Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Eine deutsche Gesellschaft mit wesentlicher Beteiligung an einer ukrainischen Gesellschaft zahlt auf Dividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen 5 % Quellensteuer. Bei Streubesitz sind es 10 %, auf Zinsen 2 % oder 5 % und auf Lizenzgebühren 0 % oder 5 %.
Ohne Abkommen behält die Ukraine auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an ausländische Gesellschaften 15 % ein. Dieselben 15 % gelten für Ingenieurleistungen, Leasingraten sowie Vermittler- und Maklerprovisionen, die meisten anderen Dienstleistungen bleiben frei.
Am 19. Mai 2026 haben die Ukraine und Deutschland ein neues Abkommen unterschrieben, das unter anderem die Quellensteuersätze ändert. In Kraft tritt es erst, wenn beide Staaten es ratifiziert haben, bis dahin gelten die Sätze unten.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde Gesellschaften ohne Abkommen | 15 % | 15 % | 15 % |
| Gebietsfremde Privatpersonen ohne Abkommen | 5 % oder 18 % | 18 % | 18 % |
| Gesellschaften in Deutschland, wesentliche Beteiligung | 5 % | 2 % oder 5 % | 0 % oder 5 % |
| Gesellschaften in Deutschland, Streubesitz | 10 % | 2 % oder 5 % | 0 % oder 5 % |
Ab welcher Beteiligung der niedrigere Dividendensatz greift, legt jedes Abkommen selbst fest. Üblich sind 10 %, 20 %, 25 % oder 50 %.
Abkommen mit gleichen Sätzen
5 % bei wesentlicher Beteiligung, 15 % bei Streubesitz und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren gelten für Algerien, Bulgarien, Estland, Island, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Libyen, Litauen, Malta, Mexiko, Moldau, Nordmazedonien, Polen, Saudi-Arabien und Südafrika.
Einheitlich 10 % auf alles zahlen Empfänger aus Aserbaidschan, Marokko, der Mongolei, der Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam.
China, Georgien, Griechenland, Kroatien, Montenegro und Serbien liegen bei 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren. Für Montenegro und Serbien gilt dabei noch das alte Abkommen mit Jugoslawien.
Indien, Indonesien, Jordanien, Pakistan und die Türkei haben 10 % oder 15 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Die Schweiz, Südkorea und das Vereinigte Königreich kommen auf 5 % oder 15 % auf Dividenden und je 5 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.
Alle übrigen Abkommen
| Staat | Dividenden, wesentliche Beteiligung | Dividenden, Streubesitz | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|---|
| Ägypten | 12 % | 12 % | 12 % | 12 % |
| Armenien | 5 % | 15 % | 10 % | 0 % |
| Belgien | 5 % | 15 % | 2 % oder 10 % | 0 % oder 10 % |
| Brasilien | 10 % | 15 % | 15 % | 15 % |
| Dänemark | 5 % | 15 % | 0 % oder 10 % | 5 % |
| Deutschland | 5 % | 10 % | 2 % oder 5 % | 0 % oder 5 % |
| Finnland | 0 % oder 5 % | 15 % | 5 % oder 10 % | 0 %, 5 % oder 10 % |
| Frankreich | 0 % oder 5 % | 15 % | 2 % oder 10 % | 0 %, 5 % oder 10 % |
| Irland | 5 % | 15 % | 5 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Israel | 5 % oder 10 % | 15 % | 5 % oder 10 % | 10 % |
| Italien | 5 % | 15 % | 10 % | 7 % |
| Japan | 5 % | 15 % | 5 % oder 10 % | 5 % |
| Kanada | 5 % | 15 % | 10 % | 0 % oder 10 % |
| Katar | 5 % | 10 % | 5 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Kuwait | 5 % | 5 % | 0 % | 10 % |
| Luxemburg | 5 % | 15 % | 5 % oder 10 % | 5 % oder 10 % |
