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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Kambodscha

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine kambodschanische Gesellschaft an Sie nach Deutschland aus, behält sie 14 % Quellensteuer ein. Derselbe Satz gilt für Zinsen, Lizenzgebühren und fast alle anderen Zahlungen aus Kambodscha an Gebietsfremde.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. PwC nennt für Kambodscha auch keine Abkommenssätze.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Empfänger bei PwC nicht gesondert ausgewiesen 15 % 15 %
Gebietsfremde 14 % 14 % 14 %

Die einbehaltene Steuer ist für Inländer und Gebietsfremde endgültig. Es folgt also keine weitere Veranlagung auf diese Einkünfte.

Zahlungen an Inländer

Zinsen kosten 15 %, außer sie gehen an eine in Kambodscha registrierte Bank oder ein Finanzinstitut. Lizenzgebühren kosten ebenfalls 15 %, Mieten 10 %.

Auf Dienstleistungen werden 15 % einbehalten. Das entfällt, wenn der Leistende registriert ist und eine gültige Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellt.

Zahlungen an Gebietsfremde

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Gesetz über die Finanzverwaltung. Danach muss jeder ansässige Unternehmer, auch die Betriebsstätte eines Ausländers, 14 % einbehalten, wenn er Einkünfte aus kambodschanischer Quelle an Gebietsfremde zahlt.

Ausgenommen sind Rückversicherungsprämien für Sach- und Risikoversicherungen in Kambodscha.

Was als Einkunft aus Kambodscha gilt

Dazu zählen Zinsen eines ansässigen Unternehmens, einer transparenten Gesellschaft oder einer Behörde, Dividenden ansässiger Unternehmen und Entgelte für Leistungen, die in Kambodscha erbracht werden. Ebenso erfasst sind Management- und technische Honorare, die ein Inländer zahlt.

Weiter gehören dazu Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen in Kambodscha und Lizenzgebühren, die ein Inländer oder die Betriebsstätte eines Ausländers zahlt. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Rechten daran zählen dazu.

Schließlich fallen Versicherungsprämien für Risiken in Kambodscha darunter, Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsvermögen einer Betriebsstätte und Einkünfte aus Geschäften, die ein Ausländer über eine Betriebsstätte führt.

Wann die Steuer fällig wird

Die Steuer wird mit der Zahlung fällig. Als gezahlt gilt ein Betrag schon, wenn er in der Buchhaltung erfasst ist.

Die Pflicht zum Einbehalt trifft offenbar nur Steuerpflichtige im Selbstveranlagungsregime. Kleine Steuerpflichtige müssen nur bei Mieten für bewegliches und unbewegliches Vermögen einbehalten.

Für deutsche Unternehmen bleibt es ohne Abkommen bei den 14 %. Wie sich die Steuer in Deutschland anrechnen lässt, besprechen wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Kambodscha, dort zuletzt aktualisiert am 2. April 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.