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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Usbekistan, Republik

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Eine deutsche Gesellschaft, die direkt mindestens 25 % an einer usbekischen Gesellschaft hält, zahlt auf Dividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen 5 % Quellensteuer. Ohne Abkommen wären es 10 %, bei kleineren Beteiligungen erlaubt das Abkommen bis zu 15 %.

Auf Zinsen an deutsche Empfänger fallen 5 % an, auf Lizenzgebühren 3 % oder 5 %. Ohne Abkommen kosten Lizenzgebühren in Usbekistan 20 %.

Den Abkommenssatz gibt es aber nur mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Ohne sie behält der usbekische Zahler den vollen nationalen Satz ein.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige 5 % 5 % keine Angabe
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 10 % 20 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 3 % oder 5 %

Einbehalten müssen usbekische Gesellschaften und ausländische Gesellschaften mit Betriebsstätte in Usbekistan. Gemeinsam ist ihnen, dass sie als sogenannter Steueragent gelten.

Weitere Sätze nach usbekischem Recht

Dienstleistungen einschließlich Management und Beratung, Mieten und sonstige Einkünfte Gebietsfremder kosten wie Lizenzgebühren 20 %. Versicherungs- und Rückversicherungsprämien kosten 10 %, Fracht 6 %.

Abkommen mit gleichen Sätzen

Usbekistan hat mit 55 Staaten ein Abkommen in Kraft. 10 % auf Dividenden und Lizenzgebühren und 0 % oder 10 % auf Zinsen gelten für Bulgarien, China, Indien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Malaysia, Rumänien, die Türkei, Turkmenistan und Ungarn.

Einheitlich 10 % zahlen Empfänger aus Aserbaidschan, Indonesien, der Slowakei und der Ukraine.

Belgien, Luxemburg und Österreich kommen auf 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren.

Alle übrigen Abkommen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 0 %, 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 12 %
Bahrain 8 % 8 % 8 %
Belarus 15 % 10 % 15 %
Deutschland 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 3 % oder 5 %
Estland 5 % oder 10 % 5 % 10 %
Finnland 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 0 %, 5 % oder 10 %
Frankreich 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 0 %
Georgien 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Griechenland 8 % 0 % oder 10 % 8 %
Iran 8 % 10 % 5 %
Irland 5 % oder 10 % 5 % 5 %
Israel 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Italien 10 % 0 % oder 5 % 5 %
Japan 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 0 % oder 5 %
Jordanien 7 % oder 10 % 10 % 20 %
Kanada 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 % oder 10 %
Katar 8 % 8 % 10 %
Kirgisistan 5 % 5 % 15 %
Kuwait 0 %, 5 % oder 10 % 0 % oder 8 % 20 %
Moldau 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 15 %
Niederlande 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 0 % oder 10 %
Oman 0 % oder 7 % 0 % oder 7 % 10 %
Pakistan 10 % 0 % oder 10 % 15 %
Polen 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Russland 10 % 0 % oder 10 % 0 %
Saudi-Arabien 7 % 7 % 10 %
Schweiz 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 %
Singapur 5 % 5 % 8 %
Slowenien 8 % 8 % 10 %
Spanien 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 5 %
Südkorea 5 % oder 15 % 5 % 2 % oder 5 %
Tadschikistan 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Thailand 10 % 0 %, 10 % oder 15 % 15 %
Tschechien 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Vereinigtes Königreich 5 % oder 10 % 5 % 5 %
Vietnam 15 % 0 % oder 10 % 15 %

Wann der niedrigere Dividendensatz greift

Für Deutschland braucht es eine Gesellschaft, die keine Personengesellschaft ist und direkt mindestens 25 % des Kapitals hält. Dieselbe Hürde gilt für Jordanien, Kuwait, Spanien, Südkorea, Tadschikistan, Tschechien und die Emirate.

Kanada, Frankreich und Moldau gewähren 5 % schon ab 10 % der Stimmrechte, direkt oder indirekt. Das Vereinigte Königreich verlangt ebenfalls 10 % der Stimmrechte, nimmt aber Ausschüttungen von Anlagevehikeln aus.

Belgien und Irland setzen 10 % des Kapitals voraus, Österreich und Finnland 10 % des Kapitals ohne Personengesellschaften. Polen verlangt 20 % des Kapitals, die Schweiz 20 % direkt gehalten und ohne Personengesellschaften.

Bei Estland, Luxemburg und den Niederlanden sind es 25 % direkt, bei Georgien 25 % ohne Personengesellschaften. Ägypten und Japan verlangen die 25 % zusätzlich über einen Zeitraum von 365 Tagen.

Die Null bei den Niederlanden

Die Niederlande bekommen 0 % auf Dividenden, weil eine niederländische Gesellschaft Dividenden aus Usbekistan nach niederländischem Recht nicht versteuern muss. Zinsen und Lizenzgebühren bleiben frei, solange die Niederlande selbst keine Quellensteuer auf solche Zahlungen nach Usbekistan erheben.

Steuerfreie Zinsen

Fast alle Abkommen stellen Zinsen frei, wenn der Empfänger der Staat, eine Kommune, die Nationalbank oder ein staatliches Finanzinstitut ist. Für Deutschland zählen dazu auch die KfW, die DEG und Darlehen, die über Hermes abgesichert sind.

Ähnliche Zusätze gibt es für die Emirate mit der Abu Dhabi Investment Authority und dem Abu Dhabi Fund for Economic Development, für Finnland mit FINNFUND und für Ungarn, Malaysia, Thailand und die Türkei mit ihren Exportbanken. Oman nennt den State General Reserve Fund und den Omani Investment Fund.

Weitere Befreiungen hängen am Abkommen. Dazu gehören Zinsen, die der Staat zahlt, staatlich garantierte Darlehen, Lieferantenkredite für Ausrüstung, Waren und Leistungen, Bankdarlehen und Kredite staatlicher Exportförderer.

Thailand senkt auf 10 % für Zinsen an Finanzinstitute einschließlich Versicherungen, sonst gelten 15 %.

Lizenzgebühren nach Art

Wo mehrere Lizenzsätze stehen, kommt es auf die Art der Lizenz an. Für Deutschland gelten 3 % unter anderem für Patente, Marken, Know-how, geheime Formeln und Verfahren, für Urheberrechte an Literatur, Film und Musik dagegen 5 %.

Südkorea senkt auf 2 %, wenn es um die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung geht. Finnland, Japan und Kanada unterscheiden ebenfalls zwischen Patenten, Urheberrechten und Software.

Wie die usbekische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird und wie Sie die Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig bekommen, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Usbekistan, dort zuletzt aktualisiert am 27. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.