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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Guatemala

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft in Guatemala an Sie aus, behält sie 5 % Quellensteuer ein. Weniger geht nicht, denn Guatemala hat mit keinem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft.

Für Zinsen gelten 10 %, für Lizenzgebühren 15 %. Alles, was keiner Kategorie zugeordnet ist, kostet 25 %.

Die Sätze im Überblick

Die Sätze gelten für Zahlungen an gebietsfremde Gesellschaften und Privatpersonen gleichermaßen.

Zahlung Quellensteuer
Dividenden, internationale Fracht, Telekommunikation 5 %
Internationale Nachrichtenübermittlung aus dem Ausland an Empfänger in Guatemala 3 %
Zinsen 10 %
Lizenzgebühren, Gehälter, Provisionen, Honorare, fachliche, technische, wirtschaftliche oder finanzielle Gutachten 15 %
Sonstige Zahlungen 25 %

Wann Zinsen frei bleiben

In zwei Fällen fällt auf Zinsen gar nichts an. Erstens, wenn sie an eine multilaterale Einrichtung gehen.

Zweitens, wenn eine Bank oder ein Finanzinstitut aus Guatemala die Zinsen an ein vergleichbares Institut im Ausland zahlt. Für ein privates Gesellschafterdarlehen aus Deutschland bleibt es bei 10 %.

Mit oder ohne Betriebsstätte

Wer in Guatemala eine Betriebsstätte hat, zahlt normale Einkommensteuer. Er kann zwischen den beiden Verfahren wählen, die auch Inländern offenstehen.

Ohne Betriebsstätte bleibt es bei der Quellensteuer. Der Satz richtet sich dann nach der Art der Leistung.

Wie die guatemaltekische Steuer in Deutschland angerechnet wird, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Guatemala, dort zuletzt aktualisiert am 9. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.