Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine mauretanische Gesellschaft eine Dividende nach Deutschland, gehen 10 % an den Fiskus in Nouakchott. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das den Satz senken könnte, gibt es zwischen Deutschland und Mauretanien nicht.
Bei Lizenzgebühren und Dienstleistungen langt Mauretanien kräftiger zu. Dort sind es 15 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige | 10 % | 10 % | keine Angabe |
| Gebietsfremde | 10 % | 10 % | 15 % |
PwC führt für Mauretanien keine Abkommenssätze auf. Für deutsche Empfänger gelten damit die Sätze für Gebietsfremde.
Dienstleistungen aus dem Ausland
Erbringt ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung Leistungen in Mauretanien oder werden sie dort genutzt, behält der Auftraggeber 15 % ein. Das gilt für Aufträge bis zu zwölf Monaten bei Subunternehmern und Ölfirmen, in allen anderen Fällen bis zu sechs Monaten.
Wer länger vor Ort tätig ist, rutscht in eine andere Besteuerung. Das sollten Sie vor Vertragsschluss prüfen lassen.
Abzüge bei inländischen Zahlungen
Auch zwischen Mauretaniern wird an der Quelle kassiert. Staat, Behörden und Unternehmen behalten 2,5 % auf Honorare freier Berufe ein, die Beträge werden auf die IBAPP angerechnet.
Zahlt die Staatskasse für Leistungen an den Staat, werden 2 % einbehalten und auf Körperschaftsteuer oder IBAPP angerechnet. Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen 10 % an, ebenso auf Zinsen von Banken und Finanzinstituten.
Wohn- und Gewerbemieten tragen 18 % Quellensteuer. Diese wird auf die Grundsteuer angerechnet.
Ohne Abkommen hängt die Entlastung allein am deutschen Steuerrecht. Wie sich das bei Ihrer Beteiligung rechnet, besprechen wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Mauretanien, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


