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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuer Rumänien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH seit mindestens einem Jahr 10 % an einer rumänischen Gesellschaft, fällt auf Dividenden 0 % Quellensteuer an. Das ergibt sich aus der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, die Rumänien umgesetzt hat.

Greift die Richtlinie nicht, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Dann sind es 5 % ab 10 % Beteiligung, sonst 15 %, auf Lizenzgebühren 3 % und auf Zinsen 0 % oder 3 %.

Ohne Richtlinie und Abkommen verlangt Rumänien 16 %. Das gilt inzwischen auch für Dividenden an Gebietsfremde, in unserer letzten Fassung waren es dort noch 5 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 16 % 16 % 16 %
EU-Gesellschaften mit Richtlinie 0 % 0 % 0 %
Gesellschaften aus Deutschland laut Abkommen 5 % oder 15 % 0 % oder 3 % 3 %

Die 16 % treffen auch Provisionen, Erlöse aus der Liquidation einer rumänischen Gesellschaft und Dienstleistungen in Rumänien. Management- und Beratungsleistungen kosten 16 %, unabhängig vom Ort der Leistung.

Weichen nationales Recht, EU-Richtlinie und Abkommen voneinander ab, gilt immer der günstigste Satz.

Die EU-Richtlinien

Für die Dividendenbefreiung muss die EU-Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung seit mindestens einem Jahr ununterbrochen 10 % der Anteile halten. Das gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zinsen und Lizenzgebühren an eine EU-Gesellschaft bleiben frei, wenn sie vor der Zahlung mindestens zwei Jahre ununterbrochen 25 % des Kapitals der rumänischen Gesellschaft gehalten hat. Pensionsfonds aus der EU und dem EWR zahlen auf Dividenden und Zinsen nichts, wenn die Bedingungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind.

Der Empfänger legt dafür eine Ansässigkeitsbescheinigung und eine Erklärung vor, dass er die Bedingungen erfüllt. Eine Missbrauchsregel versagt die Befreiung bei Gestaltungen, die nur der Steuerersparnis dienen.

50 % bei künstlichen Gestaltungen

Fließen Zinsen, Lizenzgebühren, Provisionen oder Dienstleistungsentgelte in einen Staat ohne Informationsaustausch mit Rumänien, kann die Steuer auf 50 % steigen. Das gilt aber nur, soweit die Zahlungen auf künstlichen Geschäften beruhen.

Was ohnehin frei bleibt

Zinsen und Veräußerungsgewinne aus rumänischen Staatsanleihen bleiben frei, ebenso Einkünfte aus internationalem Transport samt Nebenleistungen. Das gilt auch für Preise aus öffentlich finanzierten Kultur- und Sportwettbewerben und für Gewinnanteile ausländischer Gesellschaften an einer rumänischen Personengesellschaft.

Empfänger aus der EU oder dem EWR können sich die Steuer auf Zinsen und freiberufliche Einkünfte über eine rumänische Steuererklärung anrechnen lassen. Voraussetzung ist ein Abkommen oder ein Informationsaustausch mit ihrem Staat.

