Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an eine deutsche Firma behält Libyen 0 % Quellensteuer ein. Das libysche Recht kennt keine Quellensteuern.
Steuerfrei sind Geschäfte in Libyen deshalb nicht. Der Fiskus holt sich sein Geld auf einem anderen Weg, nämlich bei der Registrierung von Verträgen.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Alle Empfänger, auch in Deutschland | 0 % | 0 % | 0 % |
Steuer bei der Vertragsregistrierung
Ein ausländisches Unternehmen, das in Libyen nicht registriert ist, muss seinen Vertrag bei der Steuerbehörde anmelden. In diesem Moment setzt die Behörde Körperschaftsteuer fest, und zwar auf einen unterstellten Gewinn aus dem Auftrag.
Die Steuer ist sofort bei der Registrierung fällig. Erst dann ist der Vertrag sauber angemeldet.
Verhandlungsspielraum bei großen Aufträgen
Bei großen Verträgen, deren Wert schwer abzuschätzen ist, lässt sich unter Umständen etwas anderes vereinbaren. Statt der Festsetzung auf den fiktiven Gewinn kann dann eine Quellensteuer auf die einzelnen Zahlungen ausgehandelt werden.
Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie sicher der Auftragswert ist. Unsere Einschätzung: Bei unklaren Volumina kann der Einbehalt davor schützen, vorab Steuer auf einen Gewinn zu zahlen, der so nie entsteht.
Wie ein Libyen-Auftrag in Ihrer deutschen Steuererklärung landet, besprechen wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Libyen, dort zuletzt aktualisiert am 31. Mai 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


