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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Tadschikistan

Sätze zuletzt geprüft am 20. November 2021; eine aktuelle Quelle lag nicht vor.

Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 10 % an einer tadschikischen Gesellschaft, sieht das Doppelbesteuerungsabkommen 5 % Quellensteuer auf Dividenden vor. Sonst nennt das Abkommen 15 %.

Nach tadschikischem Recht sind es 12 %. Liegt ein Abkommenssatz darüber, gilt nach der damaligen Einschätzung von PwC der niedrigere nationale Satz, für deutsche Streubesitzdividenden also 12 %.

Zinsen nach Deutschland bleiben nach dem Abkommen frei, Lizenzgebühren kosten 5 %. Eine aktuelle Fassung der PwC-Übersicht für Tadschikistan gibt es derzeit nicht, die Zahlen stammen aus dem Jahr 2021.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 12 % 12 % 15 %
Gesellschaften aus Deutschland laut Abkommen 5 % oder 15 % 0 % 5 %
Einkünfte von Gebietsfremden Quellensteuer
Dividenden und Zinsen 12 %
Versicherungs- und Rückversicherungsprämien 6 %
Internationaler Verkehr und Telekommunikation 5 % bis 6 %
Lizenzgebühren, Mieten, Pachten, Verwaltungsgebühren und sonstige Einnahmen 15 %

Ausländische Gesellschaften ohne Betriebsstätte zahlen diese Sätze auf Einkünfte aus Tadschikistan, soweit kein Abkommen etwas anderes bestimmt.

Die Abkommen

Tadschikistan hatte nach damaligem Stand 32 Abkommen in Kraft und drei weitere in Vorbereitung. Besondere Regeln für staatliche Empfänger und Zentralbanken sind in den Sätzen nicht berücksichtigt.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Bahrain 8 % 8 % 8 %
Belarus 15 % 0 % oder 10 % 15 %
Belgien (noch nicht in Kraft) 0 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 %
Brunei (noch nicht in Kraft) 5 % oder 10 % 10 % 10 %
China 5 % oder 10 % 8 % 8 %
Finnland 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Indien 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Iran 10 % 10 % 8 %
Kasachstan 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Kirgisistan 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Korea 5 % oder 10 % 0 % oder 8 % 10 %
Kuwait 5 % 10 % 10 %
Lettland 0 %, 5 % oder 10 % 0 % oder 7 % 5 % oder 10 %
Luxemburg 0 % oder 15 % 0 % oder 12 % 10 %
Moldau 5 % oder 10 % 5 % 10 %
Österreich 5 % oder 10 % 0 % oder 8 % 8 %
Polen 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Russland 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 0 %
Saudi-Arabien 5 % oder 10 % 8 % 8 %
Schweiz 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Thailand 10 % 0 % oder 10 % 5 % oder 10 %
Tschechien 5 % 0 % oder 7 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 0 % 10 %
Vereinigtes Königreich 5 %, 10 % oder 15 % 0 % oder 10 % 7 %

Je 10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Armenien, Aserbaidschan, Indonesien, der Türkei, Turkmenistan und der Ukraine vor. Jordanien nennt ebenfalls 10 % auf alle drei Zahlungsarten.

Mit 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren arbeiten Pakistan, Rumänien und Usbekistan.

Wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Mit Deutschland und Brunei braucht es eine Kapitalgesellschaft mit mindestens 10 % direkter Beteiligung. Österreich verlangt 15 %, Belgien und Luxemburg 10 % über zwölf Monate für die Befreiung.

25 % direkte Beteiligung einer Kapitalgesellschaft verlangen China, Finnland, Indien, Korea, Moldau, Pakistan, Polen, Rumänien, Saudi-Arabien und Usbekistan, Lettland für 5 %. Russland lässt jede Person mit 25 % zu.

Kasachstan verlangt 30 %, die Schweiz 20 % und Kirgisistan 50 %. Lettland stellt bei 75 % direkter Beteiligung ganz frei.

Kuwait gewährt 5 % bei 20 % Beteiligung einer Gesellschaft und für Privatpersonen. Das Vereinigte Königreich nimmt 5 % für Pensionseinrichtungen und Gesellschaften mit 10 %, und 15 % für Ausschüttungen steuerbefreiter Immobilien-Anlagevehikel.

Wann Zinsen frei bleiben

Österreich stellt Zinsen aus Warenkrediten und an Finanzinstitute frei, Finnland, Thailand und Tschechien Zinsen aus Warenkrediten und Bankkrediten. Lettland befreit Bankkredite, die Schweiz Bankkredite und Kredite für Ausrüstung und Waren zwischen Unternehmen.

Korea stellt Zinsen aus Kreditverkäufen von Ausrüstung und Waren frei. Belgien befreit Darlehen zwischen Unternehmen, Luxemburg Zinsen an Finanzinstitute und Investmentfonds.

Russland befreit Zinsen auf Handelskredite für Waren, Arbeiten und Leistungen, das Vereinigte Königreich Zinsen an Banken. Mit Indien kann ein zwischen den Behörden vereinbartes Institut befreit werden.

Belarus befreit Zinsen bis zu einem von der Regierung genehmigten Betrag, wenn die Regierung das Geschäft genehmigt hat. Bei Bahrain und Saudi-Arabien zählen Zinsen als Einkünfte aus Forderungen jeder Art, Säumniszuschläge ausgenommen.

Lizenzgebühren

Bei Deutschland, Lettland und Thailand verweist die alte Übersicht für den niedrigeren Satz auf besondere Lizenzarten. Genannt werden Software und gewerbliche Ausrüstung sowie Urheberrechte, die genaue Zuordnung zu den einzelnen Abkommen ist dort aber nicht eindeutig.

Ansässigkeitsbescheinigung

Seit dem 1. Januar 2016 muss die Ansässigkeitsbescheinigung für Abkommensvorteile apostilliert und legalisiert sein.

Weil die Sätze nicht aktuell geprüft werden konnten, sollten Sie sie vor einer Zahlung bestätigen lassen. Wie die Steuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch.

Für Tadschikistan lag bei der Prüfung im Oktober 2026 keine aktuelle PwC Worldwide Tax Summary vor. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.