: Deutschland ≈ 30 % (GmbH) bzw. ≈ 42 % (Einkommensteuer-Näherung) gegen die Zielsätze — VAE 9 % KSt bzw. 0 % als Naturalperson, Zypern 12,5 % bzw. 0 % (Non-Dom), Portugal 21 % bzw. 0 % private Kryptogewinne. Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr — Wegzugsbesteuerung und Ihr Einzelfall gehören ins Gespräch.
Die drei teuersten FehlerSo verlieren Unternehmer hier am meisten
Drei Muster sehen wir immer wieder — alle drei sind vermeidbar, wenn der Zeitpunkt stimmt:
Der unvorbereitete Wegzug
Erst umziehen, dann nachdenken: Die stillen Reserven werden im Moment der Verlegung fällig — nicht beim Verkauf. Wer vorher keine Struktur hat, zahlt auf alles sofort Steuern.
Falsche Reihenfolge bei der Nachfolge
§ 13a ErbStG belohnt die, die früh übergeben. Nach dem Erbfall gibt es keine Befreiung mehr auf Zeit — die 100 % waren dann genau 0 %.
Dem Steuertrott-Widerspruch glauben
„Steuern im Ausland“ heißt nicht Schwarz. AStG und DBA erlauben legale Gestaltung — wer sie kennt, zahlt einmal korrekt. Wer sie überspringt, zahlt doppelt.
Was Sie bekommenDas Erstgespräch — Stück für Stück
30 Minuten, unverbindlich, mit Ihrem Zahlenwerk. Das ist drin:
- ✓Ihre persönliche RechnungIhr Gewinn, Ihre Jahre — die konkrete Differenz zwischen Deutschland und den interessantesten Standorten.
- ✓Wegzugs-CheckWie hoch die stillen Reserven in Ihrer GmbH sitzen und was ein Sitzwechsel heute vs. in drei Jahren bedeutet.
- ✓AStG- und DBA-EinschätzungWelcher Staat was besteuern darf — und wo die legalen Gestaltungsspielräume in Ihrer Konstellation liegen.
- ✓Nachfolge-Blick nach § 13a ErbStGOb und wie Sie die bis zu 100 %-Befreiung für Ihr Betriebsvermögen sichern können.
- ✓Ein ehrliches „Nein“, wenn es sich nicht rechnetLohnt sich ein Wegzug für Sie nicht, sagen wir das — mit Begründung. Das spart Ihnen sechs Ziffern an Fehlinvestition.
Risiko-Rückgabe: Das Gespräch kostet Sie nur 30 Minuten und keine Verpflichtung. Am Ende wissen Sie entweder, was geht — oder dass Sie ruhig bleiben können.
Häufige FragenDie drei häufigsten Fragen
- Muss ich die Gründung oder Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
- In vielen Fällen ja — unabhängig von Ausschüttungen. Maßgeblich sind Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Berechtigung, nicht die formale Struktur. Wer es versäumt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
- Kann ich überhaupt noch steuerneutral Vermögen aufbauen?
- Ja. Über geeignete Strukturen lässt sich in vielen Fällen Vermögen ansparen, ohne sofort Steuern auszulösen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Wohnsitzverlagerung — das ist der Kern legaler Strukturplanung.
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf mein Unternehmen?
- Ohne Planung: schnell sechsstellig. Mit § 13a ErbStG: in geeigneten Fällen bis zu 100 % Befreiung — vorausgesetzt, das Betriebsvermögen bleibt im Betrieb und die Struktur steht schon bei der Schenkung richtig.
Der nächste SchrittWas in Ihrem Fall möglich ist, zeigt nur eine Rechnung
Bringen Sie Ihr Zahlenwerk mit: Gewinn der letzten drei Jahre, stiller Reserven, Altersstruktur. Im unverbindlichen Erstgespräch rechnen wir Ihre konkrete Konstellation durch — und Sie bekommen eine ehrliche Aussage, ob sich ein Umzug für Sie rechnet oder nicht.
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