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Quellensteuer Saudi-Arabien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine saudische Gesellschaft an Ihre deutsche GmbH aus, behält Saudi-Arabien 5 % Quellensteuer ein. Auf Zinsen sind es ebenfalls 5 %, auf Lizenzgebühren 15 %.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland steht nicht auf der Liste der saudischen Abkommen. Es bleibt also bei diesen Sätzen.

Für Dividenden ist das kein Nachteil. Viele Abkommen landen ohnehin bei 5 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen, auch aus Deutschland 5 % 5 % 15 %
Gebietsfremde mit Abkommen 0 % bis 12,5 % 0 % bis 10 % 0 % bis 15 %

Auch Zahlungen für Dienstleistungen an Gebietsfremde unterliegen der Quellensteuer. Je nach Art der Leistung sind es 5 %, 15 % oder 20 %.

Die Steuer ist in den ersten zehn Tagen des Folgemonats abzuführen.

Die Abkommen im Einzelnen

Saudi-Arabien hat 58 Abkommen, die gelten oder bald gelten. Sie folgen meist dem OECD-Muster, sind in der Praxis aber noch kaum erprobt.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 0 % oder 10 %
Albanien 5 % 6 % 5 % oder 8 %
Algerien 0 % 0 % 7 %
Aserbaidschan 5 % oder 7 % 0 % oder 7 % 10 %
Äthiopien 5 % 0 % oder 5 % 7,5 %
Bangladesch 10 % 7,5 % 10 %
Bulgarien 5 % 5 % 5 % oder 10 %
Frankreich 0 % 0 % 0 %
Gabun 5 % 7,5 % 10 %
Georgien 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 % oder 8 %
Japan 5 % oder 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Jordanien 5 % 5 % 7 %
Kasachstan 0 % oder 5 % 0 % oder 10 % 0 % oder 10 %
Kirgisistan 0 % 0 % 7,5 %
Kosovo 5 % 0 % oder 5 % 5 % oder 10 %
Lettland 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 % oder 7 %
Mexiko 5 % 5 % oder 10 % 10 %
Marokko 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Niederlande 5 % oder 10 % 5 % 7 %
Nordmazedonien 5 % 0 % oder 5 % 10 %
Portugal 5 % oder 10 % 0 % oder 10 % 8 %
Schweden 5 % oder 10 % 0 % 5 % oder 7 %
Schweiz 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 % oder 7 %
Spanien 0 % oder 5 % 5 % 8 %
Südkorea 5 % oder 10 % 5 % 5 % oder 10 %
Syrien 0 % 7,5 % 15 %
Tadschikistan 5 % oder 10 % 8 % 8 %
Taiwan 12,5 % 10 % 4 % oder 10 %
Tunesien 5 % 2,5 % oder 5 % 5 %
Turkmenistan 10 % 10 % 10 %
Ukraine 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Usbekistan 7 % 7 % 10 %
Venezuela 5 % 0 % oder 5 % 8 %
Vereinigtes Königreich 5 % oder 15 % 0 % 5 % oder 8 %
Vietnam 5 % oder 12,5 % 10 % 7,5 % oder 10 %

Je 5 % auf Dividenden und Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Belarus, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien und Russland vor.

China, Indien und die Slowakei nehmen 5 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren. Italien und Südafrika verlangen 5 % oder 10 % auf Dividenden, 5 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.

Pakistan und die Türkei kommen auf 5 % oder 10 % bei Dividenden und je 10 % auf den Rest. Malaysia und Singapur nehmen je 5 % auf Dividenden und Zinsen und 8 % auf Lizenzgebühren.

Mit Tschechien und den Vereinigten Arabischen Emiraten bleiben Zinsen frei, auf Dividenden sind es 5 % und auf Lizenzgebühren 10 %. Hongkong und Ungarn nehmen 5 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 5 % oder 8 % auf Lizenzgebühren, Luxemburg und Malta 5 % oder 7 % auf Lizenzgebühren.

Irland und Zypern liegen bei 0 % oder 5 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 5 % oder 8 % auf Lizenzgebühren.

Wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Frei bleiben Dividenden mit Spanien und Irland bei mindestens 25 % direkter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, mit Irland auch an den irischen Staat. Zypern verlangt 25 % direkt oder indirekt, Lettland 25 % oder einen staatlichen Empfänger, Georgien stellt nur Zahlungen an den Staat frei.

