Fabian WilkLinkedIn ↗

Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Ägypten

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine nicht börsennotierte ägyptische Gesellschaft an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält Ägypten 10 % Quellensteuer ein. Bei Aktien, die an der Börse in Kairo (EGX) notiert sind, sind es pauschal 5 %.

Das Abkommen mit Deutschland erlaubt zwar 15 % oder 20 % auf Dividenden. Ein Abkommen deckelt aber nur, es erhöht nicht, deshalb bleibt es bei den niedrigeren ägyptischen Sätzen.

Bei Zinsen und Lizenzgebühren hilft das Abkommen tatsächlich. Statt 20 % sind es mit Deutschland jeweils 15 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 5 % oder 10 % nicht angegeben nicht angegeben
Gebietsfremde ohne Abkommen 5 % oder 10 % 20 % 20 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 10 % (nationaler Satz) 15 % 15 %

Zahlungen für Dienstleistungen an Gebietsfremde kosten ebenfalls 20 %. Ein Abkommen kann sie freistellen, wenn die Leistung im Ausland erbracht wird und nicht über eine Betriebsstätte in Ägypten.

Die einbehaltene Steuer muss der Zahler am Tag nach dem Einbehalt an die Steuerbehörde abführen.

Die Sätze aus den Abkommen

Ägypten hat mit mehr als 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Sätze gehen so weit auseinander, dass hier jeder Staat einzeln steht.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Albanien 10 % 10 % 10 %
Algerien 10 % 5 % 10 %
Äthiopien 5 % / 10 % 10 % 10 %
Bahrain 5 % / 10 % 10 % 10 %
Belarus 15 % 10 % 15 %
Belgien 15 % / 20 % 15 % 15 %
Bulgarien 10 % 12,5 % 12,5 %
China 8 % 10 % 8 %
Dänemark 15 % / 20 % 15 % 20 %
Deutschland 15 % / 20 % 15 % 15 %
Finnland 20 % 15 % 25 %
Frankreich 0 % 15 % 10 % / 15 %
Georgien 10 % 10 % 10 %
Griechenland 10 % 15 % 15 %
Indien nationaler Satz 20 % 20 %
Indonesien 15 % 15 % 15 %
Irak nationaler Satz 20 % 10 %
Irland 5 % / 10 % 10 % 10 %
Italien 20 % 20 % 15 %
Japan 20 % 20 % 15 %
Jemen 5 % / 10 % 20 % 10 %
Jordanien 15 % 15 % 20 %
Kanada 15 % / 20 % 15 % 15 %
Katar 5 % / 10 % 10 % 10 %
Korea 10 % / 15 % 10 % / 15 % 15 %
Kuwait 5 % / 10 % 10 % 10 %
Libanon 10 % 10 % 5 %
Libyen nationaler Satz 20 % 10 %
Malaysia 0 % 15 % 15 %
Malta 10 % 10 % 12 %
Marokko 10 % / 12,5 % 20 % 10 %
Mauritius 5 % / 10 % 10 % 12 %
Niederlande 0 % / 15 % 12 % 12 %
Nordmazedonien 10 % 10 % 10 %
Norwegen 15 % 20 % 15 %
Oman 12,5 % 12,5 % 15 %
Österreich 15 % 15 % keine Angabe
Pakistan 15 % / 30 % 15 % 15 %
Palästinensische Gebiete 15 % 15 % 15 %
Polen 12 % 12 % 12 %
Rumänien 10 % 15 % 15 %
Russland 10 % 15 % 15 %
Saudi-Arabien 5 % / 10 % 10 % 10 %
Schweden 5 % / 20 % 15 % 14 %
Schweiz keine Angabe 15 % 12,5 %
Serbien und Montenegro 5 % / 15 % 15 % 15 %
Singapur 15 % 15 % 15 %
Spanien 9 % / 12 % 10 % 12 %
Südafrika 15 % 12 % 15 %
Sudan 5 % / 15 % 10 % 3 % / 10 %
Syrien 15 % 15 % 20 %
Tschechien 5 % / 15 % 15 % 15 %
Tunesien 10 % 10 % 15 %
Türkei 5 % / 15 % 10 % 10 %
Ukraine 12 % 12 % 12 %
Usbekistan 5 % / 10 % 10 % 12 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % 10 % 10 %
Vereinigte Staaten 10 % 15 % 15 %
Vereinigtes Königreich 10 % 15 % 15 %
Zypern 5 % / 10 % 10 % 10 %

Mit Indien, dem Irak und Libyen regelt das Abkommen Dividenden nicht eigens. Dann gelten die ägyptischen 10 % für nicht notierte und 5 % für notierte Aktien.

