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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Moldawien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Auf Dividenden an Gesellschafter im Ausland behält Moldau 6 % ein. Das Abkommen mit Deutschland erlaubt zwar 15 %, doch das moldauische Recht sagt ausdrücklich, dass der günstigere inländische Satz gilt.

Für Zinsen an deutsche Empfänger sieht das Abkommen 5 % vor, für Lizenzgebühren 0 %. Ohne Abkommen wären es jeweils 12 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Privatpersonen 6 % 6 % oder 12 % 12 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 6 % 12 % 12 %
Empfänger in Deutschland 6 % (Abkommen: 15 %) 5 % 0 %

Für Dividenden aus Gewinnen der Jahre 2008 bis 2011 gelten 15 %. Ebenso hoch ist der Abzug, wenn Gesellschafter Kapital entnehmen, das in den Jahren 2010 und 2011 durch Gewinnausschüttungen oder andere Eigenkapitalquellen aufgestockt wurde.

Alle übrigen Zahlungen an Gebietsfremde tragen 12 %.

So bekommen Sie den Abkommenssatz

Der ausländische Empfänger muss der zahlenden Gesellschaft seine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, bevor das Geld fließt. Ohne diese Bescheinigung gibt es keinen Abkommenssatz.

Abkommen haben in Moldau Vorrang vor dem nationalen Recht. Nur wenn das Inland günstiger ist, gilt der inländische Satz.

Abkommen mit eigenen Sätzen

PwC zählt 50 wirksame Abkommen, die Tabelle führt 51 Staaten auf, seit das Abkommen mit Frankreich ab dem 1. Januar 2025 angewendet wird. Wo mehrere Sätze stehen, hängt der niedrigere von Bedingungen des jeweiligen Abkommens ab, meist von der Beteiligungshöhe.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Aserbaidschan 8 % oder 15 % 10 % 10 %
Belarus 15 % 10 % 15 %
Belgien 15 % 15 % 0 %
Bosnien und Herzegowina 5 % oder 10 % 10 % 10 %
China 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Deutschland 15 % 5 % 0 %
Finnland 5 % oder 15 % 5 % 3 % oder 7 %
Frankreich 5 % oder 10 % 5 % 6 %
Georgien 5 % 5 % 5 %
Griechenland 5 % oder 15 % 10 % 8 %
Italien 5 % oder 15 % 5 % 5 %
Japan 15 % 10 % 0 % oder 10 %
Kasachstan 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Kuwait 0 % oder 5 % 2 % 10 %
Malta 5 % 5 % 5 %
Niederlande 0 %, 5 % oder 15 % 5 % 2 %
Oman 5 % 5 % 10 %
Österreich 5 % oder 15 % 5 % 5 %
Portugal 5 % oder 10 % 10 % 8 %
Rumänien 10 % 10 % 10 % oder 15 %
Russland 10 % 0 % 10 %
Schweiz 5 % oder 15 % 10 % 0 %
Spanien 0 %, 5 % oder 10 % 5 % 8 %
Tschechien 5 % oder 15 % 5 % 10 %
Türkei 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Ungarn 5 % oder 15 % 10 % 0 %
Usbekistan 5 % oder 15 % 10 % 15 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % 6 % 6 %
Vereinigtes Königreich 0 %, 5 % oder 10 % 0 % oder 5 % 5 %

5 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren gelten für Armenien, Bulgarien, Kanada, Kirgisistan, Montenegro, Polen, Serbien, die Slowakei und die Ukraine.

10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sehen die Abkommen mit Estland, Lettland, Litauen und Turkmenistan vor.

Irland, Israel, Luxemburg, Slowenien und Zypern haben 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 5 % auf Zinsen und Lizenzgebühren. Albanien, Kroatien, Nordmazedonien und Tadschikistan haben 5 % oder 10 % auf Dividenden, 5 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.

Wegen der niedrigen 6 % im Inland spielen die Dividendensätze der Abkommen meist keine Rolle. Bei Zinsen und Lizenzgebühren lohnt sich der Blick ins Abkommen dagegen fast immer.

Abzüge bei Zahlungen an Moldauer

Moldauische Gesellschaften behalten bei Zahlungen an Privatpersonen im Inland vorläufig 12 % ein, ebenso auf Zinsen. Diese Beträge werden auf die Jahressteuer angerechnet.

Endgültig sind dagegen 12 % auf Mieten, Pacht und Nießbrauch, 6 % auf Dividenden und 12 % auf Lizenzgebühren. Ausgenommen sind Lizenzeinkünfte von Personen ab 60 Jahren aus Literatur und Kunst.

Banken, Spar- und Darlehenskassen, Anbieter von Crowdfinanzierung und Emittenten von Anleihen ziehen auf Zinsen an Privatpersonen 6 % ab. Schenkungen von Unternehmen an Privatleute ohne Geschäftstätigkeit tragen ebenfalls 6 %.

Wer als Privatperson Obst, Gemüse oder Tiererzeugnisse liefert, verliert 6 %, Milch ausgenommen. Bei Waren über Kommissionsgeschäfte sind es 12 %.

Gewinne aus Werbeaktionen tragen 12 % auf den Teil, der den Jahresfreibetrag von 29.700 MDL übersteigt. Glücksspielgewinne kosten 18 %, Lotterie- und Sportwettgewinne ebenfalls 18 % auf jeden Gewinn über 297 MDL.

Diese Abgeltungssteuern sind endgültig, die Einkünfte müssen nicht mehr erklärt werden.

Wie die 6 % aus Moldau in Deutschland angerechnet werden, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Moldau, dort zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.