Fabian WilkLinkedIn ↗

Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Panama

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine panamaische Gesellschaft Gewinne aus Panama an Sie aus, behält sie in der Regel 10 % ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das den Satz senken könnte, gibt es nicht.

Bei Zinsen und Lizenzgebühren an ausländische Gesellschaften sind es effektiv 12,5 %. Panama wendet dafür den Steuersatz von 25 % auf die Hälfte der Zahlung an.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ausländische Gesellschaften 5 %, 10 % oder 20 % 12,5 % 12,5 %
Empfänger in Deutschland 5 %, 10 % oder 20 % 12,5 % 12,5 %

Welcher Dividendensatz gilt

Der Regelsatz auf Dividenden aus Panama liegt bei 10 %, unabhängig davon, ob in Geld, Aktien oder Sachwerten ausgeschüttet wird. Die Steuer ist endgültig und wird bei der Ausschüttung einbehalten.

5 % gelten für Ausschüttungen aus ausländischen Einkünften, aus Exporterlösen und aus bestimmten steuerfreien Zinsen auf Bankkonten und Staatspapiere. Auch Nutzer von Freizonen zahlen 5 % auf Einkünfte aus Panama.

Gesellschafterdarlehen gelten als Ausschüttung und tragen immer 10 %. Hat die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben, sind es 20 %.

Lizenzgebühren, Provisionen und Zinsen

Lizenzgebühren und Provisionen für Dienstleistungen an ausländische Gesellschaften werden zu 50 % mit 25 % besteuert. Der Zahler kann auf den Abzug verzichten, verliert dann aber den Betriebsausgabenabzug.

Bei Zinsen auf Darlehen, die in Panama eingesetzt werden, gilt dieselbe Rechnung. Hier muss der Zahler die Steuer aber auch dann einbehalten, wenn er die Zinsen nicht als Ausgabe abzieht.

Ist der Empfänger in Panama als Steuerpflichtiger registriert, kann der Abzug entfallen.

Befreiungen mit Haken

Manche Sondergesetze befreien Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden oder Honorare von der Quellensteuer. Diese Befreiung gilt nicht, wenn der Empfänger die panamaische Steuer in seinem Heimatland anrechnen könnte.

Ist die Anrechnung dort nicht möglich, muss der Steuerpflichtige das durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen belegen.

Die Abkommenssätze

Panama hat 17 Abkommen. Seit das multilaterale Instrument der OECD für Panama in Kraft ist, gilt ein Hauptzwecktest, und jeder Abkommensvorteil muss darauf geprüft werden.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Honorare
Barbados 5 % oder 7,5 % 0 %, 5 % oder 7,5 % 7,5 % 0 % oder 7,5 %
Frankreich 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 % keine Regel
Irland 5 % 0 % oder 5 % 5 % keine Regel
Israel 5 % oder 15 % 0 % oder 15 % 15 % keine Regel
Italien 5 % oder 10 % 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Katar 6 % 0 % oder 6 % 6 % 0 %
Korea 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 3 % oder 10 % 0 %
Luxemburg 5 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 % 5 %
Mexiko 5 % oder 7,5 % 0 %, 5 % oder 10 % 10 % 0 % oder 12,5 %
Niederlande 0 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 % 0 %
Portugal 10 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 % 0 % oder 10 %
Singapur 4 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 % 0 %
Spanien 0 %, 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 5 % 7,5 %
Tschechien 10 % 0 %, 5 % oder 10 % 10 % 0 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % 0 % oder 5 % 5 % 0 % oder 12,5 %
Vereinigtes Königreich 0 % oder 15 % 0 % oder 5 % 5 % keine Regel
Vietnam 5 %, 7 % oder 12,5 % 10 % 10 % 7,5 %

Ab wann die niedrigen Dividendensätze gelten

Barbados, Korea und Mexiko gewähren 5 % ab 25 % Beteiligung. Frankreich und Luxemburg verlangen 10 %, Italien 25 % des Kapitals.

Singapur gewährt 4 % ab 10 % Beteiligung, Portugal 10 % ab 10 %. Israel nimmt 5 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer im Vertragsstaat ansässig oder eine Pensionskasse ist.

Vietnam staffelt 5 % ab mehr als 50 % des Kapitals, 7 % ab 25 % und sonst 12,5 %.

Die Niederlande und das Vereinigte Königreich verzichten ganz, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 15 % hält und börsennotiert ist oder mehrheitlich Ansässigen oder börsennotierten Gesellschaften gehört. Mit den Niederlanden sind zusätzlich Banken, Versicherer, Staaten, Konzernzentralen mit 10 % und Pensionsfonds befreit.

Spanien verlangt 5 % ab 40 % direkter Beteiligung und sonst 10 %. Ab 80 % entfällt die Steuer, wenn weitere Bedingungen zu Börsennotierung und Eigentümerstruktur erfüllt sind, Pensionsfonds sind immer befreit.

Zinsen an Banken und den Staat

Bei den meisten Abkommen bleiben Zinsen an staatliche Finanzinstitute frei. Barbados und Mexiko gewähren 5 % für Banken und 0 % für die Zentralbanken, sonst 7,5 % beziehungsweise 10 %.

Tschechien stellt Kreditverkäufe und Zahlungen an die Zentralbank frei und verlangt 5 % von Banken, sonst 10 %. Italien gewährt 5 % für Finanzinstitute.

Mit dem Vereinigten Königreich gelten 5 % nur für Privatpersonen, börsennotierte Gesellschaften und Finanzinstitute als Empfänger oder wenn Staat, Bank oder eine notierte Euroanleihe zahlt. Zinsen an die Zentralbanken bleiben frei.

Lizenzen und Honorare

Korea verlangt 3 % für gewerbliche, kaufmännische und wissenschaftliche Ausrüstung. Bei Barbados werden Honorare nur im Quellenstaat besteuert, wenn die Leistung in keinem der beiden Staaten erbracht wird.

Mit Mexiko gelten 12,5 % auf Honorare, wenn der Dienstleister mehr als 60 Tage im anderen Staat ist, mit den Emiraten ab mehr als 90 Tagen in Panama. Portugal verlangt 10 % und Spanien 7,5 %, wenn die Leistung in Panama erbracht wird.

Ohne Abkommen hängt die Entlastung allein am deutschen Steuerrecht. Wie die Quellensteuer aus Panama bei Ihnen angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Panama, dort zuletzt aktualisiert am 4. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.