Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Schüttet eine australische Gesellschaft Gewinne aus, die in Australien schon versteuert wurden, behält sie 0 % Quellensteuer ein. Diese Ausschüttungen heißen dort franked dividends.
Nur auf unversteuerte Gewinne fällt Quellensteuer an. Ohne Abkommen sind es 30 %, für eine deutsche Gesellschaft laut Abkommen höchstens 15 %, ab 10 % der Stimmrechte 5 % und für bestimmte börsennotierte Gesellschaften ab 80 % sogar 0 %.
Zinsen nach Deutschland kosten 10 %, Lizenzgebühren 5 %.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 30 % | 10 % | 30 % |
| Gesellschaften in Deutschland | 0 %, 5 % oder 15 % | 0 % oder 10 % | 5 % |
Die Dividendensätze gelten nur für unversteuerte Ausschüttungen. Ansässige zahlen grundsätzlich nichts. Nennen sie dem Zahler aber keine Steuernummer (Tax File Number) oder australische Unternehmensnummer, behält er 47 % ein, außer bei franked dividends.
Gleiche Sätze in 13 Abkommen
Mit Belgien, China, Dänemark, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Slowakei, Spanien, Sri Lanka und Ungarn gelten jeweils 15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.
Das Abkommen mit China gilt nicht für Hongkong und Macau. Über ein neues Abkommen mit Österreich wollten beide Staaten im März 2010 verhandeln, seither hat die Regierung dazu nichts mehr bekannt gegeben.
Alle übrigen Abkommen
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Argentinien | 10 % / 15 % | 12 % | 10 % / 15 % |
| Chile | 5 % / 15 % | 5 % / 10 % / 15 % | 5 % / 10 % |
| Deutschland | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Fidschi | 20 % | 10 % | 15 % |
| Finnland | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Frankreich | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Indien | 15 % | 15 % | 10 % / 15 % |
| Indonesien | 15 % | 10 % | 10 % / 15 % |
| Island | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 10 % |
| Israel | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 5 % / 10 % | 5 % |
| Japan | 0 % / 5 % / 10 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Kanada | 5 % / 15 % | 10 % | 10 % |
| Kiribati | 20 % | 10 % | 15 % |
| Korea, Republik | 15 % | 15 % | 15 % |
| Kroatien | 0 % / 5 % / 10 % | 0 % / 10 % | 10 % |
| Malaysia | 0 % / 15 % | 15 % | 15 % |
| Malta | 15 % | 15 % | 10 % |
| Mexiko | 0 % / 15 % | 10 % / 15 % | 10 % |
| Neuseeland | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Norwegen | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Papua-Neuguinea | 15 % / 20 % | 10 % | 10 % |
| Philippinen | 15 % / 25 % | 10 % / 15 % | 15 % / 25 % |
| Portugal | 5 % / 10 % | 0 % / 5 % / 10 % | 10 % |
| Rumänien | 5 % / 15 % | 10 % | 10 % |
| Russland | 5 % / 15 % | 10 % | 10 % |
| Schweiz | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Singapur | 0 % / 15 % | 10 % | 10 % |
| Slowenien | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 5 % / 10 % | 10 % |
| Südafrika | 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Taiwan | 10 % / 15 % | 10 % | 12,5 % |
| Thailand | 15 % / 20 % | 10 % / 25 % | 15 % |
| Tschechien | 5 % / 15 % | 10 % | 10 % |
| Türkei | 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 10 % |
| Ukraine | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 5 % / 10 % | 10 % |
| Vereinigtes Königreich | 0 % / 5 % / 15 % | 0 % / 10 % | 5 % |
| Vereinigte Staaten | 0 % / 5 % / 15 % / 30 % | 0 % / 10 % / 15 % | 5 % |
| Vietnam | 10 % / 15 % | 10 % | 10 % |
Mit Kroatien, Portugal, Slowenien und der Ukraine hat Australien neue Abkommen unterschrieben, die noch nicht in Kraft sind. Was sie vorsehen, steht weiter unten.
Versteuerte und unversteuerte Dividenden
Australien rechnet die Körperschaftsteuer der Gesellschaft dem Gesellschafter an. Dividenden aus Gewinnen, die diese Steuer getragen haben, bleiben bei Gebietsfremden deshalb ganz frei von Quellensteuer, auch steuerpflichtige Aktiendividenden zählen dazu.
Unversteuerte Dividenden sind ebenfalls frei, soweit die Gesellschaft sie als durchgeleitete Auslandseinkünfte erklärt (conduit foreign income). Schüttet eine Holding an eine 100-%-Mutter im Ausland weiter aus, gibt es in bestimmten Fällen zusätzlich einen Abzug als Ausgleich.
