Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine laotische Gesellschaft an Sie aus, behält Laos 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, der Satz bleibt also stehen.
Für Zinsen auf Darlehen gilt ebenfalls 10 %. Urheberrechte, Patente und Marken kosten 5 %.
Liefern Sie als deutsche Firma Waren oder Dienstleistungen an einen laotischen Kunden, kommt eine eigene Quellensteuer für ausländische Lieferanten dazu. Dazu unten mehr.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige und Gebietsfremde ohne Abkommen, also auch Deutschland | 10 % | 10 % | 5 % |
Laos unterscheidet bei diesen Sätzen nicht zwischen inländischen und ausländischen Empfängern. Für weitere Zahlungen gelten diese Sätze.
| Zahlung | Quellensteuer |
|---|---|
| Vergütungen an Gremien, Künstler, Sportler und Ähnliche | 10 % |
| Verkauf und Vermietung von Fahrzeugen, Gebäuden, Maschinen und anderem Vermögen | 10 % |
| Makler-, Beratungs- und Dienstleistungsgebühren | 10 % |
| Lehrer und Forscher | 5 % |
| Lotteriegewinne über 10 Millionen LAK, bar oder als Sachpreis | 5 % |
| Verkauf oder Übertragung von Anteilen | 2 % |
Die Abkommen
Laos hat elf Abkommen, keines davon mit einem EU-Staat außer Luxemburg.
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Brunei | 5 % oder 10 % | 10 % | 10 % |
| China | 5 % | 5 % | 5 % |
| Indonesien | 10 % | 10 % | 10 % |
| Luxemburg | 5 % oder 15 % | 10 % | 5 % |
| Malaysia | 5 % oder 10 % | 10 % | 10 % |
| Myanmar | 5 % | 10 % | 10 % |
| Nordkorea | 10 % | 10 % | 5 % |
| Russland | 10 % | 10 % | 0 % |
| Singapur | 5 % oder 8 % | 5 % | 5 % |
| Thailand | 15 % | 10 % oder 15 % | 15 % |
| Vietnam | 10 % | 10 % | 10 % |
Bei Brunei, Luxemburg, Malaysia und Singapur gilt der niedrigere Dividendensatz von 5 %, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % des Kapitals hält. Sonst sind es 10 %, bei Luxemburg 15 % und bei Singapur 8 %.
Mit Thailand zahlen Finanzinstitute und Versicherer 10 % auf Zinsen, alle anderen 15 %.
Quellensteuer für ausländische Lieferanten
Schließt ein in Laos registriertes Unternehmen einen Vertrag mit einem ausländischen Lieferanten ohne Registrierung in Laos, muss es Steuer einbehalten. Es spielt keine Rolle, ob die Leistung in Laos oder im Ausland erbracht wird.
Der Einbehalt besteht aus Gewinnsteuer und, nur bei Dienstleistungen, Mehrwertsteuer. Für den ausländischen Lieferanten ist die Sache damit endgültig erledigt, der laotische Kunde meldet und zahlt vor der Überweisung.
Die Gewinnsteuer berechnet Laos auf einen unterstellten Gewinn, der von der Branche abhängt.
| Tätigkeit | Unterstellte Gewinnspanne | Gewinnsteuer auf den Umsatz |
|---|---|---|
| Landwirtschaft und Handwerk | 7 % | 1,4 % |
| Industrielle Produktion und Verarbeitung | 10 % | 2 % |
| Handel und Dienstleistungen | 15 % | 3 % |
| Lieferungen und Leistungen für Strom und Bergbau | 30 % | 6 % |
Dazu kommen gegebenenfalls 10 % Mehrwertsteuer. Ein Beraterhonorar von 100.000 LAK kostet also 3.000 LAK Gewinnsteuer und 10.000 LAK Mehrwertsteuer, zusammen 13.000 LAK.
Wie Sie die laotische Steuer in Deutschland anrechnen und Ihre Rechnungen an laotische Kunden kalkulieren, besprechen wir gern im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Laos, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


