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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Malaysia

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Dividenden aus Malaysia kommen bei Ihrer deutschen Gesellschaft ohne Quellensteuer an. Malaysia besteuert nur den Gewinn der ausschüttenden Gesellschaft, auf die Ausschüttung selbst kommt nichts mehr.

Auf Zinsen an deutsche Empfänger behält Malaysia laut Abkommen 10 % ein, auf Lizenzgebühren 7 %. Ohne Abkommen wären es 15 % und 10 %.

Auch für Dienstleistungen in Malaysia und die Miete beweglicher Güter gilt für Deutschland ein reduzierter Satz von 7 % statt 10 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Dienstleistungen und Mieten
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 0 % 0 % oder 5 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 0 % oder 15 % 10 % 10 %
Deutschland laut DBA 0 % 0 % oder 10 % 7 % 7 %

Einige Abkommen nennen Höchstsätze für Dividenden. Sie würden erst greifen, falls Malaysia irgendwann eine Quellensteuer auf Dividenden einführt.

Wann Zinsen frei bleiben

Zinsen auf Darlehen an die malaysische Regierung oder mit ihrer Bürgschaft sind steuerfrei. Dasselbe gilt für Zinsen, die eine in Malaysia tätige Geschäfts- oder Handelsbank an Gebietsfremde zahlt.

Daher steht in der Tabelle bei Zinsen meist zuerst die 0 %.

Dienstleistungen, Bauprojekte und Mieten

Für Beratung, Unterstützung und Dienstleistungen, die in Malaysia erbracht werden, behält der Auftraggeber 10 % ein. Dasselbe gilt für die Miete beweglicher Güter, außer eine gesetzliche Förderung stellt die Zahlung frei.

Bei Vertragsprojekten werden ausländischen Auftragnehmern 13 % abgezogen. 10 % entfallen auf die Steuer des Auftragnehmers, 3 % auf die seiner Mitarbeiter.

Dieser Abzug ist keine endgültige Steuer. Abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung in Malaysia.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte von Gebietsfremden, die weder in der Tabelle stehen noch aus einem Gewerbebetrieb oder einer Anstellung stammen, kosten ebenfalls 10 %. Das gilt für alle Abkommensstaaten mit einigen Ausnahmen.

Deutschland gehört zu diesen Ausnahmen, ebenso Bosnien und Herzegowina, Jordanien, Senegal und Turkmenistan. Nach diesen Abkommen darf nur der Wohnsitzstaat solche Einkünfte besteuern.

Abkommen mit gleichen Sätzen

Viele Abkommen haben identische Sätze. Dividenden kosten in allen Fällen 0 %, Mieten beweglicher Güter laufen mit den Dienstleistungen.

0 % oder 10 % auf Zinsen und je 10 % auf Lizenzgebühren und Dienstleistungen gelten für Albanien, Brunei, China, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Kuwait, Laos, Malediven, Marokko, Mongolei, Myanmar, Russland, San Marino, Senegal, Seychellen, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Usbekistan und Vietnam.

0 % oder 15 % auf Zinsen und je 10 % auf Lizenzgebühren und Dienstleistungen gelten für Ägypten, Fidschi, Iran, Jordanien, Malta, Mauritius, Österreich, Papua-Neuguinea, Türkei, Ungarn und Venezuela.

0 % oder 15 % auf Zinsen, 0 % oder 10 % auf Lizenzgebühren und 10 % auf Dienstleistungen gelten für Bangladesch, Finnland, Frankreich, Kanada, Italien, Korea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Philippinen, Rumänien und Thailand.

0 % oder 10 % auf Zinsen und je 8 % auf Lizenzgebühren und Dienstleistungen gelten für Luxemburg, Polen, Schweden, Ukraine und das Vereinigte Königreich. Katar und Saudi-Arabien kommen auf dieselben 8 %, bei Zinsen aber auf 0 % oder 5 %.

Alle übrigen Abkommen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Dienstleistungen und Mieten
Australien 0 % 0 % oder 15 % 10 % 0 %
Bahrain 0 % 0 % oder 5 % 8 % 10 %
Belgien 0 % 0 %, 10 % oder 15 % 10 % 10 %
Bosnien und Herzegowina 0 % 0 % oder 10 % 8 % 10 %
Chile 0 % 15 % 10 % 5 %
Dänemark 0 % 15 % 10 % 10 %
Deutschland 0 % 0 % oder 10 % 7 % 7 %
Hongkong 0 % 0 % oder 10 % 8 % 5 %
Irland 0 % 0 % oder 10 % 8 % 10 %
Libanon 0 % 0 % oder 10 % 8 % 10 %
Namibia 0 % 0 % oder 10 % 5 % 5 %
Niederlande 0 % 0 % oder 10 % 0 % oder 8 % 8 %
Schweiz 0 % 0 % oder 10 % 0 % oder 10 % 10 %
Singapur 0 % 0 % oder 10 % 8 % 5 %
Slowakei 0 % 0 % oder 10 % 10 % 5 %
Spanien 0 % 0 % oder 10 % 7 % 5 %
Südafrika 0 % 0 % oder 10 % 5 % 5 %
Taiwan (über TECO) 0 % 10 % 10 % 7,5 %
Tschechien 0 % 0 % oder 12 % 10 % 10 %
Turkmenistan 0 % 0 % oder 10 % 10 % 0 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 0 % oder 5 % 10 % 10 %

Das Abkommen mit Taiwan läuft über das Taipei Economic and Cultural Office in Malaysia. Die Abkommen mit den Malediven und Senegal sind noch nicht in Kraft.

Mit Argentinien und den Vereinigten Staaten gibt es nur Abkommen über den internationalen Verkehr.

Was nicht als Lizenzgebühr zählt

Genehmigte Lizenzgebühren sind nach manchen Abkommen ganz befreit. Ausländische Franchisegeber im Bildungsbereich zahlen für Programme des Bildungsministeriums keine Steuer.

Mit Bahrain fallen Zahlungen für Öl- und Gasförderung und den Abbau von Bodenschätzen nicht unter die Lizenzgebühren. Bei Kanada und Italien gilt das für Kinofilme und Bänder für Rundfunk und Fernsehen, bei Neuseeland für Lizenzgebühren auf natürliche Ressourcen.

Norwegen und Thailand nehmen Filme, Fernsehbänder sowie Zahlungen für Bergwerke, Ölquellen, Steinbrüche und Holz aus. Norwegen nimmt zusätzlich literarische und künstlerische Urheberrechte aus, Thailand auch Radiobänder.

Wie Zinsen und Lizenzgebühren aus Malaysia in Deutschland angerechnet werden, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Malaysia, dort zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.