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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Algerien

Sätze zuletzt geprüft am 08. Juni 2021; eine aktuelle Quelle lag nicht vor.

Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 10 % an einer algerischen Gesellschaft, behält Algerien auf Dividenden laut Doppelbesteuerungsabkommen nur 5 % ein. Bei kleineren Beteiligungen sind es 15 %, genau so viel wie ohne Abkommen.

Zinsen und Lizenzgebühren nach Deutschland kosten laut Abkommen jeweils 10 %. Ohne Abkommen wären es 10 % auf Zinsen und 30 % auf Lizenzgebühren.

Teuer wird es bei Dienstleistungen. Hier fasst Algerien Körperschaftsteuer (IBS), Gewerbesteuer (TAP) und Mehrwertsteuer zu einer Quellensteuer von 30 % auf den Bruttobetrag der Rechnung zusammen.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige 15 % 10 % nicht angegeben
Gebietsfremde ohne Abkommen 15 % 10 % 30 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 15 % 10 % 10 %

Ein Abkommen kann auch die 30 % auf Dienstleistungen senken oder ganz streichen.

Die Sätze aus den Abkommen

Algeriens Abkommen weichen stark voneinander ab. Deshalb stehen hier alle Staaten einzeln.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ägypten 10 % 5 % 10 %
Bahrain 0 % 0 % nationaler Satz
Belgien 15 % 0 % / 15 % 5 % / 15 %
Bosnien 10 % 10 % 12 %
Bulgarien 10 % 10 % 10 %
China 5 % / 10 % 7 % 10 %
Deutschland 5 % / 15 % 10 % 10 %
Frankreich 5 % / 15 % 10 % / 12 % 5 % / 10 % / 12 %
Indonesien 15 % 15 % 15 %
Iran 5 % 5 % 5 %
Italien 15 % 15 % 5 % / 15 %
Jordanien 15 % 15 % 15 %
Kanada 15 % 0 % / 15 % 15 %
Katar 0 % 0 % 5 %
Kuwait 0 % 0 % 15 %
Libanon 15 % 10 % 10 %
Mauretanien 10 % 10 % 15 %
Oman 5 % / 10 % 5 % 10 %
Österreich 5 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Portugal 10 % / 15 % 15 % 10 %
Rumänien 15 % 15 % 15 %
Russland 5 % / 15 % 15 % 15 %
Saudi-Arabien 0 % 0 % 7 %
Schweiz 5 % / 15 % 10 % 10 %
Spanien 5 % / 15 % 5 % 7 % / 14 %
Südafrika 10 % / 15 % 10 % 10 %
Südkorea 5 % / 15 % 10 % 2 % / 10 %
Türkei 12 % 10 % 10 %
Ukraine 5 % / 15 % 10 % 10 %
Union des Arabischen Maghreb 15 % 10 % 30 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 0 % 10 %
Vereinigtes Königreich 5 % / 15 % 0 % / 7 % 10 %

Mit Bahrain gibt es bei Lizenzgebühren keine Ermäßigung, es bleibt beim algerischen Satz.

Wann der niedrige Dividendensatz greift

Mit Deutschland und Österreich reicht eine direkte Beteiligung von 10 % am Kapital, wenn der Empfänger eine Kapitalgesellschaft ist. Personengesellschaften zählen nicht.

Mit Frankreich und Spanien genügen ebenfalls 10 %, hier darf die Beteiligung auch indirekt gehalten werden. Die Schweiz verlangt 20 % direkt, wieder nur für Kapitalgesellschaften.

Das Vereinigte Königreich, Russland, Südkorea, die Ukraine und China setzen die Schwelle bei 25 % direkter Beteiligung an. Mit China sinkt der Satz dann auf 5 % statt 10 %.

Mit Südafrika kostet eine Beteiligung ab 25 % noch 10 %. Portugal verlangt für die 10 % zusätzlich, dass die 25 % schon zwei Jahre ununterbrochen vor der Ausschüttung bestanden.

Für die 5 % oder 10 % mit Oman nennt unsere Vorlage keine Bedingung.

Zinsen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich

Mit Frankreich hängt der Satz an der Richtung. Fließen Zinsen aus Algerien nach Frankreich, sind es 12 %, in die Gegenrichtung 10 %.

Mit dem Vereinigten Königreich gilt 7 %. Zinsfrei bleiben Zahlungen an den britischen Staat, seine Zentralbank und Gebietskörperschaften, Zahlungen des algerischen Staates und Kredite, die eine algerische staatliche Stelle oder Exportfinanzierungsagentur gewährt, garantiert oder versichert hat.

Das britische Abkommen wirkt in Algerien für Quellensteuern seit dem 1. Januar 2017.

Lizenzgebühren nach Art des Rechts

Mit Frankreich kosten Urheberrechte an Literatur, Kunst, Wissenschaft und Film 5 %. Für alle anderen Lizenzen gelten 12 % aus Algerien und 10 % aus Frankreich.

Spanien dreht die Logik um. Für Kopien literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Werke einschließlich Filmen fallen 14 % an, für alles andere 7 %.

Mit Südkorea kostet die Überlassung von gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung 2 %, alles andere 10 %.

Leasing und Software

Miete für Ausrüstung kann als Lizenzgebühr, als Vergütung für Dienstleistungen oder als sonstige Vergütung gelten. Für Industrieanlagen aus einem internationalen Leasingvertrag gibt es einen Abschlag von 60 % auf die Bemessungsgrundlage.

Aus 30 % werden so effektiv 12 %. Software bekommt einen Abschlag von 30 % und landet bei effektiv 21 %, die Mehrwertsteuer muss der Empfänger in diesem Fall selbst anmelden.

Die Zahlen beruhen auf dem Stand von Juni 2021, eine neuere Quelle lag uns nicht vor. Wie Ausschüttungen aus Algerien in Deutschland besteuert werden und ob die Sätze noch stimmen, klären wir im Erstgespräch für Ihren Fall.

Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.