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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Slowakische Republik

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine slowakische s.r.o. Gewinne ab dem Jahr 2004 an Ihre deutsche GmbH aus, fällt in der Slowakei keine Steuer an. Das slowakische Recht stellt Dividenden an Kapitalgesellschaften grundsätzlich frei, das Abkommen mit Deutschland muss gar nicht erst greifen.

Anders bei Zinsen und Lizenzgebühren. Hier verlangt das Gesetz 19 %, das Abkommen mit Deutschland senkt das auf 0 % bei Zinsen und 5 % bei Lizenzgebühren.

Die gesetzlichen Sätze

Zahlung an ausländische Empfänger Quellensteuer
Entgelte für Dienstleistungen 19 % / 35 %
Lizenzgebühren 19 % / 35 %
Zinsen auf Darlehen und Einlagen 19 % / 35 %
Dividenden 7 % / 10 % / 19 % / 35 %

Die verschiedenen Dividendensätze betreffen vor allem Privatpersonen, für die eigene Regeln gelten. Auf Dividenden aus Gewinnen der Jahre 2004 bis 2016 erhebt die Slowakei keine Quellensteuer, vorbehaltlich der Missbrauchsregeln.

Wann Dividenden an Gesellschaften doch besteuert werden

Dividenden an Gesellschaften aus Gewinnen ab 2004 sind frei, mit wenigen Ausnahmen. 35 % fallen an, wenn eine slowakische Gesellschaft Gewinne ab 2017 an eine Gesellschaft in einem nicht kooperativen Staat ausschüttet.

Dasselbe gilt, wenn der Zahlende den wirtschaftlich Berechtigten der Dividende nicht nachweisen kann. Auch Gewinne einer Personengesellschaft, die an Gesellschafter in nicht kooperativen Staaten weitergegeben werden, kosten 35 %.

Für Altgewinne bis Ende 2003 gelten 19 %, außer die Mutter-Tochter-Richtlinie stellt sie frei.

Was ein nicht kooperativer Staat ist

Darunter fallen Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen und ohne Abkommen über den Informationsaustausch. Ebenso Staaten auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Staaten ohne Körperschaftsteuer oder mit einem Satz von null.

Der erhöhte Satz von 35 % gilt auch, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht festgestellt werden kann.

Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb der EU

Zahlt eine slowakische Gesellschaft Zinsen oder Lizenzgebühren an eine verbundene Gesellschaft in der EU, entfällt die Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz.

Dienstleistungen

Entgelte für Dienstleistungen sind in der Slowakei nur steuerpflichtig, wenn die Leistung dort erbracht wird oder ein slowakischer Steuerpflichtiger sie bezahlt.

Wer zahlt und bis wann

Einbehalten muss der slowakische Zahlende. Er muss die Steuer spätestens 15 Tage nach Ende des Monats abführen, der auf die Zahlung folgt, und das Finanzamt darüber informieren.

Behält er nicht richtig ein, schuldet er die Steuer selbst. Zusätzlich kann eine Strafe festgesetzt werden.

Die Abkommen

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Albanien 5 % / 8 % 10 % 8 %
Armenien 5 % / 10 % 10 % 5 %
Aserbaidschan 8 % / 10 % 8 % 5 % / 10 %
Äthiopien 5 % / 10 % 5 % 5 %
Australien 15 % 10 % 10 %
Belarus 10 % / 15 % 10 % 5 % / 10 %
Belgien 5 % / 15 % 10 % 5 %
Bosnien und Herzegowina 5 % / 15 % 0 % 10 %
Brasilien 15 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Bulgarien 10 % 10 % 10 %
China 10 % 10 % 10 %
Dänemark 15 % 0 % 5 %
Deutschland 5 % / 15 % 0 % 5 %
Estland 10 % 10 % 10 %
Finnland 5 % / 15 % 0 % 0 % / 1 % / 5 % / 10 %
Frankreich 10 % 0 % 0 % / 5 %
Georgien 0 % 5 % 5 %
Griechenland nationaler Satz 10 % 10 %
Indien 15 % / 25 % 15 % 30 %
Indonesien 10 % 10 % 10 % / 15 %
Iran 5 % 5 % 7,5 %
Irland 0 % / 10 % 0 % 0 % / 10 %
Island 5 % / 10 % 0 % 10 %
Israel 5 % / 10 % 2 % / 5 % / 10 % 5 %
Italien 15 % 0 % 0 % / 5 %
Japan 10 % / 15 % 10 % 0 % / 10 %
Kanada 5 % / 15 % 10 % 0 % / 10 %
Kasachstan 10 % / 15 % 10 % 10 %
Kirgisistan 5 % / 10 % 0 % / 10 % 10 %
Korea 5 % / 10 % 0 % / 10 % 0 % / 10 %
Kroatien 5 % / 10 % 10 % 10 %
Kuwait 0 % 10 % 10 %
Lettland 10 % 10 % 10 %
Libyen 0 % 10 % 5 %
Litauen 10 % 10 % 10 %
Luxemburg 5 % / 15 % 0 % 0 % / 10 %
Malaysia 0 % / 5 % 10 % 10 %
Malta 5 % 0 % 5 %
Mexiko 0 % 10 % 10 %
Moldau 5 % / 15 % 10 % 10 %
Montenegro 5 % / 15 % 10 % 10 %
Neuseeland 5 % / 15 % 0 % / 10 % 10 %
Niederlande 0 % / 10 % 0 % 5 %
Nigeria 12,5 % / 15 % 15 % 15 %
Nordmazedonien 5 % 10 % 10 %
Norwegen 5 % / 15 % 0 % 0 % / 5 %
Oman 0 % 10 % 10 %
Österreich 10 % 0 % 5 %
Polen 0 % / 5 % 5 % 5 %
Portugal 10 % / 15 % 10 % 10 %
Rumänien 10 % 10 % 10 % / 15 %
Russland 10 % 0 % 10 %
Saudi-Arabien 5 % 10 % 10 %
Schweden 0 % / 10 % 0 % 0 % / 5 %
Schweiz 0 % / 15 % 0 % / 5 % 0 % / 10 %
Serbien 5 % / 15 % 10 % 10 %
Singapur 5 % / 10 % 0 % 10 %
Slowenien 5 % / 15 % 10 % 10 %
Spanien 5 % / 15 % 0 % 0 % / 5 %
Sri Lanka 15 % 0 % / 10 % 0 % / 10 %
Südafrika 5 % / 15 % 0 % 10 %
Syrien 5 % 10 % 12 %
Taiwan 10 % 10 % 5 % / 10 %
Tschechien 5 % / 15 % 0 % 10 %
Tunesien 10 % / 15 % 12 % 5 % / 15 %
Türkei 5 % / 10 % 10 % 10 %
Turkmenistan 10 % 10 % 10 %
Ukraine 10 % 10 % 10 %
Ungarn 5 % / 15 % 0 % 10 %
Usbekistan 10 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 0 % 10 % 10 %
Vereinigte Staaten 5 % / 15 % 0 % 0 % / 10 %
Vereinigtes Königreich 5 % / 15 % 0 % 0 % / 10 %
Vietnam 5 % / 10 % 10 % 5 % / 10 % / 15 %