Gehört die Beteiligung zu einer australischen Betriebsstätte, entfällt die Quellensteuer. Die Dividende fließt dann in die normale Gewinnermittlung, und für versteuerte Dividenden gibt es eine Steuergutschrift.
Was für Deutschland gilt
Das Abkommen mit Deutschland deckelt unversteuerte Dividenden grundsätzlich auf 15 %. Eine Gesellschaft mit mindestens 10 % der Stimmrechte zahlt höchstens 5 %.
Ganz frei bleibt eine Gesellschaft, die bestimmte Börsenanforderungen erfüllt und mindestens 80 % der Stimmrechte hält. Zinsen kosten in der Regel 10 %, an Finanzinstitute und staatliche Stellen 0 %.
Zinsen
Australien begrenzt die eigene Quellensteuer auf Zinsen auf 10 % des Bruttobetrags, auch wenn ein Abkommen mehr erlauben würde. Zinsen auf bestimmte öffentlich platzierte oder breit gestreute Anleihen können ganz frei bleiben.
Auch Abschläge und ähnliche Vorteile aus Finanzierungen gelten als Zinsen. Zinsen von Offshore-Bankeinheiten sind frei, wenn die Mittel im Offshore-Bankgeschäft eingesetzt werden, das schließt Kredite an Gebietsfremde ein.
Viele Abkommen sehen niedrigere Grenzen für Zinsen an staatliche Stellen oder Finanzinstitute vor. Die Tabelle zeigt die Sätze, die in der Regel gelten.
Lizenzgebühren
Ohne Abkommen kosten Lizenzgebühren 30 % auf den Bruttobetrag. Das gilt nicht, wenn sie zu einer australischen Betriebsstätte eines Abkommensansässigen gehören.
Mit Finnland, Frankreich, Japan und den USA zählt das Leasing von Ausrüstung, auch von Containern, nicht als Lizenz. Es fällt dann unter internationalen Transport oder Unternehmensgewinne.
Abkommen mit 0 % für große Beteiligungen
Mit Finnland bleiben Dividenden frei, wenn der Empfänger direkt mindestens 80 % der Stimmrechte hält. Ab 10 % gelten 5 %, sonst 15 %, Zinsen an Finanzinstitute und staatliche Stellen sind frei.
Frankreich stellt Dividenden ab 10 % Beteiligung frei, wenn die Gewinne normal besteuert wurden. Für andere Beteiligungen ab 10 % gelten 5 %, sonst 15 %.
Japan gibt 0 % ab 80 % der Stimmrechte, wenn zusätzlich Missbrauchsschranken eingehalten sind, und 5 % ab 10 %. Sonst sind es 10 %, und bei Ausschüttungen japanischer Gesellschaften, die die Dividende abziehen dürfen, 15 %, wenn mehr als die Hälfte ihres Vermögens aus Immobilien in Japan besteht.
Mit Neuseeland gibt es 0 % in bestimmten Fällen ab 80 % der Stimmrechte, direkt oder indirekt. Zinsen an staatliche Stellen und an unabhängige Finanzinstitute bleiben frei, außer bei Back-to-back-Finanzierungen.
Norwegen verlangt für die 0 % eine Beteiligung von 80 % über zwölf Monate. Zinsen sind frei, wenn ein Staat Währungsreserven anlegt oder ein Finanzinstitut sie bezieht.
Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA
Mit der Schweiz gibt es 5 % ab 10 % der Stimmrechte. Frei bleiben börsennotierte Gesellschaften und ihre Töchter ab 80 % sowie Staat, Zentralbank und Pensionskassen mit höchstens 10 %, Zinsen an diese Stellen und unabhängige Banken ebenfalls.
Das britische Abkommen stellt börsennotierte Gesellschaften ab 80 % frei und gibt 5 % ab 10 %. Zinsen an Finanzinstitute und staatliche Stellen kosten 0 %.
Mit den USA gilt dieselbe Staffel. Auf Dividenden aus US-REITs an Australier mit großer Beteiligung kann die US-Steuer aber auf 30 % steigen, Zinsen können nach US-Praxis mit 15 % besteuert werden.
Island und Israel
Das Abkommen mit Island wirkt seit dem 1. Januar 2024. Frei bleiben Pensionsfonds und staatliche Fonds mit höchstens 10 % sowie börsennotierte Gesellschaften ab 80 %, ab 10 % gilt 5 %.
Zinsen nach Island kosten nichts, wenn sie an unabhängige Finanzinstitute, staatliche Stellen, die Zentralbank oder bestimmte Pensionsfonds gehen.
Mit Israel sind Pensionsfonds und staatliche Fonds unter 10 % befreit, Gesellschaften ab 10 % zahlen 5 %. Zinsen an unabhängige Finanzinstitute und Pensionsfonds kosten 5 %, an staatliche Stellen 0 %.
