Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine Gesellschaft in Bahrain an Sie aus, behält Bahrain 0 % Quellensteuer ein. Das gilt genauso für Zinsen und Lizenzgebühren.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Für die Quellensteuer spielt das keine Rolle, weil Bahrain ohnehin nichts einbehält.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Empfänger | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gebietsfremde mit Abkommen | 0 % | 0 % | 0 % |
Mit wem Bahrain Abkommen hat
Die Abkommen regeln bei Bahrain vor allem, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Quellensteuer senken müssen sie nicht, es gibt keine.
In Kraft sind Abkommen mit Ägypten, Algerien, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Bermuda, Brunei, Bulgarien, China, Estland, Frankreich, Georgien, Guernsey, Hongkong, dem Iran, Irland, der Isle of Man, Jersey, dem Jemen, Jordanien, Korea, dem Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, den Niederlanden, Oman, Österreich, Pakistan, den Philippinen, Portugal, der Schweiz, den Seychellen, Singapur, Sri Lanka, dem Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, der Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich und Zypern.
Deutschland steht nicht auf dieser Liste. Österreich und die Schweiz dagegen schon.
Was das für deutsche Gesellschafter bedeutet
Weil in Bahrain nichts einbehalten wird, gibt es in Deutschland auch keine ausländische Steuer anzurechnen. Die Dividende kommt brutto an und wird nach deutschem Recht versteuert.
Gerade bei Gesellschaften in Niedrigsteuerländern schaut das deutsche Finanzamt genau hin, etwa bei der Hinzurechnungsbesteuerung. Ob das Ihre Struktur betrifft, prüfen wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Bahrain, dort zuletzt aktualisiert am 26. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


