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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern El Salvador

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft in El Salvador Gewinne nach Deutschland aus, behält sie 5 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, PwC nennt nur das Abkommen mit Spanien.

Zinsen auf Darlehen aus dem Ausland kosten 10 %. Für fast alle anderen Zahlungen an Gebietsfremde gilt der Regelsatz von 20 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde 5 % 10 %, bei Finanzdienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen 20 % 20 %, bei Film, Musik, Kabel- und Satellitenfernsehen 5 %
Gebietsfremde in Steueroasen 25 % 25 % 25 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % 10 % oder 20 % 20 % oder 5 %
Gesellschaften in Spanien 0 % oder 5 % 10 % 10 %

Was als Einkunft aus El Salvador gilt

Der Regelsatz von 20 % trifft alle Zahlungen und Gutschriften an Gebietsfremde aus Einkünften, die in El Salvador entstehen. Dazu zählen Erträge aus Vermögen im Land, aus Tätigkeiten oder Kapital im Land und aus Dienstleistungen, die im Land erbracht oder genutzt werden.

Wo die Leistung bezahlt wird, spielt keine Rolle. Wird eine Dienstleistung in El Salvador genutzt, gilt die Einkunft auch dann als salvadorianisch, wenn der Dienstleister komplett im Ausland arbeitet.

Seit der Reform mehrerer Artikel des Einkommensteuergesetzes sind Einkünfte aus Quellen außerhalb El Salvadors ganz vom steuerpflichtigen Einkommen ausgenommen. Das gilt unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers.

Steueroasen

Zahlungen an Unternehmen in Steueroasen kosten 25 %. Welche Gebiete dazugehören, listet die Steuerverwaltung in eigenen Richtlinien.

Mit der Richtlinie 700-DGII-GA-2026-002 hat sie die Kriterien erweitert, PwC datiert die Veröffentlichung auf September 2024. Als Steueroase gilt danach auch jeder nicht genannte Staat, der keine Einkommensteuer erhebt oder dessen Steuer um mehr als 80 % unter der salvadorianischen liegt.

Erfasst sind außerdem bestimmte Gesellschaftsformen. Dazu gehören Holding-, Haupt-, Hilfs- und Dienstleistungsgesellschaften, Finanzniederlassungen, Familienvermögensgesellschaften, Hauptsitze multinationaler Konzerne (SEM), internationale Trusts, Leasinggesellschaften und International Business Corporations.

Ermäßigter Satz von 5 %

Neben Dividenden kosten auch internationale Transportleistungen an Gebietsfremde nur 5 %. Dasselbe gilt für Versicherungen, Rückversicherungen und Bürgschaften von Gebietsfremden.

Ebenfalls 5 % fallen auf Zahlungen für immaterielle Rechte und zugehörige Wirtschaftsgüter rund um Filme, Musikaufnahmen, Kabel- und Satellitenfernsehen an.

Zahlungen im Inland

Privatpersonen in El Salvador, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses Dienstleistungen erbringen, wird 10 % abgezogen. Kaufen zwei ansässige Unternehmen immaterielle Güter voneinander, fallen 5 % an.

Das Abkommen mit Spanien

Das Abkommen mit Spanien erlaubt 12 % auf Dividenden. Weil der nationale Satz günstiger ist, bleibt es bei 5 %. Hält die spanische Gesellschaft mindestens 50 % am Kapital, fällt gar keine Quellensteuer an.

Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und Dienstleistungen kosten mit Spanien jeweils 10 %.

Wie Sie Ausschüttungen und Zahlungen aus El Salvador ohne Abkommen in Deutschland behandeln, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für El Salvador, dort zuletzt aktualisiert am 27. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.