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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Schweden

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH mindestens 10 % an einer schwedischen Aktiebolag, fließt die Dividende ohne schwedische Quellensteuer. Ohne diese Beteiligung begrenzt das Abkommen mit Deutschland den Satz auf 15 %, der gesetzliche Satz läge bei 30 %.

Zinsen und Dienstleistungsentgelte an Gebietsfremde besteuert Schweden überhaupt nicht. Lizenzgebühren an deutsche Empfänger bleiben nach dem Abkommen ebenfalls frei.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren und bestimmte Mieten
Ansässige Gesellschaften 0 % keine Quellensteuer 0 %
Ansässige Privatpersonen 30 % keine Quellensteuer 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 30 % 0 % 20,6 %
Deutschland 0 % / 15 % 0 % 0 %

Bei Ansässigen gehören die Zahlungen zum normalen Einkommen. Auf Bardividenden an Privatpersonen behalten nur Banken und vergleichbare Institute Steuer ein.

Warum Lizenzgebühren keine echte Quellensteuer haben

Lizenzgebühren und bestimmte Mieten aus Schweden behandelt das Gesetz wie eine besondere Form der Betriebsstätte. Sie werden mit dem Körperschaftsteuersatz besteuert, daher die 20,6 %, und ein Abkommen kann das senken oder streichen.

Innerhalb der EU sind Lizenzgebühren frei, wenn eine Gesellschaft mindestens 25 % des Kapitals der anderen hält oder eine dritte EU-Gesellschaft an beiden mindestens 25 %. Mittelbare Beteiligungen zählen nicht, und beide Seiten müssen Gesellschaften im Sinne der Richtlinie sein.

Wann Dividenden ohne Abkommen steuerfrei sind

Schweden verlangt nichts auf Dividenden an eine ausländische Gesellschaft, die die Anteile aus betrieblichen Gründen hält. Sie muss einer schwedischen Aktiengesellschaft ähneln und ähnlich hoch besteuert werden.

Gesellschaften aus der EU mit mindestens 10 % des Kapitals sind nach der Mutter-Tochter-Richtlinie befreit. Seit Januar 2016 stellt das Gesetz ausdrücklich klar, dass die schwedische Missbrauchsregel auch hier greift, wenn eine Struktur nur zum Schein aufgesetzt wurde.

Für Ausschüttungen nach dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Befreiung. Sie erfasst ausländische Staaten aus dem EWR oder mit Informationsaustausch sowie deren Regionen und Kommunen.

Die Abkommen

Der Satz vor dem Schrägstrich gilt für Gesellschaften mit der nötigen Beteiligung, die Einzelheiten stehen im jeweiligen Abkommen. Für Zinsen gilt gegenüber allen Staaten 0 %.

