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Quellensteuern Tunesien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Gesellschaft mindestens 10 % an einer tunesischen Gesellschaft, behält Tunesien auf die Dividende 5 % Quellensteuer ein. Ohne diese Beteiligung bleibt es beim gesetzlichen Satz von 10 %.

Das Abkommen mit Deutschland nennt für kleinere Beteiligungen zwar 15 %. Tunesien wendet einen Abkommenssatz aber nur an, wenn er unter dem eigenen Recht liegt, und verlangt dafür eine Ansässigkeitsbescheinigung des Empfängers.

Fehlt die Bescheinigung, gilt das tunesische Recht. Auf Zinsen an Nicht-Banken sind das 20 %, auf Lizenzgebühren 15 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Privatpersonen 10 % 20 % keine Angabe
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 10 % an Banken, sonst 20 % 15 %
Empfänger in Niedrigsteuergebieten 25 % 25 % 25 %
Gesellschaften in Deutschland 5 % oder 10 % 0 %, 2,5 % oder 10 % 10 %

Die 10 % auf Dividenden an Gebietsfremde und an ansässige Privatpersonen sind abgeltend. Danach schuldet der Empfänger in Tunesien auf die Ausschüttung nichts mehr.

Die Sätze aller Abkommen

Die Tabelle zeigt die Sätze, die in den Abkommen stehen. Liegt ein Abkommenssatz über dem tunesischen Recht, zahlen Sie den niedrigeren gesetzlichen Satz, bei Dividenden also höchstens 10 % und bei Lizenzgebühren höchstens 15 %.

Staat Dividenden Zinsen an Banken Zinsen an andere Lizenzgebühren
Ägypten 10 % 10 % 10 % 15 %
Arabische Maghreb-Union 10 % 10 % 20 % 15 %
Äthiopien 5 % 0 % oder 10 % 10 % 5 %
Belgien 5 % oder 15 % 5 % oder 10 % 10 % 11 %
Burkina Faso 8 % 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 %
China 8 % 0 % oder 10 % 10 % 5 % oder 10 %
Dänemark 15 % 12 % 12 % 15 %
Deutschland 5 % oder 15 % 0 % oder 2,5 % 10 % 10 %
Elfenbeinküste 10 % 0 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Frankreich 10 % 12 % 12 % 5 % oder 15 %
Griechenland 10 % 15 % 15 % 10 %
Indonesien 12 % 12 % 12 % 15 %
Iran 10 % 0 % oder 10 % 10 % 8 %
Italien 15 % 0 % oder 12 % 12 % 5 % oder 12 %
Jemen 0 % 10 % 10 % 7,5 %
Jordanien 10 % 10 % 20 % 15 %
Kamerun 12 % 15 % 15 % 15 %
Kanada 15 % 15 % 15 % 15 %
Katar 0 % 10 % 20 % 5 %
Kuwait 10 % 0 % oder 2,5 % 10 % 5 %
Libanon 5 % 0 % oder 5 % 0 % oder 5 % 5 %
Luxemburg 10 % 7,5 % oder 10 % 10 % 12 %
Mali 0 % oder 5 % 5 % 5 % 10 %
Malta 10 % 12 % 12 % 12 %
Mauritius 0 % 2,5 % 2,5 % 2,5 %
Niederlande 0 % oder 20 % 7,5 % oder 10 % 7,5 % oder 10 % 7,5 % oder 11 %
Norwegen 20 % 12 % 12 % 5 % oder 15 %
Oman 0 % 10 % 10 % 5 %
Österreich 10 % oder 20 % 10 % 10 % 10 % oder 15 %
Pakistan 10 % 13 % 13 % 10 %
Polen 5 % oder 10 % 12 % 12 % 12 %
Portugal 15 % 15 % 15 % 10 %
Rumänien 12 % 10 % 10 % 12 %
Saudi-Arabien 5 % 2,5 % 5 % 5 %
Schweden 15 % oder 20 % 12 % 12 % 5 % oder 15 %
Schweiz 10 % 10 % 10 % 10 %
Senegal 10 % 10 % 20 % 15 %
Serbien 10 % 10 % 10 % 10 %
Singapur 5 % 5 % 10 % 5 % oder 10 %
Spanien 5 % oder 15 % 5 % oder 10 % 5 % oder 10 % 10 %
Südafrika 10 % 5 % 12 % 10 % oder 12 %
Sudan 0 % oder 5 % 10 % 10 % 5 %
Südkorea 15 % 0 % oder 12 % 12 % 15 %
Syrien 0 % 10 % 10 % 15 %
Tschechien 10 % oder 15 % 12 % 12 % 5 % oder 15 %
Türkei 12 % oder 15 % 10 % 10 % 10 %
Ungarn 10 % oder 12 % 12 % 12 % 12 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 5 % 10 % 7,5 %
Vereinigte Staaten 14 % oder 20 % 0 % oder 15 % 15 % 10 % oder 15 %
Vereinigtes Königreich 12 % oder 20 % 10 % 10 % oder 12 % 15 %
Vietnam 10 % 10 % 10 % 10 %

