Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Holen Sie als deutscher Gesellschafter Gewinne aus einer chilenischen Gesellschaft im teilintegrierten System, bleiben in Chile insgesamt 44,45 % Steuer hängen. Deutschland steht nicht in Chiles Abkommensliste, deshalb fällt die volle Anrechnung weg.
Mit Abkommen oder bei einer Gesellschaft im KMU-Regime wären es 35 %. Die Zahl enthält jeweils die Steuer auf Ebene der Gesellschaft.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 35 % abzüglich Anrechnung | 4 % oder 35 % | 30 % |
| Gebietsfremde mit Abkommen | 35 % abzüglich Anrechnung | siehe Tabelle | siehe Tabelle |
| Gesellschaften in Deutschland | 35 % abzüglich Anrechnung | 4 % oder 35 % | 30 % |
So rechnet Chile bei Dividenden
Auf Dividenden an Gebietsfremde erhebt Chile 35 % Zusatzsteuer (Additional Tax). Die Körperschaftsteuer der Gesellschaft, die First Category Tax (FCT), wird darauf angerechnet und vorher zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Wie viel angerechnet wird, hängt vom System der Gesellschaft ab. Im KMU-Regime sind es immer 100 % der FCT, die Gesamtlast liegt bei 35 %.
Im teilintegrierten System (PIS) bekommen nur Empfänger aus einem Abkommensstaat die volle Anrechnung. Alle anderen dürfen nur 65 % der FCT anrechnen und landen bei 44,45 %.
Niederlassungen ausländischer Unternehmen zahlen 35 % auf alles, was sie überweisen oder entnehmen, abzüglich der FCT-Anrechnung.
Die Chilenische Klausel
Alle Abkommen Chiles enthalten die sogenannte Chilenische Klausel. Solange die Körperschaftsteuer voll auf die Dividendensteuer angerechnet wird, gewährt Chile bei Dividenden keine Entlastung.
Die Abkommen senken also nur Zinsen und Lizenzgebühren. Bei Dividenden wirken sie über die volle Anrechnung im teilintegrierten System.
Zinsen und Lizenzgebühren ohne Abkommen
Zinsen an Gebietsfremde kosten grundsätzlich 35 %. Zinsen auf Darlehen ausländischer Banken oder Finanzinstitute kosten nur 4 %.
Sichern verbundene Unternehmen ein solches günstiger besteuertes Darlehen ab, greift eine Grenze für die Fremdfinanzierung. Schulden dürfen das Eigenkapital dann höchstens um das Dreifache übersteigen.
Lizenzgebühren kosten 30 %. Für kundenspezifische Software gelten 15 %, Standardsoftware bleibt frei.
Sitzt der Empfänger in einer Steueroase, steigt der Satz für Software. Den Aufschlag für Zahlungen an verbundene Unternehmen hat das Produktivitätsgesetz abgeschafft.
Die Sätze aus den Abkommen
Die Tabelle zeigt jeweils den niedrigsten und höchsten Satz, welcher greift, regelt das einzelne Abkommen.
| Staat | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|
| Argentinien | 4 % / 12 % / 15 % | 3 % / 10 % / 15 % |
| Australien | 5 % / 10 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Belgien | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Brasilien | 15 % | 15 % |
| China | 4 % / 15 % | 2 % / 10 % |
| Dänemark | 4 % / 10 % | 5 % / 10 % |
| Ecuador | 10 % / 15 % | 10 % |
| Frankreich | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Indien | 10 % | 10 % |
| Irland | 4 % / 10 % | 5 % / 10 % |
| Italien | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Japan | 4 % / 15 % | 2 % / 10 % |
| Kanada | 10 % / 15 % | 15 % |
| Kolumbien | 5 % / 15 % | 10 % |
| Kroatien | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Malaysia | 15 % | 10 % |
| Mexiko | 5 % / 10 % / 15 % | 15 % |
| Neuseeland | 10 % / 15 % | 10 % |
| Niederlande | 4 % / 10 % | 2 % / 10 % |
| Norwegen | 15 % | 5 % / 10 % |
| Österreich | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Paraguay | 10 % / 15 % | 15 % |
| Peru | 15 % | 15 % |
| Polen | 4 % / 10 % | 5 % / 15 % |
| Portugal | 5 % / 10 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Russland | 15 % | 5 % / 10 % |
| Schweden | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Schweiz | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Spanien | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Südafrika | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Südkorea | 4 % / 10 % | 10 % / 15 % |
| Thailand | 10 % / 15 % | 10 % / 15 % |
| Tschechien | 4 % / 10 % | 5 % / 10 % |
| Uruguay | 4 % / 15 % | 10 % |
| Vereinigte Arabische Emirate | 4 % / 10 % | 2 % / 10 % |
| Vereinigtes Königreich | 4 % / 10 % | 2 % / 10 % |
| Vereinigte Staaten | 4 % / 10 % | 2 % / 10 % |
Viele Abkommen sehen für Zinsen an Banken 5 % oder 10 % vor. Weil Chile Bankzinsen ohnehin nur mit 4 % besteuert, gilt dann der günstigere nationale Satz.
Das Abkommen mit den USA
Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten ist nach jahrelangem Verfahren am 19. Dezember 2023 in Kraft getreten. Für Quellensteuern wirkt es auf Zahlungen ab dem 1. Februar 2024, für andere Steuern ab dem Steuerjahr 2024.