Weil die Slowakei Dividenden an ausländische Gesellschaften meist ohnehin freistellt, sind die Dividendensätze der Abkommen vor allem für Privatpersonen und Altgewinne von Bedeutung. Bei Griechenland darf der Quellenstaat nach seinem nationalen Satz besteuern, bei Malta kommt es für die Anwendung auf das Abkommen selbst an.

Urheberrechte oft steuerfrei

Viele Abkommen lassen Lizenzgebühren für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken frei und nehmen sonst einen höheren Satz. 0 % und sonst 5 % gelten bei Frankreich, Italien, Schweden und Spanien.

0 % und sonst 10 % gelten bei Irland, Korea, Luxemburg, Sri Lanka, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Bei Luxemburg schließt das Filme und Rundfunkaufnahmen ein, und Japan unterscheidet ähnlich zwischen kulturellen Lizenzen mit 0 % und gewerblichen mit 10 %.

Kanada lässt künstlerische Urheberrechte frei. Norwegen nimmt 5 % auf Patente, Marken und Ausrüstung.

Gestaffelte Lizenzsätze

Finnland unterscheidet vier Stufen. 0 % für Urheberrechte, 1 % für Finanzierungsleasing von Ausrüstung, 5 % für Operating Leasing, Filme, Rundfunk und Software und 10 % für Patente, Marken und Know-how.

Die Schweiz lässt Urheberrechte einschließlich Filmen frei und nimmt 10 % auf Patente, Marken und Know-how. Zahlt eine Gesellschaft an eine verbundene Gesellschaft mit mindestens 25 % direkter Beteiligung über zwei Jahre, oder halten beide eine dritte Gesellschaft mit diesen 25 %, entfallen auch diese.

Vietnam nimmt 5 % auf Patente, geheime Verfahren, Know-how und Ausrüstung, 10 % auf Marken und kaufmännische Informationen und 15 % auf den Rest. Rumänien nimmt 10 % auf Patente, Marken und Know-how, sonst 15 %.

Aserbaidschan nimmt 5 % auf Patente, Marken, Muster, Software, Ausrüstung und Know-how, aber 10 % auf Urheberrechte einschließlich Filmen. Belarus nimmt 5 % auf Urheberrechte einschließlich Filmen.

Taiwan nimmt 5 % auf Ausrüstung, sonst 10 %. Indonesien nimmt 15 % auf Urheberrechte, Patente, Software, Marken, Ausrüstung und Know-how und 10 % auf Filme und Rundfunk.

Tunesien nimmt 5 % auf Urheberrechte und 15 % auf den Rest. Brasilien nimmt 25 % auf Markenlizenzen, sonst 15 %.

Zinsen mit Sonderregeln

Brasilien nimmt 10 % auf Bankkredite mit mindestens zehn Jahren Laufzeit für Industrieausrüstung, Industrieanlagen und öffentliche Bauten, sonst 15 %. Israel nimmt 2 % auf Staatsschulden und staatlich gestützte Schulden, 5 % bei Finanzinstituten als Empfänger und sonst 10 %.

Korea befreit Zinsen aus dem Kreditverkauf von Ausrüstung oder Waren zwischen Unternehmen. Sri Lanka befreit Zinsen an Banken.

Die Schweiz befreit Zinsen aus dem Kreditverkauf von Ausrüstung, Waren oder Leistungen, Darlehen von Finanzinstituten, Zinsen an Pensionsfonds und Zinsen zwischen verbundenen Gesellschaften mit mindestens 25 % über zwei Jahre. Sonst gelten 5 %.

Ob Ihre slowakische Gesellschaft ohne Quellensteuer ausschütten kann und wie das in Deutschland weitergeht, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Slowakische Republik, dort zuletzt aktualisiert am 9. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.