Wann der niedrigere Dividendensatz greift

Für Belgien, Deutschland und die Niederlande reicht eine Beteiligung von 10 %. Mali, Österreich, Polen, Schweden, Sudan, Tschechien, die Türkei, Ungarn und das Vereinigte Königreich verlangen dafür eine Gesellschaft mit mindestens 25 % Beteiligung.

Im Abkommen mit Spanien braucht es 50 %, mit den Vereinigten Staaten 25 %. In der Arabischen Maghreb-Union werden Dividenden nach dem Recht des Quellenstaats besteuert, Zinsen ebenso.

Einige Abkommen erlauben dem Quellenstaat, auf den Gewinn einer Betriebsstätte zusätzlich eine Steuer wie auf eine Dividende zu erheben.

Zinsen nach Deutschland

Zinsen an deutsche Banken kosten 2,5 %, an andere deutsche Empfänger 10 %. Steuerfrei bleiben Zinsen auf Kredite mit einer Bürgschaft des Bundes für Exporte oder Direktinvestitionen und Zinsen an die Bundesregierung.

Ebenfalls frei sind Darlehen der Deutschen Bundesbank, der KfW und der DEG.

Zinsen in andere Staaten

Mehrere Abkommen befreien Darlehen von Banken, die ganz oder mehrheitlich dem Staat gehören. Das betrifft China, Iran, Italien, Kuwait und den Libanon zu 100 %, Äthiopien ab 50 % Staatsanteil, beim Libanon auch staatliche Unternehmen außerhalb des Bankensektors.

Bei anderen zählt die Laufzeit. Luxemburg kommt bei Bankdarlehen über fünf Jahre auf 7,5 %, Spanien bei mehr als sieben Jahren auf 5 % statt 10 %, Südkorea und die Vereinigten Staaten bei Krediten von Finanzinstituten über sieben Jahre auf 0 %.

Belgien verlangt 5 % auf Bankkredite ohne Anleihe und nichts auf Kredite, die der belgische Staat gewährt, verbürgt oder versichert. Die Niederlande bekommen 7,5 %, solange sie selbst Zinsen an tunesische Gesellschaften nicht besteuern.

Für das Vereinigte Königreich gelten 10 % auf Zinsen an Banken und 12 % auf alle anderen. Die Emirate kommen bei Bankkrediten auf 5 %, weil Tunesien Zinsen ausländischer Banken ohne Niederlassung ohnehin nur mit 5 % belastet.

Bei Burkina Faso, der Elfenbeinküste und Vietnam bleiben bestimmte Zinsen mit Bezug zum Staat frei, etwa an die Regierung oder die Zentralbank. Für alle übrigen Zinsen gelten 5 % bei Burkina Faso und 10 % bei den beiden anderen.

Lizenzgebühren im Detail

Für Deutschland gelten 10 % auf nahezu alle Arten von Lizenzgebühren. Dazu zählen Urheberrechte, Filme, Patente, Marken, Know-how, Ausrüstung, technische und wirtschaftliche Studien und technische Hilfe, außerdem Vergütungen für Namens- und Bildrechte und für Aufzeichnungen von Künstlern und Sportlern im Rundfunk.