Zinsen kosten danach in der Regel 10 %, in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Zinsregeln 15 %. In bestimmten Fällen gelten 4 %, nicht aber bei Back-to-back-Darlehen.
Lizenzgebühren für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung kosten 2 %. Für Urheberrechte einschließlich Software und Filmen, Patente, Marken, Know-how und ähnliche Rechte sind es 10 %.
Zinsen an Banken und Finanzinstitute
Mit Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, der Schweiz und Spanien gilt grundsätzlich 15 %. Zinsen aus Bank- und Versicherungsdarlehen, Anleihen, börsengehandelten Wertpapieren und Kreditverkäufen von Industrieanlagen kosten 5 %, Südafrika regelt es genauso.
Für diese Gruppe gilt eine Meistbegünstigung gegenüber OECD-Staaten. Bei Irland und dem Vereinigten Königreich führt sie zu 10 % und 4 %.
Mit Kolumbien, Kroatien und Tschechien kosten Zinsen an Banken und Versicherer 5 %, sonst 15 %, für Tschechien über die Meistbegünstigung 4 % und 10 %. Mit Südkorea ist es genauso.
China und Japan geben 4 % für Banken, Versicherer und bei Japan auch Finanzinstitute und Kreditverkäufe von Maschinen, sonst 15 %. Seit 2019 gilt dort 10 %, was mehrere Meistbegünstigungsklauseln auslöst.
Uruguay gibt 4 % unter denselben Bedingungen wie Japan, sonst 15 %, mit Meistbegünstigung. Die Niederlande nehmen 4 % und sonst 10 %.
Mit den Emiraten kosten Zinsen 5 % an Banken, Versicherer, unabhängige Kreditgeber und aus Kreditverkäufen von Maschinen, sonst 15 %. Thailand und Paraguay geben 10 % für Banken und Versicherer, sonst 15 %, bei Paraguay gilt eine eingeschränkte Meistbegünstigung.
Zinsen mit Meistbegünstigung
Argentinien nimmt grundsätzlich 15 %, je nach Herkunft der Zinsen 4 % oder 12 %. Über die Meistbegünstigung sinkt der Satz nicht unter 12 %.
Australien gibt 5 % an Finanzinstitute und sonst 10 %, Chile darf aber 15 % erheben. Die Meistbegünstigung verpflichtet hier nur zu neuen Verhandlungen.
Kanada nimmt 15 %, über die Meistbegünstigung höchstens bis 10 %. Ecuador liegt mit Meistbegünstigung bei 10 %, sonst bei 15 %.
Mit Dänemark, Norwegen und Polen gilt 15 %, über die Meistbegünstigung bis 5 %. Für Dänemark und Polen nennt PwC daraus 10 % und 4 %.
Mexiko nimmt 15 %, mit Meistbegünstigung 10 % und an Banken 5 %. Neuseeland gibt 10 % an Banken und Versicherer oder über die Meistbegünstigung, tiefer geht es nicht.
Portugal nimmt 15 %, für Anleihen und börsengehandelte Wertpapiere 5 % und für Bankdarlehen und Kreditverkäufe von Maschinen 10 %. Wendet Portugal eine EU-Richtlinie an, sinkt dieser Satz über die Meistbegünstigung auf 5 %.
Mit Malaysia greift die Meistbegünstigung nur, wenn Malaysia Zinsen freistellt.
Lizenzgebühren nach Art des Rechts
Für Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich gilt 10 % als Regel. In der Fußnote nennt PwC für bestimmte Ausrüstung 2 %, in der Tabelle steht für diese Staaten außer dem Vereinigten Königreich 5 %.
Mit Kroatien, Portugal, Russland, Südafrika und Tschechien kostet bestimmte Ausrüstung 5 %, alles andere 10 %. China und die Emirate nehmen 2 % für Ausrüstung und 10 % für den Rest.
Japan liegt ebenfalls bei 2 % und 10 %, die Meistbegünstigung greift dort nicht automatisch. Australien gibt 5 % für Ausrüstung und sonst 10 %.
Polen nimmt 15 % als Regel und 5 % für Ausrüstung, Südkorea 15 % und 10 %. Thailand erhebt 15 %, für Urheberrechte und Ausrüstung 10 %.
Argentinien nimmt 15 %, für Nachrichten 3 %. Für Urheberrechte, Patente, Marken, Know-how und Ausrüstung gelten 10 %, aber nur, wenn der Urheber oder seine Erben die Zahlung erhalten.
Kanada liegt bei 15 % und kann über die Meistbegünstigung bis 10 % sinken, Mexiko ebenso. Für Kolumbien und Ecuador gelten 10 % mit Meistbegünstigung, für Paraguay 15 % mit Meistbegünstigung und für Peru eine eingeschränkte Meistbegünstigung.
Für Neuseeland nennt die Fußnote 15 % mit möglicher Senkung auf 5 %, die Tabelle 10 %.
Informationsaustausch
Mit Bermuda, Guernsey, Jersey und Uruguay hat Chile Abkommen über den Informationsaustausch. Auch das multilaterale Übereinkommen ist in Kraft.
Bei 44,45 % lohnt es sich, die Struktur vor der ersten Ausschüttung durchzurechnen. Wie die chilenische Steuer in Deutschland wirkt, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Chile, dort zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2025. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


