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Auswandern und Steuern sparen – Worauf Sie achten müssen

Endlich auswandern: Viele Deutsche wollen dauerhaft ins Ausland ziehen, allein oder mit der Familie.

Die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union macht den Umzug ins Ausland heute unkompliziert.

Neben Übersiedlung, Wohnungssuche und Arbeitssuche zählt auch die Steuerfrage.

Ein Umzug ins Ausland kann die Steuerbelastung spürbar senken.

Ein Umzug braucht Planung, auch steuerrechtlich.

Fehlt die Vorbereitung, landen Sie schnell in einer Grauzone.

Dann ist unklar, welches Land das Besteuerungsrecht hat.

Dieser Artikel bündelt die wichtigsten Punkte zum Steuerrecht bei einem Umzug ins Ausland, damit Sie die Konsequenzen im Überblick haben.

Was gilt für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht?

Die Finanzbehörden erkennen einen Wegzug erst an, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt: Spätestens eine Woche nach dem Umzug, Nachweis ist die Abmeldebescheinigung.
  • Anmeldung im Zielland: Nachweis über die neue Wohnung zeitnah zum Auszug, etwa durch Mietvertrag, Kaufvertrag oder Meldebescheinigung.
  • Auflösung aller Verbindungen zum deutschen Wohnsitz: Kündigung des Mietvertrags, Verkauf von Immobilien, Schließung von Bankkonten.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Kündigen Sie alle Jobs in Deutschland vor dem Wegzug.
  • Mitteilung ans Finanzamt: Informieren Sie das zuständige Finanzamt rechtzeitig über den geplanten Wegzug.
  • Letzte Steuererklärung: Für den Zeitraum von Januar bis zum Auszugstag ist noch eine Steuererklärung fällig.

Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Bei Fehlern ignoriert das Finanzamt den Wegzug und hält an der Steuerpflicht fest.

Die Wegzugsbesteuerung

Übertragen Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich ins Ausland, greift eine spezielle Wegzugsbesteuerung.

Seit 2022 gelten dafür neue Regelungen nach § 6 AStG.

Sie greift, wenn eine natürliche Person mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Konkret betrifft das folgende Fälle:

  • Anteile von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) innerhalb der letzten sieben Jahre.
  • Die Person war innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

EU/EWR-Staaten und Drittstaaten werden bei der Wegzugsbesteuerung unterschiedlich behandelt:

  • Bei Wegzug innerhalb der EU und dem EWR: Möglichkeit der zinsfreien Stundung auf Antrag, jedoch jährliche Mitteilungspflichten.
  • Bei Wegzug in Drittstaaten: Sofortige Besteuerung, Stundung nur gegen Sicherheitsleistung möglich.

Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und ihrem steuerlichen Buchwert.

Für die Steueroptimierung gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Übertragung der Anteile auf nahe Angehörige vor dem Wegzug.
  • Einbringung in eine inländische Stiftung.
  • Strukturierung über eine Personengesellschaft.

Jede Gestaltungsmöglichkeit muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Wegen der Komplexität der Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Steuerliche Pflichten in Deutschland enden nicht automatisch mit dem Wegzug.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt bis zu zehn Jahre nach dem Umzug.

Sie greift, wenn eine Person weiterhin Einkünfte im Inland bezieht oder darüber verfügen kann.

Typischerweise betrifft das:

  • Mieteinkünfte und Vermietung von Grundbesitz.
  • Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
  • Lizenzgebühren, Patente, Urheberrechte.
  • Renten und Ruhegehälter aus früheren Dienstverhältnissen.

Für diese Einkünfte bleibt die deutsche Steuerpflicht auch nach dem Wegzug bestehen.

Analysieren Sie sie deshalb gründlich, bevor Sie auswandern.

Was regeln Doppelbesteuerungsabkommen?

Zwischen Deutschland und dem Zielland besteht in der Regel ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen.

Es regelt, welcher Staat unter welchen Umständen besteuern darf.

Bei der Einkommensbesteuerung legen diese Abkommen häufig fest:

  • Deutschland darf Renteneinkünfte besteuern.
  • Das ausländische Einkommen wird im Ansässigkeitsstaat besteuert.
  • Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen werden angerechnet.

Die Feinheiten unterscheiden sich von Abkommen zu Abkommen, prüfen Sie sie genau.

Nur so vermeiden Sie eine versehentliche Doppelbesteuerung.

Welche Länder sind steuertechnisch interessant?

Die meisten Länder besteuern nach dem Residenzprinzip, nicht nach Staatsbürgerschaft.

Nur die USA, die Philippinen und Eritrea besteuern ihre Bürger unabhängig vom Wohnsitz.

Einige Länder bieten besondere Steuervorteile für Zuwanderer:

  • **Portugal: „**Non-habitual resident”-Status (NHR) für Neubürger mit 10% Mindeststeuersatz auf die meisten ausländischen Einkünfte und 20% auf bestimmte qualifizierte Tätigkeiten in Portugal, gültig für 10 Jahre.

