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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Deutschland

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine deutsche GmbH Gewinne aus, behält sie 25 % Kapitalertragsteuer ein und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen also 26,375 %. Das gilt für Gesellschafter im Inland genauso wie für Gesellschafter im Ausland.

Ist der ausländische Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft, kann er sich alles über 15 % plus Solidaritätszuschlag erstatten lassen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen senkt den Satz bei wesentlichen Beteiligungen oft auf 5 %, innerhalb der EU fällt er unter Bedingungen ganz weg.

Zinsen an Gebietsfremde bleiben in den meisten Fällen steuerfrei. Lizenzgebühren kosten ohne Abkommen 15 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen 25 % 0 % oder 25 % 0 %
Gesellschaften in der EU 0 % oder 25 % 0 % oder 25 % 0 % oder 15 %
Gesellschaften ohne Abkommen 25 % 0 % oder 25 % 15 %
Privatpersonen ohne Abkommen 25 % 0 % oder 25 % 15 %

Auf jeden dieser Sätze kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuer.

Erstattung für ausländische Kapitalgesellschaften

Körperschaftsteuerpflichtige Empfänger von Dividenden und von Zinsen auf Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen können sich die Steuer über 15 % plus Solidaritätszuschlag erstatten lassen. Das entspricht dem deutschen Körperschaftsteuersatz.

Diese Erstattung gibt es unabhängig davon, ob zusätzlich ein Abkommen hilft.

Zinsen

Im Inland behalten in der Regel nur Banken Steuer auf Zinsen ein. Auf Erträge aus Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen fallen 25 % plus Solidaritätszuschlag an.

Zinsen an Gebietsfremde sind grundsätzlich frei, außer bei Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Tafelgeschäften. Ist ein Darlehen durch deutschen Grundbesitz gesichert, wird der Zins nicht per Abzug besteuert, sondern per Veranlagung mit 15 % plus Solidaritätszuschlag auf den Nettoertrag.

Ist die Zahlung der Steuer fraglich, kann das Finanzamt einen Abzug von 15,825 % einschließlich Solidaritätszuschlag anordnen. Beide Formen der Steuer werden durch ein Abkommen gemindert.

Die EU-Richtlinien

Nach der Mutter-Tochter-Richtlinie bleiben Dividenden an eine Muttergesellschaft in einem anderen EU-Staat frei von deutscher Quellensteuer. Sie muss mindestens 10 % halten, und zwar ununterbrochen seit mindestens einem Jahr.

Die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie stellt Zahlungen an verbundene Unternehmen in der EU frei. Verbunden heißt, dass eine gemeinsame Beteiligung von mindestens 25 % besteht.

Abkommen mit gleichen Sätzen

Mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Kroatien, Malta, Österreich, Ungarn und Zypern gelten jeweils 5 % oder 15 % auf Dividenden und 0 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Mit Marokko, Sambia, Tunesien, der Türkei, Turkmenistan und Uruguay gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Mit Albanien, Bulgarien, Nordmazedonien, Slowenien und Venezuela gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 5 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Mit Luxemburg, der Slowakei, Tadschikistan und Tschechien gelten 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren.

Mit Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro und Serbien gelten 15 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren. Hier gilt das alte Abkommen mit Jugoslawien weiter.

