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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Papua-Neuguinea

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Auf Dividenden an Gesellschafter im Ausland behält Papua-Neuguinea 15 % ein, Deutschland eingeschlossen. Mehr erlaubt auch das unterzeichnete Abkommen mit Deutschland nicht, und das hat Deutschland bisher nicht ratifiziert.

Zinsen und technische Honorare kosten ebenfalls 15 %. Lizenzgebühren an fremde Dritte tragen 10 %, an verbundene Unternehmen 30 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % 15 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 15 % 15 % 0 %
Gebietsfremde 15 % 15 % 10 % oder 30 %
Empfänger in Deutschland, solange das Abkommen nicht gilt 15 % 15 % 10 % oder 30 %

Keine Quellensteuer fällt auf Zinsen an, die an ein zugelassenes Finanzinstitut in Papua-Neuguinea, die Zentralbank oder den Staat gehen. Dasselbe gilt, wenn die Zinsen beim Empfänger ohnehin steuerfrei sind.

Das neue Steuergesetz seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 fasst das Steuergesetz von 2025 die früheren Quellensteuern zu einer einheitlichen Steuer für Gebietsfremde zusammen. Sie gilt für Einkünfte aus Papua-Neuguinea, die keiner Betriebsstätte im Land zuzurechnen sind, wird vom Bruttobetrag erhoben und ist endgültig.

Einkunft Satz
Dividenden 15 %
Dividenden gemeinnütziger Körperschaften aus steuerfreien Einkünften 30 %
Zinsen 15 %
Lizenzgebühren an fremde Dritte 10 %
Lizenzgebühren an verbundene Personen 30 %
Technische, Management- und Beratungshonorare 15 %
Renten 15 %
Zahlungen für Bodenschätze 15 %
Versicherungsprämien für Risiken im Land 3 %
Gagen ausländischer Künstler 10 %

Was als Lizenzgebühr zählt

Papua-Neuguinea fasst den Begriff weit. Darunter fallen Zahlungen für Urheberrechte, Patente, Marken, Designs, Modelle, Pläne, geheime Formeln und Verfahren, auch als Einmalzahlung.

Ebenso zählt die Miete für gewerbliche und wissenschaftliche Ausrüstung dazu. Je nach Gestaltung können auch Software als Dienstleistung und ähnliche Cloud-Angebote erfasst sein.

Die Abkommenssätze

Papua-Neuguinea hat elf Abkommen und das multilaterale Instrument der OECD. Abkommen senken die Sätze für Renten, Bodenschätze, Versicherungsprämien und Künstlergagen in der Regel nicht.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Technische Honorare
Deutschland (nicht ratifiziert) 15 % 10 % 10 % 10 %
Fidschi 15 % 10 % 15 % 15 %
Indonesien 15 % 10 % 10 % 10 %
Malaysia 15 % 15 % 10 % 10 %
Vereinigtes Königreich 15 % 10 % 10 % 10 %

15 % auf Dividenden, je 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren und 0 % auf technische Honorare gelten mit Australien, China, Kanada, Korea, Neuseeland und Singapur.

Um den Abkommenssatz zu bekommen, muss der Empfänger im Vertragsstaat ansässig und wirtschaftlicher Eigentümer sein. Die Einkünfte dürfen keiner Betriebsstätte in Papua-Neuguinea zuzurechnen sein.

Abzug bei einheimischen Auftragnehmern

Unternehmen aus dem Bau, dem Straßentransport, der Kfz-Reparatur, dem Sicherheitsgewerbe und der Möbeltischlerei brauchen eine Bescheinigung, die sie vom Steuerabzug befreit. Die Bescheinigung stellt der Commissioner General aus, sie gilt für einen festgelegten Zeitraum.

Legt der Auftragnehmer sie nicht vor, muss der Auftraggeber 10 % einbehalten.

Tritt das Abkommen in Kraft, gelten laut Tabelle 10 % auf Zinsen, Lizenzgebühren und technische Honorare nach Deutschland. Bis dahin klären wir im Erstgespräch, wie Sie die 15 % in Deutschland anrechnen.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Papua-Neuguinea, dort zuletzt aktualisiert am 23. September 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.