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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Marokko

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine marokkanische Gesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft aus, die die Beteiligungsvoraussetzungen des Abkommens erfüllt, behält Marokko 5 % ein. Für Privatpersonen und kleinere Beteiligungen erlaubt das Abkommen bis zu 15 %.

Ohne Abkommen liegt der Satz 2026 bei 11,25 %. Marokko senkt ihn seit 2023 Schritt für Schritt, bis 2027 sollen es 10 % sein.

Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde kosten nach marokkanischem Recht jeweils 10 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde ohne Abkommen 11,25 % 10 % 10 %
Deutsche Privatperson oder kleine Beteiligung 15 % laut Abkommen, faktisch 11,25 % 10 % 10 %
Deutsche Gesellschaft mit qualifizierter Beteiligung 5 % 10 % 10 %

Achtung bei Abkommenssätzen über 11,25 %. Ein Abkommen begrenzt die Steuer nur und erhöht sie nicht, deshalb bleibt es nach unserer Lesart beim niedrigeren marokkanischen Satz.

Abkommen mit eigenen Sätzen

Marokko hat mit 54 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, dazu kommt das Abkommen der Union des Arabischen Maghreb. Die erste Dividendenspalte gilt für Privatpersonen und nicht qualifizierte Gesellschaften, die zweite für qualifizierte Gesellschaften.

Staat Dividenden allgemein Dividenden qualifiziert Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 12,5 % 10 % 10 % 10 %
Belgien 15 % 6,5 % 10 % 10 %
Benin 5 % 5 % 10 % 10 %
China 10 % 10 % 0 % oder 10 % 5 % oder 10 %
Deutschland 15 % 5 % 10 % 10 %
Frankreich 15 % 15 % 10 % 5 % oder 10 %
Irland 10 % 6 % 10 % 10 %
Italien 15 % 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Japan 10 % 5 % 10 % 5 % oder 10 % (Ausrüstung)
Kanada 15 % 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Lettland 10 % 6 % 10 % 10 %
Libanon 10 % 5 % 10 % 5 % oder 10 %
Malta 10 % 6,5 % 0 % oder 10 % 10 %
Polen 15 % 7 % 10 % 10 %
Ruanda 8 % 8 % 10 % 10 %
Schweiz 15 % 7 % 10 % 10 %
Singapur 10 % 8 % 10 % 10 %
Spanien 15 % 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Ungarn 12 % 10 % 10 % 10 %
Union des Arabischen Maghreb keine Begrenzung keine Begrenzung keine Begrenzung keine Begrenzung

Zur Maghreb-Union gehören Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien. Das gemeinsame Abkommen begrenzt die Quellensteuer nicht, es gelten also die marokkanischen Sätze.

Staaten mit gleichen Sätzen

10 % auf alle Dividenden, 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren gelten für Elfenbeinküste, Indien, Jordanien, Madagaskar, Pakistan, Rumänien, Sambia, Serbien, Tschechien und die Ukraine.

10 % auf Dividenden allgemein und 5 % für qualifizierte Gesellschaften, bei je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren, gelten für Bahrain, Ghana, Guinea, Korea, Litauen, Mali, Österreich, Russland, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate.

15 % auf Dividenden allgemein und 10 % für qualifizierte Gesellschaften, bei je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren, gelten für Dänemark, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

10 % allgemein und 7 % qualifiziert auf Dividenden, bei je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren, gelten für Bulgarien, Slowenien, Syrien und die Türkei.

Katar, Malaysia und Oman haben 10 % allgemein und 5 % qualifiziert auf Dividenden, 0 % oder 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.

Wann 5 % auf Lizenzgebühren gelten

Wo ein Abkommen 5 % oder 10 % vorsieht, betrifft der niedrigere Satz meist Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder dramatischen Werken. Kino- und Fernsehfilme sind ausgenommen, für sie und alle anderen Lizenzen gelten 10 %.

Im Abkommen mit Japan ist es anders. Dort gelten die 5 % für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung.

Zinsen ohne Quellensteuer

Zinsen auf Darlehen in Fremdwährung mit mehr als zehn Jahren Laufzeit sind in Marokko von der Quellensteuer befreit. Für ein langfristiges Gesellschafterdarlehen in Euro kann das ein echter Vorteil sein.

Einige Abkommen stellen zudem bestimmte Zinsen frei, etwa an öffentliche Stellen. Diese Sonderfälle zeigt die Tabelle nicht.

Dienstleistungen von Gebietsfremden

Das marokkanische Steuergesetzbuch belegt jede Vergütung für Dienstleistungen ausländischer Anbieter mit 10 % Quellensteuer. Die meisten Abkommen erlauben den Abzug aber nur, wenn die Zahlung eine Lizenzgebühr ist, und gehen dem nationalen Recht vor.

Seit dem Finanzgesetz 2026 sind Charter, Leasing und Wartung von Schiffen im internationalen Seeverkehr dauerhaft befreit, wenn die Zahlung an Gebietsfremde geht.

Neue Abzüge im Inland ab Juli 2026

Banken, Versicherer und große Unternehmen müssen ab dem 1. Juli 2026 auch bei Zahlungen an marokkanische Dienstleister Steuer einbehalten. Die Pflicht beginnt bei einem Umsatz ab 500 Millionen MAD und erfasst ab 2027 Unternehmen ab 350 Millionen MAD, ab 2028 ab 200 Millionen MAD.

Bei der Umsatzsteuer werden 75 % einbehalten, wenn der Lieferant eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt, sonst 100 %. Auf Mieten an steuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende fallen seit Juli 2026 zusätzlich 5 % an, die auf die spätere Steuer angerechnet werden.

Wie die marokkanische Ausschüttung in Deutschland versteuert wird und wie Sie die Quellensteuer anrechnen, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Beteiligung.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Marokko, dort zuletzt aktualisiert am 30. April 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.