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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Laos

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine laotische Gesellschaft an Sie aus, behält Laos 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, der Satz bleibt also stehen.

Für Zinsen auf Darlehen gilt ebenfalls 10 %. Urheberrechte, Patente und Marken kosten 5 %.

Liefern Sie als deutsche Firma Waren oder Dienstleistungen an einen laotischen Kunden, kommt eine eigene Quellensteuer für ausländische Lieferanten dazu. Dazu unten mehr.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige und Gebietsfremde ohne Abkommen, also auch Deutschland 10 % 10 % 5 %

Laos unterscheidet bei diesen Sätzen nicht zwischen inländischen und ausländischen Empfängern. Für weitere Zahlungen gelten diese Sätze.

Zahlung Quellensteuer
Vergütungen an Gremien, Künstler, Sportler und Ähnliche 10 %
Verkauf und Vermietung von Fahrzeugen, Gebäuden, Maschinen und anderem Vermögen 10 %
Makler-, Beratungs- und Dienstleistungsgebühren 10 %
Lehrer und Forscher 5 %
Lotteriegewinne über 10 Millionen LAK, bar oder als Sachpreis 5 %
Verkauf oder Übertragung von Anteilen 2 %

Die Abkommen

Laos hat elf Abkommen, keines davon mit einem EU-Staat außer Luxemburg.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Brunei 5 % oder 10 % 10 % 10 %
China 5 % 5 % 5 %
Indonesien 10 % 10 % 10 %
Luxemburg 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Malaysia 5 % oder 10 % 10 % 10 %
Myanmar 5 % 10 % 10 %
Nordkorea 10 % 10 % 5 %
Russland 10 % 10 % 0 %
Singapur 5 % oder 8 % 5 % 5 %
Thailand 15 % 10 % oder 15 % 15 %
Vietnam 10 % 10 % 10 %

Bei Brunei, Luxemburg, Malaysia und Singapur gilt der niedrigere Dividendensatz von 5 %, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 10 % des Kapitals hält. Sonst sind es 10 %, bei Luxemburg 15 % und bei Singapur 8 %.

Mit Thailand zahlen Finanzinstitute und Versicherer 10 % auf Zinsen, alle anderen 15 %.

Quellensteuer für ausländische Lieferanten

Schließt ein in Laos registriertes Unternehmen einen Vertrag mit einem ausländischen Lieferanten ohne Registrierung in Laos, muss es Steuer einbehalten. Es spielt keine Rolle, ob die Leistung in Laos oder im Ausland erbracht wird.

Der Einbehalt besteht aus Gewinnsteuer und, nur bei Dienstleistungen, Mehrwertsteuer. Für den ausländischen Lieferanten ist die Sache damit endgültig erledigt, der laotische Kunde meldet und zahlt vor der Überweisung.

Die Gewinnsteuer berechnet Laos auf einen unterstellten Gewinn, der von der Branche abhängt.

Tätigkeit Unterstellte Gewinnspanne Gewinnsteuer auf den Umsatz
Landwirtschaft und Handwerk 7 % 1,4 %
Industrielle Produktion und Verarbeitung 10 % 2 %
Handel und Dienstleistungen 15 % 3 %
Lieferungen und Leistungen für Strom und Bergbau 30 % 6 %

Dazu kommen gegebenenfalls 10 % Mehrwertsteuer. Ein Beraterhonorar von 100.000 LAK kostet also 3.000 LAK Gewinnsteuer und 10.000 LAK Mehrwertsteuer, zusammen 13.000 LAK.

Wie Sie die laotische Steuer in Deutschland anrechnen und Ihre Rechnungen an laotische Kunden kalkulieren, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Laos, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.