Mit Oman hat Ägypten ein neues Abkommen unterschrieben, das noch nicht in Kraft ist. Die Zeile in der Tabelle zeigt die Sätze, die PwC derzeit für Oman führt.

Wann der niedrigere Dividendensatz greift

Bei Belgien, Deutschland, Kanada, Malta und Ungarn unterscheidet das Abkommen nach dem Empfänger. Der genannte Höchstsatz gilt für Privatpersonen, für alle anderen Empfänger sind es 15 %.

Mit Äthiopien, Bahrain, Dänemark, Irland, Korea, Marokko, Mauritius, Schweden, Spanien, Tschechien und der Türkei bekommt den niedrigeren Satz eine Gesellschaft, die mindestens 25 % des Kapitals hält. Mit den Niederlanden und dem Sudan muss die Beteiligung über 25 % liegen.

Saudi-Arabien verlangt 20 % Beteiligung. Zypern und Usbekistan verlangen ebenfalls 20 %, und zwar über 365 Tage.

Mit Kuwait genügen 10 %. Pakistan sowie Serbien und Montenegro geben den niedrigeren Satz jeder Gesellschaft, unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Neue Abkommen mit den Emiraten und Katar

Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt seit Januar 2022 ein neues Abkommen. Die 5 % auf Dividenden setzen unter anderem voraus, dass der Empfänger mindestens 10 % der Anteile über 365 Tage hält, den Ausschüttungstag eingeschlossen.

Mit Katar gilt seit Januar 2025 ein neues Abkommen mit denselben Bedingungen für die 5 %. In allen anderen Fällen sind es 10 %.

Lizenzgebühren mit Frankreich und dem Sudan

Mit Frankreich kosten Franchisegebühren 15 %, Vergütungen für Forschung und Beratung 10 % und alle übrigen Lizenzgebühren 15 %. Mit dem Sudan zahlen Sie 3 % für Kinofilme und 10 % in allen anderen Fällen.

Zinsen auf lange Darlehen

Früher blieben Zinsen auf Darlehen mit mehr als drei Jahren Laufzeit steuerfrei. Diese Befreiung hat Ägypten für den privaten und öffentlichen Sektor abgeschafft, sie gilt nur noch für den Staat, Gebietskörperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Altdarlehen behalten die Befreiung, wenn vor dem 16. Juni 2023 schon eine Zinszahlung geflossen ist. An diesem Tag wurde das neue Gesetz Nr. 30 verkündet.

Mit Korea hängt der Satz ebenfalls an der Laufzeit. Bei Darlehen über mehr als drei Jahre gelten 10 %, sonst 15 %.

Erst 20 % zahlen, dann erstatten lassen

Den Abkommenssatz auf Zinsen und Lizenzgebühren bekommen Sie in Ägypten nicht direkt beim Abzug. Nach dem Ministerialerlass Nr. 771 aus 2009 behält der Zahler zunächst die vollen 20 % ein.

Die Differenz zum Abkommenssatz holen Sie sich mit einem Erstattungsantrag und den passenden Unterlagen zurück. Eine eigene Einheit der Steuerbehörde prüft jeden Fall und stellt ein Erstattungsschreiben aus, mit dem das zuständige Finanzamt dann auszahlt.

Seit einer Gesetzesänderung von 2015 ist umstritten, ob der Erlass überhaupt noch gilt. Die ägyptische Steuerbehörde (ETA) arbeitet in der Praxis aber weiter so.

Halten Sie deshalb jederzeit Belege bereit, dass Sie wirtschaftlicher Eigentümer der Zahlung und im Abkommensstaat steuerlich ansässig sind. Danach fragt die ETA spätestens bei einer Betriebsprüfung.

Freizonen und die USA

Auch Unternehmen in ägyptischen Freizonen müssen bei Zahlungen an Gebietsfremde Steuer einbehalten und abführen.

Mit den USA entfällt der ermäßigte Satz, wenn der Empfänger über eine Betriebsstätte in den Vereinigten Staaten tätig ist und die Einkünfte dazu gehören. Hängen sie nicht mit dieser Tätigkeit zusammen, gilt der Abkommenssatz trotzdem.

Quellensteuer zwischen ägyptischen Unternehmen

Zahlungen im Inland über 300 EGP für Leistungen und Lieferungen unterliegen ebenfalls einem Abzug. Für Aufträge und Lieferungen sind es 1 %, für alle Arten von Dienstleistungen 3 % und für Provisionen 5 %.

Dieser Abzug ist eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer des Empfängers und kostet ihn am Ende nichts zusätzlich.

Wie die Ausschüttung aus Ägypten in Deutschland besteuert wird und ob sich das Erstattungsverfahren für Ihre Lizenzzahlungen lohnt, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Ägypten, dort zuletzt aktualisiert am 17. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.