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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Timor-Leste

Sätze zuletzt geprüft am 24. August 2021; eine aktuelle Quelle lag nicht vor.

Zahlt jemand aus Timor-Leste Einkünfte an einen Gebietsfremden, behält er nach dem Stand von August 2021 einheitlich 10 % ein. Das gilt auch für eine deutsche GmbH, denn ein Abkommen mit Deutschland gab es nicht.

PwC führt Timor-Leste in seiner Worldwide Tax Summary inzwischen nicht mehr. Wir konnten die Sätze deshalb nicht mit einer aktuellen Quelle abgleichen.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige 0 % 0 % 10 %
Gebietsfremde (auch Deutschland) 10 % 10 % 10 %

Zahlungen an Ansässige

Auch unter Ansässigen erfasst die Quellensteuer eine ganze Reihe von Zahlungen. Bei manchen ist sie endgültig, bei anderen nur eine Vorauszahlung.

Zahlung Quellensteuer Art der Steuer
Bauleistungen 2 % endgültig, Wahlrecht möglich
Beratung im Bauwesen 4 % endgültig, Wahlrecht möglich
Bergbau und Dienstleistungen für den Bergbau 4,5 % endgültig, Wahlrecht möglich
Dividenden 0 % endgültig
Lizenzgebühren 10 % Vorauszahlung, bei Privatpersonen endgültig
Luft- und Seetransport 2,64 % endgültig, Wahlrecht möglich
Miete für Grundstücke und Gebäude 10 % Vorauszahlung, bei Privatpersonen endgültig
Preise und Gewinne 10 % endgültig
Zinsen 0 % Vorauszahlung

Das Wahlrecht bei Dienstleistungen

Bei Bau, Bauberatung, Bergbau und Transport gilt die Steuer zunächst als endgültig. Der Empfänger kann das abwählen, wenn er der Steuerbehörde von Timor-Leste ein entsprechendes Schreiben vorlegt.

Was eine endgültige Steuer bedeutet

Ist die Quellensteuer endgültig, zählen die Einkünfte nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen. Im Gegenzug lassen sich die Ausgaben, die mit diesen Einkünften zusammenhängen, nicht abziehen.

Abkommen

Timor-Leste hatte nach dem geprüften Stand nur ein Doppelbesteuerungsabkommen, und zwar mit Portugal. Einzelne Entlastungen enthält außerdem der Timorsee-Vertrag, der die Besteuerung des Erdölgeschäfts betrifft.

Weil die Zahlen älter sind, sollten Sie sie vor einer Entscheidung prüfen lassen. Das übernehmen wir gern im Erstgespräch, zusammen mit der Frage, wie die Steuer in Deutschland angerechnet wird.

Die Angaben beruhen auf der PwC Worldwide Tax Summary für Timor-Leste mit Stand 24. August 2021. Eine aktuelle Fassung lag nicht vor. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.