Viele andere Abkommen trennen zwei Sätze. Urheberrechte an Literatur, Kunst und Wissenschaft kosten dann meist 5 % oder 10 %, Patente, Marken, Filme und Ausrüstung bis zu 15 %.

Kanada, Norwegen und Schweden sehen für einzelne Lizenzarten 20 % vor, Italien 16 % und Syrien 18 %. Weil das über dem tunesischen Recht liegt, greifen dann die gesetzlichen 15 %.

Die Niederlande begrenzen die Steuer auf 11 %, und auf 7,5 %, solange sie selbst keine Quellensteuer auf solche Zahlungen nach Tunesien erheben. In den Abkommen mit Jordanien, Senegal, Serbien, Vietnam, Burkina Faso, der Elfenbeinküste und der Arabischen Maghreb-Union darf Tunesien Lizenzgebühren nach eigenem Recht besteuern.

Weitere tunesische Quellensteuern

Auf Honorare, Provisionen, Maklergebühren, Mieten und Vergütungen für freiberufliche Tätigkeiten behält der Zahler 10 % ein. Bei Honoraren an körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften und an Personen mit ordnungsgemäßer Buchführung sind es 3 %.

Leistungsprämien an Händler kosten 15 %, Sitzungsgelder von Verwaltungsräten 20 %. Zinsen auf Einlagen und Anleihen in Devisen oder konvertiblen Dinar sind von den 20 % auf Zinsen ausgenommen, Kredite ausländischer Banken kosten 10 %.

Verkauft eine Privatperson eine Immobilie, werden 2,5 % des Kaufpreises einbehalten. Lotterie- und Spielgewinne kosten 25 %.

Käufe von Waren und Leistungen über 1.000 TND einschließlich Umsatzsteuer, für die kein eigener Satz gilt, unterliegen 1,5 %. Für Gesellschaften mit 15 % Körperschaftsteuer sinkt das auf 1 %, bei 10 % Körperschaftsteuer auf 0,5 %.

Sonstige Zahlungen an Gebietsfremde kosten 15 %, soweit kein Abkommen weniger vorsieht. Dasselbe gilt für Gebietsfremde, die als Betriebsstätte in Tunesien gelten und sich nicht beim Finanzamt anmelden.

Niedrigsteuergebiete

Für Empfänger in Staaten oder Gebieten mit einem Körperschaftsteuersatz unter der Hälfte des tunesischen Satzes für dieselbe Tätigkeit gelten 25 %. Das betrifft Dienstleistungen, Zinsen, Sitzungsgelder, Dividenden und Zinsen an Banken.

Welche Gebiete das sind, hat der Finanzminister am 25. März 2019 per Erlass festgelegt. Erbringen Gesellschaften von dort Leistungen über eine nicht angemeldete Betriebsstätte in Tunesien, steigt der Satz von 15 % auf 25 %.

Bescheinigungen und Fristen

Die einbehaltene Steuer ist eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer des Empfängers. Der Zahler stellt ihm eine Bescheinigung aus, mit der er die Steuer in seiner Erklärung anrechnet.

Seit dem Finanzgesetz 2022 laufen diese Bescheinigungen über eine elektronische Plattform des Finanzministeriums, Einzelheiten regelt ein Erlass vom 10. Mai 2024. Eine Bescheinigung, die auf der Plattform hätte erstellt werden müssen und von Hand ausgestellt wurde, ist nicht anrechenbar und kostet 30 % der Steuer als Strafe, mindestens 50 TND je Bescheinigung.

Der Zahler meldet und zahlt die Steuer monatlich bis zum 28. des Folgemonats. Wer elektronisch erklärt und zahlt, muss seit dem Finanzgesetz 2024 schon bis zum 20. fertig sein.

Wie die tunesische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird und ob sich die 10-%-Schwelle für Ihre Beteiligung lohnt, besprechen wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Tunesien, dort zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.