  • Schweiz: Kantone bieten unterschiedliche Steuermodelle, besonders attraktiv für Vermögende durch:

    • Pauschalbesteuerung in bestimmten Kantonen.
    • Niedrige Vermögenssteuer.
    • Flexible Steuervereinbarungen auf kantonaler Ebene.
  • Malta: Global Residence Programme (GRP) mit Vorzugssteuersatz von 15% auf ins Land überwiesene ausländische Einkünfte.

  • Zypern: “Non-Dom” Status mit Steuerbefreiungen für bestimmte Einkommensarten und reduzierte Steuersätze für Neubürger.

Steuerliche Aspekte allein reichen für die Wahl des Ziellandes nicht aus.

Ebenso entscheidend sind:

  • Lebensqualität
  • Politische und wirtschaftliche Stabilität
  • Gesundheitssystem
  • Bildungsangebote
  • Infrastruktur
  • Kulturelle Integration
  • Rechtssicherheit
  • Soziale Absicherung

Scheinauswanderung in Steuerparadiese: Vorsicht geboten

Die Kaimaninseln, die British Virgin Islands oder Panama gelten als Steuerparadiese mit keiner oder nur minimaler Besteuerung.

Eine Scheinauswanderung in diese Domizile ist riskant:

  • Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich verlagert werden. Eine Briefkastenfirma oder Scheinadresse reicht nicht aus.
  • Oft verlangen die Steuerparadiese eine Mindestaufenthaltsdauer von 183 Tagen im Jahr.
  • Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bleibt bestehen, wenn weiterhin Einkünfte aus Deutschland bezogen werden.
  • Bei Rückkehr nach Deutschland drohen hohe Steuernachzahlungen und Strafzinsen.

Die Finanzbehörden decken Scheinauswanderer in der Praxis immer wieder auf und fordern die Steuern nach.

Eine solche Steuerhinterziehung ist strafbar und keinesfalls ratsam.

Professionelle Beratung ist unerlässlich

Die Materie ist komplex, eine professionelle Beratung vor der Auswanderung lohnt sich.

Spezialisierte Steuerberater und Anwälte klären Auswanderungswillige umfassend auf:

  • Analyse der individuellen Einkommenssituation
  • Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten
  • Planung der steueroptimalen Vorgehensweise
  • Klärung offener Fragen und Unwägbarkeiten
  • Begleitung bei der Umsetzung und Dokumentation

Diese Expertise hilft, Fehler und Nachteile zu vermeiden.

Die Beratungskosten amortisieren sich in aller Regel durch die steuerlichen Einsparungen.

Fiktives Fallbeispiel: Online-Unternehmer zieht nach Portugal

Maximilian Tell (45) ist Online-Unternehmer und betreibt mehrere lukrative Webshops in Deutschland.

Die hohe Einkommensteuer störte ihn zunehmend, also wanderte er mit seiner Familie nach Portugal aus.

Der Non-habitual-resident-Status (NHR) für Neubürger bringt ihm besondere steuerliche Vorteile.

Seit 2020 gilt für die meisten seiner ausländischen Einkünfte ein Mindeststeuersatz von 10 Prozent.

Bestimmte in Portugal erwirtschaftete Einkünfte aus hochwertigen Tätigkeiten besteuert das Land mit 20 Prozent.

Die Regelung gilt für die ersten zehn Jahre seines Aufenthalts in Portugal.

Gemeinsam mit seiner Frau Marie und den Kindern Leonie (12) und Jonas (8) zog Familie Tell nach Porto.

Der günstigere Immobilienmarkt ermöglichte ihnen ein Haus mit Meerblick.

Die Kinder besuchen eine internationale Schule in Porto und sprechen bereits gut Portugiesisch.

Wetter und Lebensqualität überzeugen die ganze Familie.

Tell führt seine Online-Firmen weiterhin remote.

Die professionelle Vorbereitung machte den Umzug reibungslos.

In Deutschland meldete Tell seinen Wohnsitz ordnungsgemäß ab und schloss seine Bankkonten.

In Portugal beantragte er erfolgreich alle nötigen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich des NHR-Status.

Familie Tell fühlt sich in ihrer neuen Heimat Portugal sehr wohl.

Die Steuerersparnis durch den NHR-Status ist ein angenehmer Nebeneffekt, nicht der Hauptgrund für den Umzug.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Steht Ihr Entschluss zum Umzug ins Ausland bereits fest?

Dann behalten Sie die genannten Punkte und steuerlichen Risiken im Blick.

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nur bei echter Auswanderung
  • Abmeldung, Wegzugsnachweis und Steuererklärung
  • Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen
  • Erweiterte Steuerpflicht für Deutschland-Einkünfte
  • Doppelbesteuerungsabkommen prüfen
  • Attraktive Steuerregimes im EU-Ausland nutzen
  • Scheinadressen in Steuerparadiesen riskant

Planen Sie den Umzug gründlich und lassen Sie sich von professionellen Beratern unterstützen.

Wir vermitteln Ihnen gerne lokale Steuerberater, die Sie bei der steuerlichen Registrierung in Ihrem Wunschland unterstützen.

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