Die Abkommen mit abweichenden Sätzen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Provisionen
Ägypten 10 % 15 % 15 % 15 %
Albanien 10 % oder 15 % 10 % 15 % 15 %
Andorra 0 % oder 5 % 0 % oder 3 % 5 % keine Angabe
Armenien 5 % oder 10 % 10 % 10 % 15 %
Aserbaidschan 5 % oder 10 % 8 % 10 % keine Angabe
Australien 5 % oder 15 % 10 % 10 % keine Angabe
Bangladesch 10 % oder 15 % 10 % 10 % keine Angabe
Belgien 5 % oder 15 % 10 % 5 % 5 %
Bosnien und Herzegowina 5 % 7,5 % 5 % keine Angabe
China 3 % 0 % oder 3 % 3 % keine Angabe
Dänemark 10 % oder 15 % 10 % 10 % 4 %
Ecuador 15 % 10 % 10 % 10 %
Finnland 5 % 5 % 2,5 % oder 5 % keine Angabe
Georgien 8 % 10 % 5 % 5 %
Griechenland 45 % laut PwC 10 % 5 % oder 7 % 5 %
Hongkong 0 %, 3 % oder 5 % 0 % oder 3 % 3 % keine Angabe
Indonesien 12,5 % oder 15 % 12,5 % 12,5 % oder 15 % 10 %
Iran 10 % 8 % 10 % keine Angabe
Irland 3 % 0 % oder 3 % 0 % oder 3 % keine Angabe
Island 5 % oder 10 % 3 % 5 % keine Angabe
Israel 15 % 5 % oder 10 % 10 % keine Angabe
Italien 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 % keine Angabe
Jordanien 15 % 12,5 % 15 % 15 %
Kanada 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 % oder 10 % keine Angabe
Katar 3 % 3 % 5 % 3 %
Korea 7 % oder 10 % 0 % oder 10 % 7 % oder 10 % 10 %
Kuwait 0 % oder 1 % 0 % oder 1 % 20 % keine Angabe
Luxemburg 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 % 5 %
Malaysia 10 % 0 % oder 15 % 12 % keine Angabe
Malta 5 % 5 % 5 % 10 %
Marokko 10 % 0 % oder 10 % 10 % 10 %
Nigeria 12,5 % 12,5 % 12,5 % keine Angabe
Österreich 0 % oder 5 % 0 % oder 3 % 3 % keine Angabe
Pakistan 10 % 10 % 12,5 % 10 %
Philippinen 10 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 %, 15 % oder 25 % keine Angabe
Polen 5 % oder 15 % 10 % 10 % 0 % oder 10 %
Portugal 10 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 % keine Angabe
Russland 15 % 15 % 10 % keine Angabe
San Marino 0 %, 5 % oder 10 % 3 % 3 % keine Angabe
Saudi-Arabien 5 % 5 % 10 % keine Angabe
Schweiz 0 % oder 15 % 0 % oder 5 % 0 % oder 10 % keine Angabe
Spanien 5 % 3 % 3 % keine Angabe
Sri Lanka 12,5 % 0 % oder 10 % 10 % 10 %
Syrien 5 % oder 15 % 10 % 12 % keine Angabe
Thailand 15 % oder 20 % 10 %, 20 % oder 25 % 15 % 10 %
Tschechien 10 % 7 % 10 % keine Angabe
Tunesien 12 % 10 % 12 % 4 %
Türkei 15 % 0 % oder 10 % 10 % 6 %
Ukraine 10 % oder 15 % 0 % oder 10 % 10 % oder 15 % keine Angabe
Ungarn 5 % oder 15 % 15 % 10 % 5 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % oder 3 % 0 % oder 3 % 0 % oder 3 % 3 %
Vietnam 15 % 10 % 15 % keine Angabe
Zypern 10 % 10 % 5 % 5 %

Beim Abkommen mit Griechenland nennt PwC für Dividenden 45 %. Das dürfte ein Fehler in der Übersicht sein. Weil immer der günstigste Satz gilt, bleibt es in jedem Fall bei höchstens 16 % nach rumänischem Recht.

Gleiche Sätze in mehreren Abkommen

Wie Deutschland bei 5 % oder 15 % auf Dividenden, 0 % oder 3 % auf Zinsen und 3 % auf Lizenzgebühren liegt kein anderes Abkommen. Am nächsten kommt Österreich mit 0 % oder 5 % auf Dividenden.

Je 5 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gelten mit Bulgarien, Libanon, Singapur und Slowenien. Je 10 % sehen Frankreich, Indien, Nordkorea und Usbekistan vor.

Kasachstan, Montenegro, Schweden und Serbien nehmen je 10 % auf alle drei Zahlungsarten und auf Provisionen. Estland, Lettland und Litauen verlangen je 10 % und auf Provisionen nur 2 %.

Japan, Moldau, die Slowakei und die Vereinigten Staaten kommen auf je 10 % bei Dividenden und Zinsen und 10 % oder 15 % bei Lizenzgebühren. Belarus, Turkmenistan und Sambia nehmen je 10 % auf Dividenden und Zinsen und 15 % auf Lizenzgebühren.

Je 15 % gelten mit Algerien, Namibia und Südafrika. Äthiopien und Mexiko nehmen 10 % auf Dividenden und je 15 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Kroatien und Nordmazedonien verlangen 5 % auf Dividenden und je 10 % auf den Rest. Norwegen und der Sudan kommen auf 5 % oder 10 % bei Dividenden und je 5 % bei Zinsen und Lizenzgebühren, Tadschikistan und Uruguay auf 5 % oder 10 % und je 10 %.

Die Niederlande und das Vereinigte Königreich gehen auf 0 %, 5 % oder 15 % bei Dividenden und je 0 % oder 3 % bei Zinsen und Lizenzgebühren.

Wann der niedrigere Dividendensatz gilt

Bei Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Österreich, Polen und dem Sudan braucht es mindestens 25 % Beteiligung. Bei Island, Korea, Luxemburg, der Ukraine, Syrien, Tadschikistan und Uruguay muss eine Kapitalgesellschaft 25 % direkt halten, bei Indonesien ebenso.

Mindestens 10 % reichen bei Deutschland, Bangladesch, Italien, Kanada und Norwegen. Australien verlangt 10 %, aber nur für Dividenden aus normal versteuerten Gewinnen, Ungarn verlangt 40 %.

Die Niederlande stellen bei 25 % direkt frei und nehmen ab 10 % noch 5 %, sonst 15 %. San Marino verlangt für den niedrigsten Satz 50 % und für 5 % mindestens 10 %.

