Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine kolumbianische Gesellschaft Dividenden aus bereits versteuerten Gewinnen nach Deutschland, behält sie 20 % Quellensteuer ein. Stammt die Ausschüttung aus Gewinnen, die in Kolumbien nie versteuert wurden, sind es 48 %.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Deshalb gelten für deutsche Empfänger auch bei Lizenzgebühren 20 % und bei Zinsen 15 % oder 20 %.
In Kolumbien muss fast jede Gesellschaft bei Zahlungen an Dritte Steuer einbehalten. Für Gebietsfremde ist damit die kolumbianische Steuer in der Regel erledigt.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen, also auch Deutschland | 20 % aus versteuerten Gewinnen, 48 % aus unversteuerten | 15 % oder 20 % | 20 % |
| Gebietsfremde mit Abkommen | je nach Abkommen 0 % bis 35 % | 0 % bis 15 % | 2 % bis 15 % |
Die 48 % setzen sich aus 35 % Körperschaftsteuer und 20 % auf den verbleibenden Betrag zusammen. Gebietsfremde ohne Zweigniederlassung oder Betriebsstätte zahlen auf inländische Einkünfte grundsätzlich den allgemeinen Satz von 35 %.
Weitere Zahlungen ins Ausland
Beratung, technische Unterstützung und technische Dienstleistungen kosten 20 %. Das gilt auch, wenn die Leistung komplett außerhalb Kolumbiens erbracht wird.
Softwarelizenzen werden wie Lizenzgebühren mit 20 % belastet. Für Verwaltungskosten sind es 33 %.
Digitale Leistungen über eine signifikante wirtschaftliche Präsenz kosten 10 %, wenn sich der ausländische Anbieter nicht freiwillig registriert und die Steuer selbst zahlt.
Alle anderen Zahlungen mit kolumbianischer Quelle kosten 15 %, bei Veräußerungsgewinnen 10 %. Der Empfänger muss dann eine kolumbianische Steuererklärung abgeben, bekommt zu viel Gezahltes erstattet und zahlt Fehlbeträge nach.
Zinsen im Detail
Zinsen auf Darlehen und grenzüberschreitendes Leasing kosten 20 %. Läuft ein Darlehen mindestens ein Jahr, sinkt der Satz auf 15 %, ebenso bei Zinsen aus monatlichen Leasingraten.
Finanziert ein Darlehen über mindestens acht Jahre Infrastrukturprojekte nach dem Gesetz 1508 von 2012, sind es nur 5 %. Leasing von Flugzeugen, Schiffen und ähnlichen Gütern kostet 1 %.
Die Abkommen
Mit Deutschland gibt es kein Abkommen. Diese Staaten haben eines mit Kolumbien.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Brasilien | 10 %, 15 % oder 35 % | 10 % oder 15 % | 10 % oder 15 % |
| Chile | 0 %, 7 % oder 35 % | 5 % oder 15 % | 10 % |
| Frankreich | 5 %, 10 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Indien | 5 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Italien | 5 %, 10 % oder 15 % | 5 % oder 10 % | 10 % |
| Japan | 0 %, 5 % oder 15 % | 10 % mit Einschränkungen | 2 % oder 10 % |
| Kanada | 5 %, 10 % oder 15 % | 10 % | 10 % |
| Korea | 5 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Luxemburg | 0 %, 5 %, 15 % oder 35 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Mexiko | 0 % oder 35 % | 5 % oder 10 % | 10 % |
| Niederlande | 5 %, 15 % oder 35 % | 0 %, 5 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Portugal | 10 % oder 35 % | 10 % | 10 % |
| Schweiz | 0 %, 10 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Spanien | 0 %, 5 % oder 35 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Tschechien | 5 %, 10 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Uruguay | 0 %, 5 % oder 15 % | 0 % oder 15 % | 10 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 %, 5 % oder 35 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
| Vereinigtes Königreich | 0 %, 5 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 10 % |
Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten soll voraussichtlich ab 2026 gelten. Die internen Genehmigungen sind laut PwC noch nicht abgeschlossen.
Wovon die Abkommenssätze abhängen
Bei Dividenden zählt vor allem, wie viel der Empfänger an der kolumbianischen Gesellschaft hält, dazu kommen weitere Voraussetzungen im einzelnen Abkommen. Bei Zinsen entscheidet meist, ob der Darlehensgeber ein Finanzinstitut ist.
Für technische Dienstleistungen gilt in den Abkommen eine eigene Logik. Werden sie vor Ort nicht besteuert, fällt keine Quellensteuer an, sonst 10 %.
Technische Dienstleistungen und die Meistbegünstigung
In den Abkommen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich zählen technische Dienstleistungen und Beratung nicht zu den Lizenzgebühren. Sie können dann als Unternehmensgewinne gelten, auf die keine Quellensteuer anfällt.
Über die Meistbegünstigungsklausel kann diese Sicht auch auf andere Abkommen durchschlagen.
Im Abkommen mit der Schweiz gilt die Vermietung technischer Ausrüstung als Lizenzgebühr. Auch hier kann die Meistbegünstigung dazu führen, dass sie als Unternehmensgewinn behandelt wird.
Selbsteinbehalt
Bergbau, Öl und Gas behalten auf Exporte selbst 5,4 % ein. Kolumbianische Unternehmen, die für Beschäftigte unter dem Zehnfachen des Mindestlohns keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen, behalten 0,55 % bis 4,5 % ihrer Bruttoeinnahmen ein.
Beides wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet.
Erklärung und Verrechnung
Eine Quellensteuererklärung ohne Zahlung gilt als nicht abgegeben. Das ändert sich nur, wenn der Steuerpflichtige ein erstattungsfähiges Guthaben von mindestens dem Doppelten der offenen Zahlung hat und es binnen sechs Monaten verrechnet.
Wer fristgerecht erklärt, aber nicht vollständig zahlt, hat zwei Monate Zeit, den Rest nachzuschieben. Ist nichts zu erklären, entfällt die Erklärung.
Ohne Abkommen ist die kolumbianische Steuer für deutsche Unternehmen ein echter Kostenfaktor. Wie viel davon Sie in Deutschland anrechnen können, klären wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Kolumbien, dort zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


