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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Norwegen

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 25 % am Kapital einer norwegischen Gesellschaft, behält Norwegen auf Dividenden 0 % ein. Das sieht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vor.

Bei kleinerer Beteiligung sind es 15 %. Ohne Abkommen verlangt Norwegen 25 %.

Für Gesellschaften aus dem EWR gibt es zusätzlich die norwegische Beteiligungsbefreiung. Sie setzt aber echte Substanz beim Empfänger voraus.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 25 % 15 % an verbundene Empfänger in Niedrigsteuerländern, sonst 0 % 15 % an verbundene Empfänger in Niedrigsteuerländern, sonst 0 %
Gesellschaften aus Deutschland 0 % oder 15 % 0 % bei echter Geschäftstätigkeit im EWR 0 % bei echter Geschäftstätigkeit im EWR

Zinsen und Lizenzgebühren

Norwegen besteuert Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Mieten für Sachgüter nur dann mit 15 % auf den Bruttobetrag, wenn sie an verbundene Unternehmen in Niedrigsteuerländern gehen. Alle anderen Zahlungen bleiben frei.

Sitzt das verbundene Unternehmen in einem EWR-Staat, ist dort tatsächlich ansässig und wirtschaftlich aktiv, entfällt auch diese Steuer. Ein Abkommen kann sie ebenfalls senken oder aufheben.

Beteiligungsbefreiung im EWR

Die 25 % auf Dividenden können schon nach norwegischem Recht wegfallen. Der Empfänger muss dafür eine Kapitalgesellschaft aus einem EWR-Staat sein und bestimmte Substanzanforderungen erfüllen.

Reicht die Substanz nicht, bleibt der Weg über das Abkommen.

Die Abkommen mit abweichenden Sätzen

Norwegen unterscheidet in seinen Abkommen zwischen einem Regelsatz und einem Satz für Mutter- und Tochtergesellschaften. Diese Abkommen weichen vom üblichen Muster ab.

Staat Regelsatz Mutter-Tochter-Satz Voraussetzung für den niedrigeren Satz
Australien 15 % 0 %, 5 % oder 15 % 0 % bei mehr als 80 % der Stimmrechte über 12 Monate durch eine börsennotierte Gesellschaft, 5 % ab 10 % der Stimmrechte
Aserbaidschan 15 % 10 % 30 % des Kapitals und mindestens 100.000 US-Dollar Investition
Belgien 5 % oder 15 % 0 %, 5 % oder 15 % 0 % ab 10 % des Kapitals über 12 Monate und für bestimmte staatliche Stellen, 5 % für bestimmte Pensionsfonds
Brasilien 15 % 10 % 25 % des Kapitals über 12 Monate
Frankreich 15 % 0 % oder 5 % 0 % ab 25 %, 5 % ab 10 % des Kapitals
Israel 15 % 5 % 50 % der Stimmrechte
Kanada 15 % 5 % 10 % der Stimmrechte
Kenia 25 % 15 % 25 % der Stimmrechte
Malaysia 0 % 0 % keine
Nepal 15 % 5 % oder 10 % 5 % ab 25 %, 10 % ab 10 % des Kapitals
Niederlande 15 % 0 % 10 % des Kapitals, auch für bestimmte Pensionsfonds und staatliche Stellen
Österreich 15 % 0 % ohne weitere Angabe
Philippinen 25 % 15 % 10 % der Stimmrechte
Portugal 15 % 5 % 10 % des Kapitals über 12 Monate
Sambia 0 % oder 15 % 0 % oder 5 % 0 % für bestimmte staatliche Stellen, 5 % ab 25 % des Kapitals
Senegal 16 % 16 % keine
Simbabwe 20 % 15 % 25 % des Kapitals
Slowenien 15 % 0 % 15 % des Kapitals
Türkei 15 % 5 % 20 % des Kapitals, wenn die Dividende im anderen Staat steuerfrei ist, und für bestimmte Pensionsfonds
Vereinigtes Königreich 15 % 0 % 10 % des Kapitals, auch für bestimmte staatliche Stellen und Pensionssysteme
Vietnam 15 % 5 % oder 10 % 5 % ab mehr als 70 %, 10 % ab 25 % bis 70 % des Kapitals

Chile und Japan verlangen 15 %, bei mindestens 25 % der Stimmrechte 5 %. Malta und Polen gehen von 15 % auf 0 %, wenn 10 % des Kapitals 24 Monate ohne Unterbrechung gehalten werden.

Gleiche Sätze in vielen Abkommen

Wie bei Deutschland gelten 15 % oder 0 % ab 25 % des Kapitals auch mit Mexiko.

Auf 15 % oder 0 % ab 10 % des Kapitals kommen Dänemark, Finnland, die Färöer, Island, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern, ebenso das Nordische Abkommen.

15 % oder 5 % ab 25 % des Kapitals gelten für Albanien, Estland, Gambia, Lettland, Litauen, Luxemburg, Serbien, Singapur, die Slowakei, Südafrika und die Ukraine.

15 % oder 5 % ab 10 % des Kapitals sehen die Abkommen mit Bulgarien, Grönland, Irland, Kasachstan, Katar und Malawi vor.

Auf 15 % oder 10 % ab 25 % des Kapitals kommen Argentinien, Nordmazedonien, Spanien und Uganda. Bei Bangladesch und Thailand reichen für 10 % schon 10 % des Kapitals.

Georgien, Rumänien und Venezuela verlangen 10 %, ab 10 % des Kapitals 5 %.

Ohne Ermäßigung für Beteiligungen bleibt es bei 15 % mit Ägypten, Bosnien und Herzegowina, China, der Elfenbeinküste, Indonesien, Italien, Korea, Kroatien, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Pakistan, Sri Lanka und den Vereinigten Staaten.

Indien, Russland und Ungarn bleiben bei 10 %, Benin, Griechenland, Tansania und Tunesien bei 20 %.

Mit China ist ein neues Abkommen unterzeichnet, aber noch nicht wirksam.

Wie die norwegische Dividende in Deutschland besteuert wird, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Norwegen, dort zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.