| Malaysia | 15 % | 15 % | 15 % | 10 % oder 15 % |
| Niederlande | 5 % | 0 % oder 15 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
| Norwegen | 5 % | 15 % | 10 % | 5 % oder 10 % |
| Österreich | 5 % | 15 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
| Portugal | 10 % oder 15 % | 15 % | 10 % | 10 % |
| Rumänien | 10 % | 15 % | 10 % | 10 % oder 15 % |
| Schweden | 0 % oder 5 % | 10 % | 0 % oder 10 % | 0 % oder 10 % |
| Singapur | 5 % | 15 % | 10 % | 7,5 % |
| Slowenien | 5 % | 15 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
| Spanien | 15 % | 15 % | 0 % | 0 % oder 5 % |
| Thailand | 10 % | 15 % | 10 % oder 15 % | 15 % |
| Tschechien | 5 % | 15 % | 5 % | 10 % |
| Ungarn | 5 % | 15 % | 10 % | 5 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 5 % | 15 % | 0 % oder 5 % | 5 % oder 10 % |
| Vereinigte Staaten | 5 % | 15 % | 0 % | 10 % |
| Zypern | 5 % | 10 % | 5 % | 5 % oder 10 % |
Mit Belarus, Kuba, Russland und Syrien hat die Ukraine ihre Abkommen gekündigt. Diese Staaten fehlen deshalb in der Tabelle.
Wann die Null greift
Finnland bekommt 0 % auf Dividenden, wenn der Investor mindestens 50 % hält und mindestens 1 Million US-Dollar investiert hat. Die ukrainische Gesellschaft darf dann nicht im Glücksspiel, im Showgeschäft, als Vermittler oder im Auktionsgeschäft tätig sein.
Für Frankreich gilt die Null, wenn französische Gesellschaften direkt oder indirekt mindestens 50 % halten und insgesamt mehr als 5 Millionen Französische Francs investiert haben. Schweden verlangt mindestens 25 % der Stimmrechte und eine schwedische Gesellschaft, die zu mindestens 50 % in Schweden Ansässigen gehört.
Bei den Niederlanden bleibt auch Streubesitz frei, wenn der Empfänger ein Pensionsfonds ist oder das Kapital der ausschüttenden Gesellschaft staatlich garantiert oder versichert ist.
Besondere Dividendenregeln
Portugal gewährt 10 % nur, wenn die empfangende Gesellschaft schon zwei Jahre ohne Unterbrechung mindestens 25 % hält. Zypern verlangt für 5 % mindestens 20 % Beteiligung und 100.000 Euro investiertes Kapital.
Die Abkommen mit Malaysia und Spanien stammen noch aus der Sowjetunion. Mit Spanien hat die Ukraine am 10. September 2020 ein neues Abkommen unterschrieben, das noch ratifiziert werden muss.
Zinsen und Lizenzgebühren
Viele Abkommen stellen Zinsen an den Staat oder auf staatlich garantierte Darlehen frei. Wo zwei Zinssätze stehen, gilt der niedrigere meist für Bankdarlehen und für Kredite beim Verkauf von Ausrüstung auf Raten.
Das betrifft auch Deutschland. Die 2 % gelten für bestimmte Kreditverkäufe und Darlehen von Finanzinstituten, alle anderen Zinsen kosten 5 %.
Bei Dänemark und Finnland greift der niedrigere Satz nur für Ratenkredite auf Ausrüstung, und nicht zwischen verbundenen Unternehmen. Israel und Thailand begünstigen Bankdarlehen, Irland und Katar beides.
Mehrere Lizenzsätze hängen von der Art der Lizenz ab. Bei Österreich kosten wissenschaftliche Urheberrechte, Patente, Marken und Know-how 5 %, Literatur, Kunst und Filme 10 %.
Sonderfälle nach ukrainischem Recht
Für Privatpersonen ohne Abkommen gelten 5 % auf Dividenden ukrainischer körperschaftsteuerpflichtiger Gesellschaften und 9 % auf Ausschüttungen von Investmentfonds. Vorzugsaktien, feste Zahlungen auf Aktien und verdeckter Arbeitslohn kosten 18 %.
Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Staats- und Kommunalanleihen oder staatlich garantierten Anleihen bleiben frei, außer Veräußerungsgewinne von Empfängern in Niedrigsteuergebieten. Qualifizierte Eurobonds kosten 5 %, auch hier nicht für Niedrigsteuergebiete.
Frachtleistungen einschließlich Seefracht kosten 6 %. Veräußerungsgewinne aus unverzinsten Anleihen und Schatzwechseln werden mit 18 % besteuert.
Veräußerungsgewinne und verdeckte Ausschüttungen
Gewinne aus dem Verkauf ukrainischer Anteile kosten 15 %, außer bei Handel an einer anerkannten Börse oder einer Befreiung im Abkommen. Das gilt auch für den direkten oder indirekten Verkauf immobilienreicher Gesellschaften, und ein ausländischer Käufer der Anteile muss sich dafür in der Ukraine steuerlich registrieren.
Auf Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien und Wertpapieren fallen ebenfalls 15 % an. Seit 2021 gelten zudem bestimmte Zahlungen als Dividende und kosten 15 %.
Darunter fallen überhöhte Preise für Waren, Leistungen oder Anteile zwischen verbundenen Parteien und zu niedrige Verkaufspreise. Gleiches gilt für Kapitalherabsetzungen, Aktienrückkäufe und Austritte, die die Gewinnrücklagen mindern.
Wer die Abkommensvorteile bekommt
Den Abkommenssatz erhält nur, wem die Einkünfte wirtschaftlich zustehen, sofern das Abkommen diesen Test vorsieht. Treuhänder, Vermittler und Agenten gelten nie als wirtschaftliche Eigentümer.
Fehlt dem Empfänger Substanz wie Entscheidungsbefugnis, Personal, Vermögen oder Eigenkapital, kann die Finanzverwaltung ihn als bloßen Vermittler einstufen. Steht hinter ihm ein anderer wirtschaftlicher Eigentümer, kann dessen Abkommen angewendet werden.
Ein Hauptzwecktest versagt die Vorteile, wenn eine Gestaltung vor allem dem Abkommensvorteil dient. Bei Konsortialkrediten über eine federführende Bank gilt für jede beteiligte Bank das Abkommen ihres Sitzstaats.
Einbehalt, Fristen und Versicherungen
Der ukrainische Zahler behält die Steuer spätestens bei der Zahlung ein und führt sie ab. Bei verdeckten Ausschüttungen ist eine spätere Zahlung mit Hochrechnung möglich.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Belege für die Quellensteuer 2.555 Tage statt 1.095 Tage aufbewahrt werden. So lange darf die Finanzverwaltung auch prüfen.
Zahlungen an ausländische Versicherer oder Rückversicherer ohne ausreichendes Bonitätsrating kosten den ukrainischen Zahler 12 % Überweisungssteuer aus eigener Tasche, sonst je nach Risiko 0 % oder 4 %. Weil diese Steuer den Zahler trifft, hilft kein Abkommen dagegen.
MLI und neue Abkommen
Das Multilaterale Instrument der OECD gilt für die Ukraine seit dem 1. Dezember 2019, für alle Abkommen außer dem mit Katar. Die Ukraine übernimmt den Hauptzwecktest, die neue Betriebsstättendefinition, die Missbrauchsregel für Betriebsstätten in Drittstaaten, die 365-Tage-Regel bei Veräußerungsgewinnen und ein besseres Verständigungsverfahren.
Jede Regel greift nur, wenn der Partnerstaat sie ebenfalls wählt. Seit dem 7. Juni 2025 gilt das MLI nicht mehr für die gekündigten Abkommen, dafür zusätzlich für Österreich, Dänemark, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Singapur, die Emirate und das neue Abkommen mit Malaysia.
Am 16. Oktober 2025 hat die Ukraine ein Abkommen mit Australien unterschrieben. Es tritt nach der Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
Was das neue deutsch-ukrainische Abkommen für Ihre Beteiligung ändert, sobald es gilt, und wie Sie die ukrainische Steuer in Deutschland anrechnen, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Ukraine, dort zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


