Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Eine Dividende aus Nicaragua kommt in Deutschland mit 15 % Abzug an. Nicaragua hat mit keinem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen, also auch nicht mit Deutschland.
Derselbe Satz gilt für Zinsen und Lizenzgebühren. Für Dienstleistungen ausländischer Anbieter sind es sogar 20 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen | 15 % | 15 % | 15 % |
| Gebietsfremde Gesellschaften | 15 % | 15 % | 15 % |
| Empfänger in Deutschland | 15 % | 15 % | 15 % |
| Empfänger in Steueroasen | 30 % | 30 % | 30 % |
Bei Zinsen macht Nicaragua keinen Unterschied, ob ein Finanzinstitut oder ein anderes Unternehmen sie erhält. Es bleibt bei 15 %.
Weitere Zahlungen ins Ausland
Dienstleistungen gebietsfremder Gesellschaften tragen allgemein 20 %. Für Fernseh- und Radioprogramme oder entsprechende Abonnements gelten 15 %.
Zahlungen in Steueroasen
Zahlt jemand in Nicaragua an eine Person oder Gesellschaft in einer Steueroase, behält er 30 % ein. Als Steueroase gilt ein Gebiet mit wesentlich niedrigerer Einkommensteuer als in Nicaragua.
Ebenso zählen Staaten, die das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch im jeweiligen Jahr als nicht kooperativ einstuft, und Gebiete auf der Liste des nicaraguanischen Finanzministeriums. Diese Liste hat die Regierung bisher nicht veröffentlicht.
Das macht die Einordnung im Einzelfall unsicher.
Zahlungen im Inland
Freiberufliche Leistungen einer Privatperson tragen 10 % Quellensteuer. Beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland werden 2 % einbehalten.
Ohne Abkommen hängt die Entlastung allein am deutschen Steuerrecht. Wie die 15 % aus Nicaragua bei Ihnen angerechnet werden, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Nicaragua, dort zuletzt aktualisiert am 4. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


