Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlt eine dominikanische Gesellschaft Dividenden nach Deutschland, behält sie 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, PwC nennt nur Abkommen mit Kanada und Spanien.
Für deutsche Empfänger gelten deshalb die nationalen Sätze. Zinsen kosten ebenfalls 10 %, Lizenzgebühren 15 % und technische Unterstützung oder andere Dienstleistungen 27 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen | 10 % | 1 % bei Zinsen von Finanzinstituten an Gesellschaften | nicht angegeben |
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 10 % | 10 % | 15 % |
| Gesellschaften in Deutschland | 10 % | 10 % | 15 % |
Die 10 % auf Dividenden gelten für Barausschüttungen an Ansässige und Gebietsfremde gleichermaßen.
Zahlungen an ausländische Gesellschaften
Für Gesellschaften ohne Betriebsstätte in der Dominikanischen Republik gelten diese Sätze.
| Empfänger | Dividenden und Zinsen | Lizenzgebühren | Technische Unterstützung | Sonstige Dienstleistungen |
|---|---|---|---|---|
| Ohne Abkommen, auch Deutschland | 10 % | 15 % | 27 % | 27 % |
| Kanada | 0 % / 10 % | 18 % | keine, solange im Ausland geleistet | keine, solange im Ausland geleistet |
| Spanien | 0 % / 10 % | bis zu 10 % | keine, solange im Ausland geleistet | keine, solange im Ausland geleistet |
Mit Kanada und Spanien fällt auf technische Unterstützung und andere Dienstleistungen keine Quellensteuer an, solange die Leistung nicht im Land erbracht wird.
Wann 0 % auf Dividenden gelten
Mit Spanien hängt es an der Beteiligung. Hält die spanische Muttergesellschaft mehr als 75 % an der dominikanischen Tochter, sind es 0 %, sonst 10 %.
Niederlassungen zahlen nach dem spanischen Abkommen keine Steuer auf Gewinnüberweisungen. Mit Kanada richtet sich der Satz nach der Art der Beteiligung, weil das Abkommen eine Meistbegünstigungsklausel enthält.
Zinsen von Finanzinstituten
Banken und andere Finanzinstitute behalten 1 % auf alle Zinsen ein, die sie an Gesellschaften zahlen oder gutschreiben. Nur dann dürfen sie die Zinsen als Betriebsausgabe abziehen.
Jeden Monat melden sie dem Fiskus direkt oder über die Bankenaufsicht Datum, Betrag und Empfänger jeder Zinszahlung.
Verkauf von Anteilen
Verkaufen sich zwei dominikanische Unternehmen Anteile, behält der Käufer 1 % des Kaufpreises ein. Bei Geschäften zwischen ausländischen Unternehmen fällt dieses 1 % nicht an, wohl aber die Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
Die 1 % sind eine Vorauszahlung auf diese Steuer, die der Verkäufer über Formular IR-2 als Gesellschaft oder IR-1 als Privatperson erklärt. Entsteht kein Gewinn oder würde der Abzug zu einem Verlust führen, kann er spätestens 30 Tage vor dem Fälligkeitstag eine Befreiung beantragen.
Der Käufer führt die 1 % in den ersten zehn Tagen des Folgemonats mit der Monatserklärung IR-17 ab. Kauft eine Privatperson, entfällt der Abzug.
Wie Sie Ausschüttungen aus der Dominikanischen Republik ohne Abkommen in Deutschland behandeln, klären wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Dominikanische Republik, dort zuletzt aktualisiert am 25. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