Empfänger Dividenden Lizenzgebühren und bestimmte Mieten
Ägypten 5 % / 20 % 14 %
Albanien 5 % / 15 % 5 %
Argentinien 10 % / 15 % 3 % / 5 % / 10 % / 15 %
Armenien 0 % / 5 % / 15 % 5 %
Aserbaidschan 5 % / 15 % 5 % / 10 %
Australien 15 % 10 %
Bangladesch 10 % / 15 % 10 %
Barbados 5 % / 15 % 0 % / 5 %
Belarus 0 % / 5 % / 10 % 3 % / 5 % / 10 %
Belgien 5 % / 15 % 0 %
Bolivien 0 % / 15 % 15 %
Botswana 15 % 15 %
Brasilien 15 % / 25 % 15 % / 25 %
Bulgarien 10 % 5 %
Chile 5 % / 10 % 5 % / 10 %
China 5 % / 10 % 10 %
Dänemark 0 % / 15 % 0 %
Deutschland 0 % / 15 % 0 %
Ehemaliges Jugoslawien 5 % / 15 % 0 %
Estland 5 % / 15 % 5 % / 10 %
Färöer 0 % / 15 % 0 %
Finnland 0 % / 15 % 0 %
Frankreich 0 % / 15 % 0 %
Gambia 0 % / 5 % / 15 % 5 % / 12,5 %
Georgien 0 % / 10 % 0 %
Griechenland (Abkommen beendet) 0 % / 30 % 5 %
Indien 10 % 10 %
Indonesien 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Irland 5 % / 15 % 0 %
Island 0 % / 15 % 0 %
Israel 5 % / 15 % 0 %
Italien 10 % / 15 % 5 %
Jamaika 10 % / 22,5 % 10 %
Japan 0 % / 10 % 0 %
Kanada 5 % / 10 % / 15 % 0 % / 10 %
Kasachstan 5 % / 15 % 10 %
Kenia 15 % / 25 % 20 %
Korea 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Lettland 5 % / 15 % 5 % / 10 %
Litauen 5 % / 15 % 5 % / 10 %
Luxemburg 0 % / 15 % 0 %
Malaysia 0 % / 15 % 8 %
Malta 0 % / 15 % 0 %
Mauritius 0 % / 15 % 0 %
Mexiko 5 % / 15 % 10 %
Namibia 0 % / 5 % / 15 % 5 % / 15 %
Neuseeland 15 % 10 %
Niederlande 0 % / 15 % 0 %
Nigeria 7,5 % / 10 % 7,5 %
Nordmazedonien 0 % / 15 % 0 %
Norwegen 0 % / 15 % 0 %
Österreich 5 % / 10 % 0 % / 10 %
Pakistan 15 % / 30 % 10 %
Philippinen 10 % / 15 % 15 %
Polen 5 % / 15 % 5 %
Portugal (Abkommen beendet) 0 % / 30 % 10 %
Rumänien 10 % 10 %
Russland (Abkommen ausgesetzt) 5 % / 15 % 0 %
Sambia 5 % / 15 % 10 %
Saudi-Arabien 5 % / 10 % 5 % / 7 %
Schweiz 0 % / 15 % 0 %
Simbabwe 15 % / 20 % 10 %
Singapur 10 % / 15 % 0 %
Slowakei 0 % / 10 % 0 % / 5 %
Spanien 10 % / 15 % 10 %
Sri Lanka 15 % 10 %
Südafrika 0 % / 5 % / 15 % 0 %
Taiwan 10 % 10 %
Tansania 15 % / 25 % 20 %
Thailand 15 % / 20 % / 30 % 15 %
Trinidad und Tobago 10 % / 20 % 0 % / 20 %
Tschechien 0 % / 10 % 0 % / 5 %
Tunesien 15 % / 20 % 5 % / 15 %
Türkei 15 % / 20 % 10 %
Ukraine 0 % / 5 % / 10 % 0 % / 10 %
Ungarn 5 % / 15 % 0 %
Venezuela 5 % / 10 % 7 % / 10 %
Vereinigte Staaten 0 % / 5 % / 15 % 0 %
Vereinigtes Königreich 0 % / 5 % / 15 % 0 %
Vietnam 5 % / 10 % / 15 % 5 % / 15 %
Zypern 5 % / 15 % 0 %

Bei den EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern sowie beim Vereinigten Königreich weist PwC zusätzlich auf die gesetzliche Befreiung hin. Liegen deren Voraussetzungen vor, bleibt es bei 0 %, auch wenn das Abkommen mehr erlauben würde.

Abkommen, die nicht mehr gelten

Die Abkommen mit Griechenland und Portugal hat Schweden gekündigt, sie galten bis zum 31. Dezember 2021. Seitdem gilt für Dividenden dorthin schwedisches Recht mit seinen Befreiungen, daher 0 % oder 30 %.

Das Abkommen mit Russland hat Schweden ab dem 10. Februar 2025 vollständig ausgesetzt, nachdem Russland einseitig Teile davon außer Kraft gesetzt hatte. Die Vorteile entfallen, Dividenden nach Russland unterliegen dem schwedischen Recht.

Was sich gerade ändert

Am 24. Juni 2026 haben Schweden und die Niederlande ein neues Abkommen unterzeichnet. Die Sätze bleiben, aber die Schwelle für die Befreiung sinkt auf 10 %, sobald es in Kraft tritt.

Mit Irland wurde am 3. Juni 2026 und mit Zypern am 3. Juli 2026 ein Änderungsprotokoll unterzeichnet. Beide ändern die Sätze nicht und gelten ab dem 1. Januar nach ihrem Inkrafttreten.

Die nordischen Staaten

Dänemark, die Färöer, Finnland, Island und Norwegen sind über das nordische Mehrseitenabkommen verbunden. Dividenden sind frei, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % hält.

Bei Island bleiben Dividenden an Gesellschaften normalerweise frei, es sei denn, die ausschüttende Gesellschaft hat sie als Aufwand abgezogen. Dann sind es 15 %.

Bestimmte Mieten werden besteuert, wenn sie zu einer Betriebsstätte in einem dritten Staat gehören.