5 % statt 10 % gelten mit Italien ab 25 % Beteiligung über zwölf Monate vor dem Ausschüttungsbeschluss. Korea und Tadschikistan verlangen 25 % direkt, Ägypten 20 % direkt.

Mit Marokko, den Niederlanden, Schweden, Südafrika und Portugal reichen 10 % direkte Beteiligung, mit Portugal auch für den Staat. Japan verlangt 10 % der Stimmrechte oder Anteile über 183 Tage.

Die Türkei senkt auf 5 % ab 20 % Beteiligung oder für Zentralbank und Staatsunternehmen. Mit Pakistan gelten 5 % für jede Gesellschaft und für Staatsunternehmen.

Mit der Ukraine gelten 5 % ab 20 %, sonst 15 %. Die Schweiz nimmt 5 % ab 10 % oder für Zentralbank, Staatsfonds und Pensionskassen, sonst 15 %.

Beim Vereinigten Königreich gelten 15 % nur für Ausschüttungen von Immobilien-Investmentvehikeln, sonst 5 %. Vietnam senkt von 12,5 % auf 5 % bei mindestens 50 % Beteiligung oder 20 Millionen US-Dollar Investition.

Aserbaidschan nimmt 5 % für staatliche Empfänger oder ab 300.000 US-Dollar Investition, sonst 7 %.

Wann Zinsen frei bleiben

Fast alle Ausnahmen bei Zinsen betreffen den Staat. Mit Äthiopien, Kasachstan, Marokko, Venezuela, Ägypten, Georgien, Nordmazedonien, Portugal und Kosovo bleiben Zinsen frei, die der Staat, die Zentralbank oder staatliche Finanzinstitute zahlen oder erhalten.

Kosovo stellt auch Zinsen auf staatlich garantierte oder finanzierte Forderungen frei. Aserbaidschan befreit staatliche Empfänger und von der Regierung genehmigte Kredite, sonst gelten 7 %.

Mit Taiwan sind Zinsen an die Zentralbank oder staatlich kontrollierte Finanzinstitute frei. Lettland stellt außerdem Zinsen an Kapitalgesellschaften und auf staatlich garantierte Kredite frei.

Die Schweiz befreit Zinsen an den Staat, die Zentralbank und Pensionskassen, aus Warenkrediten, auf Bankkredite und auf Darlehen zwischen Gesellschaften. Mexiko nimmt 5 % für Finanzinstitute und Pensionsfonds, sonst 10 %, Tunesien 2,5 % für Banken, sonst 5 %.

Lizenzgebühren mit zwei Sätzen

Wo zwei Sätze stehen, gilt der niedrigere meist für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung. Mit Bulgarien, Japan, Kosovo und Korea sind das 5 % statt 10 %.

Albanien, Georgien, Hongkong, Irland, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern nehmen 5 % statt 8 %. Lettland, Luxemburg, Malta, Schweden und die Schweiz gehen auf 5 % statt 7 %, Taiwan auf 4 % statt 10 %.

Vietnam verlangt 7,5 % für technische und Managementleistungen, sonst 10 %. Ägypten und Kasachstan stellen staatliche Empfänger frei.

Der Fall Frankreich

Trotz 0 % im Abkommen forderte die Steuerbehörde ZATCA in einem Fall 15 % auf Lizenzgebühren, die eine saudische Gesellschaft an einen fremden Dritten aus Frankreich zahlte. Inzwischen hat ZATCA die Entlastung nach dem Abkommen aber gewährt.

Abkommen direkt anwenden

Wer in Saudi-Arabien zahlt, kann den Abkommenssatz gleich beim Einbehalt anwenden, statt später die Erstattung zu beantragen. Dafür muss er jede Zahlung an Gebietsfremde in der monatlichen Erklärung melden.

Er reicht trotzdem den Antrag samt Ansässigkeitsbescheinigung des Empfängers ein und haftet voll für zu wenig einbehaltene Steuer samt Strafen. Wer das Risiko nicht tragen will, behält den vollen Satz ein und nutzt das Erstattungsverfahren.

Ohne Abkommen bleibt für die saudische Steuer nur das deutsche Recht. Wie das bei Ihrer Beteiligung aussieht, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Saudi-Arabien, dort zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.