Alle übrigen Abkommen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 15 % 15 % 15 % / 25 %
Algerien 5 % / 15 % 10 % 10 %
Argentinien 15 % 10 % / 15 % 15 %
Armenien 7 % / 10 % / 15 % 5 % 6 %
Aserbaidschan 5 % / 15 % 0 % / 10 % 5 % / 10 %
Australien 0 % / 5 % / 15 % 0 % / 10 % 5 %
Bangladesch 15 % 10 % 10 %
Belarus 5 % / 15 % 0 % / 5 % 3 % / 5 %
Belgien 15 % 0 % / 15 % 0 %
Bolivien 10 % 15 % 15 %
China 5 % / 10 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Costa Rica 5 % / 15 % 0 % / 5 % 10 %
Ecuador 15 % 10 % / 15 % 15 %
Elfenbeinküste 15 % 15 % 10 %
Estland 5 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Georgien 0 % / 5 % / 10 % 0 % 0 %
Ghana 5 % / 15 % 0 % / 10 % 8 %
Griechenland 25 % 10 % 0 %
Indien 10 % 10 % 10 %
Indonesien 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Iran 15 % / 20 % 15 % 10 %
Israel 5 % / 10 % / 15 % 0 % / 5 % 0 %
Italien 15 % 0 % / 10 % 0 % / 5 %
Jamaika 10 % / 15 % 10 % / 12,5 % 10 %
Japan 0 % / 5 % / 15 % 0 % 0 %
Kanada 5 % / 15 % 0 % / 10 % 0 % / 10 %
Kasachstan 5 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Kenia 15 % 15 % 15 %
Kirgisistan 5 % / 15 % 5 % 10 %
Korea, Republik 5 % / 15 % 10 % 10 %
Kuwait 5 % / 15 % 0 % 10 %
Lettland 5 % / 15 % 10 % 5 % / 10 %
Liberia 10 % / 15 % 10 % / 20 % 10 % / 20 %
Liechtenstein 0 % / 5 % / 15 % 0 % 0 %
Litauen 5 % / 15 % 10 % 5 % / 10 %
Malaysia 5 % / 15 % 10 % 7 %
Mauritius 5 % / 15 % 0 % 10 %
Mexiko 5 % / 15 % 5 % / 10 % 10 %
Moldau 15 % 5 % 0 %
Mongolei 5 % / 10 % 10 % 10 %
Namibia 10 % / 15 % 0 % 10 %
Neuseeland 15 % 10 % 10 %
Niederlande 5 % / 10 % / 15 % 0 % 0 %
Norwegen 0 % / 15 % 0 % 0 %
Pakistan 10 % / 15 % 10 % / 20 % 10 %
Philippinen 5 % / 10 % / 15 % 10 % 10 %
Polen 5 % / 15 % 0 % / 5 % 5 %
Portugal 15 % 10 % / 15 % 10 %
Rumänien 5 % / 15 % 0 % / 3 % 3 %
Russland 5 % / 15 % 0 % 0 %
Schweden 0 % / 15 % 0 % 0 %
Schweiz 0 % / 5 % / 15 % / 30 % 0 % 0 %
Simbabwe 10 % / 20 % 10 % 7,5 %
Singapur 5 % / 10 % / 15 % 0 % 5 %
Spanien 5 % / 15 % 0 % / 15 % 0 %
Sri Lanka 15 % 0 % / 10 % 10 %
Südafrika 7,5 % / 15 % 10 % 0 %
Syrien 5 % / 10 % 0 % / 10 % 12 %
Taiwan 10 % 10 % 10 %
Thailand 15 % / 20 % 10 % / 25 % 5 % / 15 %
Trinidad und Tobago 10 % / 20 % 10 % / 15 % 0 % / 10 %
Ukraine 5 % / 10 % 5 % 0 %
Usbekistan 5 % / 15 % 5 % 3 % / 5 %
Vereinigte Staaten 0 % / 5 % / 15 % 0 % 0 %
Vereinigtes Königreich 5 % / 10 % / 15 % 0 % 0 %
Vietnam 5 % / 10 % / 15 % 10 % 10 %

Gegenüber unserer Fassung von 2021 haben sich die Sätze für Jamaika, Lettland, Litauen, Singapur und die Schweiz geändert. Das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen.

Russland und Belarus

Das Abkommen mit Russland steht noch in der Liste, wird aber ab 2024 nicht mehr angewendet, soweit es deutsche Besteuerungsrechte einschränkt. Grund ist die Regel in § 1 Abs. 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes, die das Abkommen insoweit überschreibt.

Das Abkommen mit Belarus vom 30. September 2005 ist ab dem 1. Januar 2025 ausgesetzt.

Was die Doppelsätze bedeuten

Die niedrigeren Dividendensätze hängen an Bedingungen. Meist geht es um eine Mindestbeteiligung, um bestimmte Gesellschafter und manchmal um eine Mindesthaltedauer.

Mit Australien und den USA bleiben Dividenden frei, wenn eine Kapitalgesellschaft in den vorangegangenen zwölf Monaten durchgehend mindestens 80 % gehalten hat.

Bei Zinsen gilt der niedrigere Satz für bestimmte Empfänger wie Banken oder Pensionsfonds oder für Zinsen aus Käufen auf Kredit. Das betrifft unter anderem Argentinien, Australien, China, Italien, Kanada, Mexiko, Polen und Portugal.

Bei Lizenzgebühren hängt der Satz in einigen Abkommen an der Art des Rechts, etwa Film und Fernsehen, Marken, Patente oder Franchise. Das gilt für Ägypten, Aserbaidschan, Belarus, Indonesien, Italien, Kanada, Liberia, Thailand, Trinidad und Tobago, die Ukraine und Usbekistan.

Mit Lettland und Litauen gilt der niedrigere Satz für die Überlassung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung.

Gewinnabhängige Zinsen

In den meisten Abkommen deckelt Deutschland bestimmte gewinnabhängige Zinsen nicht, die der Schuldner von seiner Bemessungsgrundlage abzieht. Dafür gilt dann der volle nationale Satz plus Solidaritätszuschlag.

Mit Tschechien und der Slowakei gilt noch das Abkommen mit der Tschechoslowakei. Zinsen auf Gewinnschuldverschreibungen werden dort wie Dividenden besteuert.

Alte Abkommen und offene Verfahren

Mit Moldau gilt das Abkommen mit der Sowjetunion weiter.

Mit Oman, Südafrika und der Ukraine sind neue Abkommen oder Änderungsprotokolle unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Mit Brasilien will Deutschland die Verhandlungen über ein neues Abkommen wieder aufnehmen.

Zahlt Ihre GmbH Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren ins Ausland, prüfen wir im Erstgespräch, welcher Satz greift und wie der ausländische Empfänger an die Erstattung kommt.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Deutschland, dort zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.