Sonderregeln einzelner Abkommen bei Dividenden

Argentinien nimmt 10 % auf den Bruttobetrag, wenn die empfangende Gesellschaft mindestens 25 % hält. Brasilien soll nach einem Protokoll von 2019 auf 10 % und 15 % sinken, wobei 10 % für Gesellschaften mit mindestens 10 % der Stimmrechte über 365 Tage gelten, und das Parlament hat zugestimmt.

Das Vereinigte Königreich stellt Dividenden frei, wenn eine Gesellschaft mindestens 10 % der Stimmrechte kontrolliert. Sonst gelten höchstens 5 %, und 15 % für Ausschüttungen steuerbefreiter Immobiliengesellschaften.

Das Abkommen mit China gilt nicht für Hongkong. Das mit der früheren Tschechoslowakei gilt für Tschechien und die Slowakei, das mit dem früheren Jugoslawien für Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Serbien und Slowenien, während mit Nordmazedonien ein eigenes Abkommen besteht.

Die Abkommen mit Chile, Malaysia und Polen gelten für Einkünfte ab dem 1. Januar 2006. Mit Armenien besteht seit dem 1. Juni 2017 ein Abkommen, mit Aserbaidschan seit dem 31. Dezember 2016.

Lizenzgebühren nach Art der Nutzung

Viele Abkommen staffeln die Sätze danach, wofür gezahlt wird. Für Ausrüstung gelten 5 % bei Chile, Estland, Lettland, Litauen und Saudi-Arabien, sonst 10 %, bei Saudi-Arabien 7 %.

Argentinien nimmt 3 % auf Nachrichten, 5 % auf Urheberrechte, 10 % auf Patente, Marken, Ausrüstung, Know-how und technische Hilfe und 15 % auf alles andere. Belarus nimmt 5 % auf Ausrüstung, 3 % auf Patente und Know-how und 10 % auf den Rest.

Barbados, Tschechien und die Slowakei lassen Urheberrechte frei und nehmen sonst 5 %. Kanada lässt Urheberrechte frei und nimmt sonst 10 %.

Österreich besteuert grundsätzlich gar nicht. Gehört die zahlende schwedische Gesellschaft zu mehr als 50 % einem österreichischen Gesellschafter, sind höchstens 10 % möglich.

Gambia nimmt 5 % auf Patente und Know-how, sonst 12,5 %. Namibia und Vietnam nehmen 5 % auf Patente, Muster und Know-how, sonst 15 %, Aserbaidschan 5 % auf Patente, Marken und Know-how, sonst 10 %.

Indonesien nimmt 10 % auf Ausrüstung und Know-how, sonst 15 %. Korea nimmt 15 % auf Urheberrechte einschließlich Filmen, sonst 10 %.

Trinidad und Tobago nimmt 20 % auf gewerbliche Lizenzen einschließlich Filmen und lässt Urheberrechte frei. Tunesien nimmt 15 % auf gewerbliche Lizenzen und 5 % auf Urheberrechte.

Venezuela nimmt 10 % auf Urheberrechte und Filme, sonst 7 %. Die Ukraine lässt Patente für Herstellungsverfahren, Lizenzen in Landwirtschaft, Pharma, Computer, Software und Bau sowie Know-how frei und nimmt sonst 10 %.

Brasilien nimmt 25 % auf Markenlizenzen und 15 % auf den Rest. Das Protokoll von 2019 soll das auf 15 % für Marken und 10 % für den Rest senken, die Zustimmung des Parlaments steht hier noch aus.

Aufschub bei Verlusten

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Sofina können bestimmte Empfänger seit dem 1. Januar 2020 einen Aufschub der Quellensteuer beantragen. Das betrifft vor allem Verlustgesellschaften aus der EU oder aus Staaten mit besonderen Abkommen.

Der Aufschub läuft bis vier Monate nach Ende des Folgejahres. Für eine Dividende aus 2020 also bis April 2022.

Informationsaustausch und das multilaterale Instrument

Seit am 1. April 2017 das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kraft getreten ist, tauscht Schweden mit allen Steuerjurisdiktionen der Welt Informationen aus. Das multilaterale Instrument gegen Gewinnverlagerung gilt in Schweden seit Oktober 2018, muss aber für jedes Abkommen einzeln ins Gesetz übernommen werden.

Bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte hat Schweden Vorbehalte erklärt, dort gelten die bisherigen Abkommensartikel weiter. Im Übrigen hat es die Mindeststandards gewählt.

Ob Ihre Beteiligung die schwedische Befreiung erreicht und was danach in Deutschland anfällt, prüfen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Schweden, dort zuletzt aktualisiert am 22. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.