Portugal gewährt 10 % bei 25 % Beteiligung über zwei Jahre vor der Zahlung. Die Philippinen verlangen 25 % der stimmberechtigten Anteile im laufenden und ganzen Vorjahr.

Die Schweiz stellt frei bei 25 % direkt, für Pensionsfonds und für den Staat. Thailand senkt nur, wenn die zahlende Gesellschaft ein Industrieunternehmen betreibt und der Empfänger 25 % direkt hält.

Hongkong nimmt 0 % für bestimmte staatliche Stellen, 3 % ab 15 % Beteiligung und sonst 5 %. Kuwait stellt den Staat und Gesellschaften mit mindestens 51 % Staatsanteil frei, die Emirate den Staat und Gesellschaften mit mindestens 25 % Staatsanteil.

Beim Vereinigten Königreich gilt die Befreiung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wann Zinsen weniger kosten

Mit Deutschland gilt der niedrigere Satz, solange Deutschland selbst keine Quellensteuer auf Zinsen an Rumänen erhebt. Dieselbe Bedingung stellen die Niederlande, die zusätzlich Bankzinsen und Darlehen über zwei Jahre freistellen.

Österreich, Irland und Israel senken bei Zinsen an den Staat, auf staatlich abgesicherte Kredite, auf Bankkredite, auf Darlehen über zwei Jahre und aus Warenkrediten. Bei Israel zählen nur Warenkredite und Bankkredite.

Kanada, Italien und Portugal stellen Zinsen öffentlicher Stellen frei. Korea, Luxemburg und die Ukraine befreien Zinsen an den Staat oder auf staatlich abgesicherte Kredite, die Türkei Zinsen an die türkische Regierung und Zentralbank.

Die Emirate befreien Zinsen an ihre Regierung und deren Finanzinstitute. Kuwait senkt für Gesellschaften mit mindestens 25 % Staatsanteil, Malaysia für genehmigte oder langfristige Kredite.

Die Schweiz stellt Zinsen auf staatlich gestützte Kredite frei und Zinsen zwischen Gesellschaften mit 25 % direkter Verbindung. Die Philippinen senken für Warenkredite, Bankkredite und öffentliche Anleihen.

Thailand nimmt 10 % für Finanzinstitute und Versicherungen, 20 % bei Warenkrediten und sonst 25 %. China senkt auf 0 % bei Warenkrediten, Krediten von Finanzinstituten und Zahlungen an staatliche Stellen, sonst gelten 3 %.

Hongkong geht auf 0 %, solange Hongkong selbst keine Quellensteuer auf Zinsen erhebt. Beim Vereinigten Königreich gilt die Befreiung unter bestimmten Bedingungen.

Wann Lizenzgebühren weniger kosten

Kanada nimmt den niedrigeren Satz für Urheberrechte ohne Filme, Software, Patente und Know-how. Finnland senkt für Software und Ausrüstung, Griechenland nimmt für gewerbliche Lizenzen den höheren Satz.

Indonesien, Korea, die Slowakei und die Ukraine senken für Patente, Marken, Muster, Formeln, Ausrüstung und Erfahrungswissen. Moldau senkt für Urheberrechte, Marken, Muster, Formeln und Erfahrungswissen, die Emirate für genehmigte gewerbliche Lizenzen.

Irland gewährt den niedrigeren Satz für Urheberrechte an Literatur, Kunst, Wissenschaft und Filmen. Japan und die Vereinigten Staaten nehmen weniger für kulturelle und mehr für gewerbliche Lizenzen.

Die Philippinen verlangen 10 % für Unternehmen in Pionierbranchen, 15 % für Filme und Fernsehbänder und sonst 25 %. Die Niederlande und die Schweiz senken, solange sie selbst keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren erheben.

Provisionen

Nach einigen Abkommen darf Rumänien Provisionen an Makler und Kommissionäre mit höchstens 6 % besteuern, so mit der Türkei. Hat der Empfänger eine Betriebsstätte in Rumänien, zu der die Provision gehört, gilt das nicht.

Ägypten rechnet die 15 % aus Rumänien auf die ägyptische Steuer an. Mit Polen bleiben Provisionen frei, solange Polen selbst keine Quellensteuer darauf erhebt.

Serbien und Montenegro

Für Serbien und Montenegro gilt weiter das Abkommen mit dem früheren Jugoslawien.

So kommen Sie an den Abkommenssatz

Der Empfänger muss der rumänischen Gesellschaft eine Ansässigkeitsbescheinigung für Zwecke des Abkommens vorlegen.

Wie die rumänische Ausschüttung in Deutschland besteuert wird, klären wir im Erstgespräch für Ihre Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Rumänien, dort zuletzt aktualisiert am 25. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.