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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Costa Rica

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Gesellschaft direkt mindestens 20 % an einer Gesellschaft in Costa Rica, behält Costa Rica auf Dividenden nur 5 % ein. Bei kleineren Beteiligungen sind es 15 %.

Deutschland ist einer von nur vier Staaten, mit denen Costa Rica laut PwC ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Zinsen kosten danach höchstens 5 %, Lizenzgebühren und technische Beratung 10 % statt 25 %.

Die Sätze ohne Abkommen

Zahlung an Gebietsfremde Quellensteuer
Dividenden 5 % oder 15 %
Zinsen und andere Finanzierungskosten 5,5 % bis 15 %
Technische Dienstleistungen, Managementgebühren, Lizenzen, Patente, Marken, Franchise, Formeln 25 %
Transport- und Kommunikationsleistungen 8,5 %
Persönliche Dienstleistungen aus Costa Rica 25 %
Sonstige Zahlungen 30 %

Wann auf Dividenden 5 % statt 15 % gelten, schlüsselt PwC für das nationale Recht nicht auf.

Zinsen an Banken der eigenen Finanzgruppe

Zinsen, Provisionen und andere Finanzierungskosten an ausländische Banken, die zu einer beaufsichtigten Finanzgruppe in Costa Rica gehören, steigen stufenweise. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes kosten sie 5,5 %, im zweiten 9 % und im dritten 13 %.

Ab dem vierten Jahr gelten die vollen 15 %.

Die Sätze aus den Abkommen

Staat Dividenden Zinsen und Finanzierungskosten Lizenzen und technische Beratung Selbstständige Arbeit
Deutschland 5 % / 15 % 5 % 10 % im Quellenstaat
Mexiko 5 % / 12 % 5 % / 10 % 10 % 10 %
Spanien 5 % / 12 % 5 % / 10 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % / 15 % 5 % / 10 % 12 % 10 %

Das Abkommen mit den Emiraten ist neu dazugekommen. Bei unserer Prüfung im Juli 2021 war es noch im Verfahren.

Wann 5 % auf Dividenden gelten

Mit Deutschland und den Emiraten braucht der Empfänger eine Gesellschaft, die direkt mindestens 20 % am Kapital hält. Konsortien zählen nicht, in allen anderen Fällen gelten 15 %.

Mit Mexiko und Spanien reichen ebenfalls 20 % direkt am Eigenkapital. Wer darunter bleibt, zahlt 12 %.

Zinsen und selbstständige Arbeit

Für Zinsen an einen Empfänger in Deutschland ist bei 5 % Schluss. Mit Mexiko, Spanien und den Emiraten gelten 5 % für Darlehen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit, sonst 10 %.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit besteuert nach dem deutschen Abkommen der Staat, in dem sie erzielt werden. PwC verweist bei den Lizenzgebühren mit den Emiraten auf dieselbe Regel.

Wie Ausschüttungen aus Costa Rica in Deutschland ankommen und ob sich die 20-%-Schwelle für Sie lohnt, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Costa Rica, dort zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.