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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Ecuador

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine ecuadorianische Gesellschaft an Ihre deutsche Gesellschaft aus, behält sie 10 % Quellensteuer ein. Hat die Gesellschaft ihre Eigentümerstruktur der Steuerbehörde nicht ordnungsgemäß gemeldet, sind es 14 %.

Das Abkommen mit Deutschland ändert an den 10 % auf Dividenden nichts. Es senkt aber Zinsen auf 10 % oder 15 % und Lizenzgebühren auf 15 %, ohne Abkommen wären es bis zu 25 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 % bis 2 % 10 %
Ansässige Privatpersonen bis 12 % 2 % 10 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 0 % oder 25 % 0 %, 25 % oder 37 %
Gesellschaften in Deutschland 10 % 10 % oder 15 % 15 %

Sitzt der Empfänger in einer Steueroase, können auf Lizenzgebühren 37 % anfallen.

Dienstleistungen und andere Zahlungen ins Ausland

Gelegentliche Dienstleistungen von Gebietsfremden kosten 25 % Quellensteuer. Dasselbe gilt für Zahlungen ins Ausland an gebietsfremde Privatpersonen und Unternehmen.

Auch alle anderen Auslandszahlungen kosten 25 %, mit Ausnahme von Dividenden und Gewinnen an neutrale Staaten.

Zahlungen im Inland

Für Zahlungen im Inland legt die Steuerverwaltung Sätze bis höchstens 10 % fest. Derzeit gibt es 1 %, 1,75 %, 2 %, 2,75 %, 3 %, 8 % und 10 %.

Welche Steuerpflichtigen Steuer einbehalten müssen, bestimmt die Steuerverwaltung per Beschluss.

Abkommensvorteile ohne Obergrenze

Seit dem 29. November 2021 greifen die Vorteile aus Abkommen automatisch. Früher waren sie auf 560.000 US-Dollar pro Jahr und Lieferant begrenzt, darüber musste man sich die Steuer erstatten lassen.

Als Mitglied der Andengemeinschaft wendet Ecuador außerdem deren Entscheidung 578 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an.

Die Sätze aus den Abkommen

Mit Belgien, Rumänien, der Schweiz, den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem Vereinigten Königreich gelten jeweils 10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Andengemeinschaft 10 % 25 % 25 %
Belarus 5 % / 10 % 10 % 10 %
Brasilien 10 % 15 % 15 % / 25 %
Chile 5 % / 10 % 15 % 10 % / 15 %
China 5 % / 10 % 10 % 10 %
Deutschland 10 % 10 % / 15 % 15 %
Frankreich 10 % 10 % / 15 % 15 %
Italien 10 % 10 % 5 %
Japan 5 % / 10 % 10 % 10 %
Kanada 5 % / 10 % 15 % 10 % / 15 %
Katar 5 % / 10 % 10 % 10 %
Korea 5 % / 10 % 12 % 5 % / 12 %
Mexiko 5 % / 10 % 10 % / 15 % 10 %
Russland 5 % / 10 % 10 % 10 % / 15 %
Singapur 5 % / 10 % 10 % 10 %
Spanien 10 % 5 % / 10 % 5 % / 10 %
Uruguay 10 % 15 % 10 % / 15 %

Die Abkommen mit den Emiraten und dem Vereinigten Königreich sind seit unserer letzten Prüfung im August 2021 neu in der Liste.

Wann 5 % auf Dividenden gelten

Mit Belarus, Chile, Kanada und Russland braucht der Empfänger eine Kapitalgesellschaft mit mindestens 25 % Beteiligung. Katar und Korea lassen 10 % genügen, Personengesellschaften sind jeweils ausgenommen.

China, Japan und Singapur geben die 5 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer im anderen Vertragsstaat ansässig ist. Mit Mexiko muss der wirtschaftliche Eigentümer auch der Empfänger der Dividende sein.

Zinsen und Lizenzgebühren nach Art der Zahlung

Mit Deutschland, Frankreich und Spanien gilt der niedrigere Zinssatz für Darlehen zum Verkauf gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung. Mit Mexiko gilt er für Zinsen an Banken.

Mit Chile, Kanada, Korea, Russland und Uruguay kostet die Überlassung von Ausrüstung den niedrigeren Lizenzsatz. Brasilien verlangt den höheren Satz für Markenrechte, Spanien den niedrigeren für Urheberrechte.

Wie Sie die ecuadorianische Quellensteuer in Deutschland berücksichtigen, besprechen wir im Erstgespräch für Ihren Fall.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Ecuador, dort zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.