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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Oman

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Dividenden und Zinsen aus Oman fließen mit 0 % Quellensteuer nach Deutschland. Ein königlicher Erlass vom 11. Januar 2023 hat die Steuer darauf für ausländische Investoren vollständig und dauerhaft ausgesetzt.

Für Lizenzgebühren, Software, Managementgebühren und Dienstleistungen behält Oman weiterhin 10 % ein. Deutschland steht nicht auf der Liste der Abkommensstaaten, es bleibt also bei diesem Satz.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ausländische Gesellschaften ohne Abkommen 0 % (ausgesetzt) 0 % (ausgesetzt) 10 %
Empfänger in Deutschland 0 % (ausgesetzt) 0 % (ausgesetzt) 10 %

Betroffen sind ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Oman. Die 10 % werden auf den Bruttobetrag erhoben.

Was die 10 % auslöst

Neben Lizenzgebühren fallen Entgelte für Forschung und Entwicklung, für die Nutzung von Software und Managementgebühren unter die Quellensteuer. Dazu kommen Dienstleistungen, mit einigen gesetzlichen Ausnahmen.

Seit dem 1. März 2018 spielt es keine Rolle mehr, wo die Dienstleistung erbracht wird. Vorher hatte die Steuerbehörde Leistungen, die vollständig im Ausland erbracht wurden, nicht erfasst.

Mieten für Schiffe, Flugzeuge und Triebwerke sind seit dem 29. Dezember 2022 von der Quellensteuer ausgenommen.

Was als Lizenzgebühr gilt

Oman fasst den Begriff weit. Er umfasst Entgelte für Software, Filme, Bänder, Datenträger, Patente, Marken und Zeichnungen, aber auch für gewerbliche und wissenschaftliche Ausrüstung.

Ebenso zählen Zahlungen für Erfahrungswissen dazu und für das Recht, Bodenschätze oder andere natürliche Ressourcen auszubeuten.

Fristen

Die omanische Gesellschaft behält die Steuer ein und führt sie binnen 14 Tagen nach Ende des Monats ab, in dem gezahlt oder gutgeschrieben wurde. Maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt.

Früher galt die Dividendensteuer laut Steuerbehörde ohnehin nur für Aktiengesellschaften, nicht für LLCs.

Die Abkommenssätze

PwC überschreibt die Übersicht mit dem Stand der Abkommen zum 1. Dezember 2018. Weitere Abkommen sind unterzeichnet, aber noch nicht wirksam.

Die Dividenden- und Zinssätze der Abkommen spielen derzeit keine Rolle, weil Oman darauf ohnehin nichts erhebt. Wichtig sind vor allem die Spalten für Lizenzgebühren und Dienstleistungen.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Dienstleistungen
Ägypten 10 % 12 % 10 % 10 %
Algerien 5 % oder 10 % 5 % 10 % 0 %
Bahrain 0 % 0 % 8 % 8 %
Belarus 5 % 5 % 10 % 10 %
Brunei 5 % 10 % 10 % 10 %
China 5 % 10 % 10 % 0 %
Estland 0 % oder 10 % 5 % 8 % 0 %
Frankreich 0 % 0 % 7 % 0 %
Indien 10 % oder 12,5 % 10 % 10 % 10 %
Iran 10 % 10 % 10 % 0 %
Irland 10 % 5 % 8 % 0 %
Italien 5 % oder 10 % 5 % 10 % 10 %
Japan 5 % oder 10 % 10 % 10 % 0 %
Jemen 5 % 10 % 10 % 0 %
Kanada 5 % oder 15 % 10 % 0 % oder 10 % 0 %
Katar 0 % oder 5 % 0 % 8 % 8 %
Korea 5 % oder 10 % 5 % 8 % 0 %
Kroatien 0 % 5 % 10 % 0 %
Libanon 5 % oder 10 % 10 % 10 % 0 %
Marokko 5 % oder 10 % 10 % 10 % 0 %
Mauritius 0 % 0 % 0 % 0 %
Moldau 5 % 5 % 10 % 10 %
Niederlande 0 % oder 10 % 0 % 8 % 0 %
Pakistan 10 % oder 12,5 % 10 % 12,5 % 12,5 %
Portugal 5 %, 10 % oder 15 % 10 % 8 % 0 %
Russland 10 % oder 15 % 10 % 10 % 0 %
Schweiz 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 8 % 0 %
Seychellen 5 % 5 % 10 % 10 %
Singapur 5 % 7 % 8 % 0 %
Slowakei 0 % 10 % 10 % 0 %
Spanien 0 % oder 10 % 5 % 8 % 0 %
Sri Lanka 7,5 % oder 10 % 10 % 10 % 10 %
Sudan 5 % oder 15 % 15 % 10 % 0 %
Südafrika 5 % oder 10 % 0 % 8 % 0 %
Syrien 5 % oder 7,5 % 10 % 18 % 0 %
Thailand 10 % 10 % oder 15 % 15 % 0 %
Tunesien 0 % 10 % 5 % 0 %
Türkei 10 % oder 15 % 10 % 10 % 0 %
Ungarn 0 % oder 10 % 0 % 8 % 0 %
Usbekistan 7 % 7 % 10 % 0 %
Vereinigtes Königreich 0 % oder 15 % 0 % 8 % 0 %
Vietnam 5 %, 10 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Zypern 0 % 0 % 8 % befreit

Bei Belarus, Brunei, Indien, Italien, Moldau, Pakistan, Katar, den Seychellen und Vietnam gilt der Satz für Dienstleistungen nur für technische, Management- und Beratungsleistungen, die in Oman erbracht werden.

Mindestbeteiligungen für niedrigere Dividendensätze

Kanada, Indien, Korea, Marokko, Pakistan und Südafrika verlangen 10 % Beteiligung für den niedrigeren Satz. Italien und die Türkei verlangen 15 %, Libanon und Spanien 20 %.

Vietnam gewährt 5 % ab 60 % und 10 % ab 25 % Beteiligung. Die Schweiz stellt Dividenden an den Staat, die Zentralbank, Pensionskassen und omanische Staatsfonds frei und gewährt 5 % für Gesellschaften mit direkt 10 %.

Mit dem Vereinigten Königreich gelten 15 % für Dividenden aus Immobiliengewinnen steuerbegünstigter Investmentgesellschaften oder Fonds.

Sonderregeln bei Zinsen und Lizenzen

Die Schweiz stellt Zinsen an den Staat, die Zentralbank und Pensionsfonds frei, ebenso Kreditverkäufe, Bankdarlehen und Darlehen zwischen Unternehmen. Bei Portugal verweist PwC beim Zinssatz von 10 % auf dieselbe Ausnahmeregel.

Thailand gewährt 10 % auf Zinsen an Finanzinstitute einschließlich Versicherer, sonst 15 %. Kanada stellt Lizenzen für literarische, dramatische und musikalische Urheberrechte, Software und Erfahrungswissen frei, für andere gelten 10 %.

Für deutsche Unternehmen zählt in Oman vor allem die Steuer auf Lizenzen und Dienstleistungen. Wie Sie die 10 % in Deutschland berücksichtigen, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Oman, dort zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.