Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine peruanische Gesellschaft an eine deutsche GmbH aus, behält sie 5 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Peru existiert nicht, es bleibt also beim gesetzlichen Satz.
Deutlich teurer sind Lizenzgebühren und Zinsen unter verbundenen Unternehmen. Hier verlangt Peru 30 % auf den Bruttobetrag.
Die gesetzlichen Sätze für Gebietsfremde
| Zahlung | Quellensteuer |
|---|---|
| Dividenden und Gewinnausschüttungen | 5 % |
| Zinsen auf Darlehen fremder Dritter (unter Bedingungen) | 4,99 % |
| Zinsen auf Darlehen verbundener Unternehmen | 30 % |
| Zinsen peruanischer Banken für in Peru genutzte Kreditlinien | 4,99 % |
| Lizenzgebühren | 30 % |
| Digitale Dienstleistungen | 30 % |
| Technische Unterstützung | 15 % |
| Miete von Schiffen oder Flugzeugen | 10 % |
| Sonstige Einkünfte | 30 % |
| Verkauf von Wertpapieren über die Börse Lima | 5 % |
| Verkauf von Wertpapieren außerhalb Perus | 30 % |
Technische Unterstützung braucht ab einer Grenze ein Testat
Die 15 % auf technische Unterstützung gelten nicht automatisch. Liegt das Entgelt über 140 Steuereinheiten, verlangt Peru den Bericht einer Prüfungsgesellschaft, der bestätigt, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Fehlt dieser Bericht, steigt der Satz auf 30 %.
Wer die Quellensteuer trägt
Ein peruanisches Unternehmen darf die Quellensteuer eines Dritten grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abziehen. Die Ausnahme sind Darlehen ausländischer Gläubiger, bei denen der Schuldner die Quellensteuer vertraglich übernommen hat.
Aktiengewinne und Buchautoren
Gewinne aus dem Verkauf peruanischer Aktien über die Börse Lima werden mit 5 % besteuert.
Lizenzgebühren an peruanische und ausländische Autoren und Übersetzer von Büchern und verwandten Verlagsprodukten sind bis 2026 steuerfrei.
Pauschal angenommene Inlandsanteile
Manche Leistungen werden teils in Peru und teils im Ausland erbracht. Dann gilt nur ein fester Anteil der Bruttoeinnahmen als peruanisches Einkommen, und darauf fallen 30 % an. Bei der Miete von Schiffen und Flugzeugen sind es stattdessen 10 %.
| Leistung | Als peruanisch geltender Anteil |
|---|---|
| Versicherung | 7 % |
| Miete von Schiffen | 80 % |
| Miete von Flugzeugen | 60 % |
| Luftverkehr | 1 % |
| Seeverkehr | 2 % |
| Telekommunikation | 5 % |
| Internationale Nachrichtendienste | 10 % |
| Vertrieb von Filmen, Tonträgern und ähnlichen Produkten | 20 % |
| Bereitstellung von Containern | 15 % |
| Standgeld für Container | 80 % |
| Rechte an Live-Übertragungen ausländischer Fernsehsendungen in Peru | 20 % |
| Verkauf weit wandernder Fischbestände an peruanische Unternehmen | 9 % |
Die Abkommen
Peru hat nur acht Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster. Partner sind Brasilien, Chile, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Portugal und die Schweiz.
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Technische Unterstützung | Digitale Dienste |
|---|---|---|---|---|---|
| Ohne Abkommen (auch Deutschland) | 5 % | 4,99 % / 30 % | 30 % | 15 % | 30 % |
| Brasilien | 10 % / 15 % | 15 % | 15 % | 15 % | 15 % |
| Chile | 10 % / 15 % | 10 % / 15 % | 15 % | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Japan | 10 % | 0 % / 10 % | 15 % | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Kanada | 10 % / 15 % | 15 % | 15 % | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Korea | 10 % | 10 % | 15 % | 10 % | nicht geregelt |
| Mexiko | 10 % / 15 % | 0 % / 10 % | 15 % | nicht geregelt | nicht geregelt |
| Portugal | 10 % / 15 % | 10 % | 15 % | 10 % | nicht geregelt |
| Schweiz | 10 % / 15 % | 0 % / 10 % | 15 % | 10 % | 10 % |
Auffällig ist, dass die Abkommenssätze auf Dividenden mit 10 % oder 15 % über dem gesetzlichen Satz von 5 % liegen. In der Praxis zählt dann der niedrigere peruanische Satz.
Wann die niedrigeren Dividendensätze gelten
Den 10 %-Satz bekommt eine Gesellschaft nur mit einer Mindestbeteiligung an den Stimmrechten. Brasilien verlangt 20 %, Kanada, Portugal und die Schweiz 10 %, Chile und Mexiko 25 %.
Zinsen und die Meistbegünstigung
Bei Korea, Mexiko, Portugal und der Schweiz ergibt sich der niedrigere Zinssatz aus einer Meistbegünstigungsklausel. 0 % gelten bei Mexiko, der Schweiz und Japan, wenn der Empfänger eine staatliche Stelle oder ein staatliches Finanzinstitut des anderen Staates ist oder der Staat die Forderung garantiert, versichert oder mittelbar finanziert.
Für Chile gilt seit dem 2. Juli 2023 zusätzlich das Abkommen der Pazifik-Allianz. Pensionsfonds zahlen danach 10 %.
Bei Portugal gilt der Abkommenssatz für technische Unterstützung nur, wenn sie mit Urheberrechten, Waren oder Rechten zusammenhängt, aus denen Lizenzgebühren entstehen.
Was sich gerade ändert
Mit dem Vereinigten Königreich hat Peru im März 2025 ein Abkommen unterzeichnet. Es ist seit dem 21. Januar 2026 in Kraft und wird in Peru ab 2027 angewendet.
Seit dem 1. Januar 2026 wirkt das multilaterale Instrument gegen Gewinnverlagerung. Es ändert die Abkommen mit Chile, Kanada, Mexiko, Portugal und Südkorea.
Als Mitglied der Andengemeinschaft hat Peru mit Bolivien, Ecuador und Kolumbien eine eigene Regelung, die das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat zuweist.
Ohne Abkommen kann Deutschland die peruanische Quellensteuer nur nach nationalem Recht berücksichtigen. Wie das bei Ihrer Beteiligung aussieht, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Peru, dort zuletzt aktualisiert am 13. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