Weitere Abkommen mit Bedingungen
Mit Kanada, Chile und Südafrika gelten 5 % ab 10 % der Stimmrechte, sonst 15 %. Chile verlangt auf Zinsen 5 % an unabhängige Finanzinstitute, sonst 15 % aus Chile und 10 % aus Australien, Lizenzen für Ausrüstung kosten 5 % und alle anderen 10 %.
Mit Südafrika bleiben Zinsen an staatliche Stellen und Finanzinstitute frei. Tschechien erhebt 5 % ab 20 % Kapitalbeteiligung, sonst 15 %, Australien dürfte auf den versteuerten Teil 5 % erheben, tut es aber nicht.
Argentinien begrenzt Dividenden aus Argentinien ab 25 % Beteiligung auf 10 %, sonst auf 15 %. Lizenzen für Urheberrechte, Ausrüstung und Know-how kosten 10 % brutto, bestimmte technische Hilfe 10 % netto und der Rest 15 %.
Mit Indien kosten Lizenzen für Ausrüstung und zugehörige Beratung 10 %, sonst 15 %. Indonesien nimmt 10 % für Ausrüstung und Know-how, sonst 15 %.
Malaysia erhebt auf seine eigenen Dividenden keine Quellensteuer. Mit Malta ist die Steuer auf die Steuer begrenzt, die auf den ausgeschütteten Gewinn angefallen ist.
Mexiko deckelt Zinsen an Banken und Versicherungen, auf börsengehandelte Anleihen, von Banken gezahlte Zinsen und Zinsen aus Kreditkäufen von Maschinen auf 10 %, alles andere auf 15 %. Dividenden aus versteuerten Gewinnen an Gesellschaften ab 10 % kosten 0 %, sonst 15 %.
Mit Papua-Neuguinea gelten 15 % auf australische und 20 % auf Dividenden aus Papua-Neuguinea. Die Philippinen erheben 15 %, wenn der Empfänger eine Anrechnung bekommt, sonst 25 %, bei Lizenzen 15 % von zugelassenen Unternehmen und sonst 25 %.
Rumänien gibt 5 % ab 10 % Kapitalbeteiligung, wenn die Gewinne versteuert sind, sonst 15 %. Russland gibt 5 %, wenn die Gewinne voll versteuert sind und der Empfänger mindestens 700.000 Australische Dollar investiert hat.
Taiwan begrenzt seine Steuer ab 25 % Beteiligung auf 10 %, sonst 15 %. Thailand erhebt ab 25 % Beteiligung 15 % bei Industrieunternehmen und sonst 20 %, Zinsen an Finanzinstitute kosten 10 %.
Mit der Türkei gelten 5 % ab 10 % der Stimmrechte an einer australischen oder 25 % des Kapitals einer voll besteuerten türkischen Gesellschaft. Zinsen aus Währungsreserven der Staaten und Zentralbanken bleiben frei, Vietnam begrenzt auf 10 %, Australien auf 15 %.
Unterschriebene, noch nicht geltende Abkommen
Mit Portugal hat Australien am 30. November 2023 ein neues Abkommen unterschrieben. Es sieht 15 % auf Dividenden vor, 5 % für Gesellschaften ab 10 % der Stimmrechte und für bestimmte Fonds, auf Zinsen 10 %, an Staaten 0 % und an Pensionsfonds und unabhängige Finanzinstitute 5 %.
Das Abkommen mit Slowenien vom 9. September 2024 nennt 10 % auf Dividenden und 5 % ab 10 % Beteiligung. Zinsen an unabhängige Finanzinstitute kosten 5 %, an Staaten und Pensionsfonds nichts, sonst 10 %.
Das Abkommen mit der Ukraine vom 16. Oktober 2025 sieht 15 % auf Dividenden vor, 5 % ab 10 % dauerhafter Beteiligung. Zinsen an unabhängige Finanzinstitute kosten 5 %, an Staaten und Pensionsfonds 0 %, sonst 10 %.
Mit Kroatien wurde am 24. November 2025 unterschrieben. Dividenden kosten 10 %, ab 10 % dauerhafter Beteiligung 5 %, Zinsen an Staaten, Pensionsfonds und unabhängige Finanzinstitute sind frei.
Mit Bulgarien, Griechenland und Luxemburg verhandelt Australien gerade. Mit Kanada, Kolumbien, Zypern, Estland, Lettland und Litauen sollen Verhandlungen beginnen.
Weitere Zahlungen an Gebietsfremde
| Zahlung | Quellensteuer |
|---|---|
| Vermittlung von Casino-Junkets | 3 % |
| Künstler und Sportler samt Betreuern, an Gesellschaften | 30 % |
| Künstler und Sportler samt Betreuern, an Privatpersonen | Grenzsteuersatz für Gebietsfremde |
| Bau, Installation und Modernisierung von Gebäuden und Anlagen | 5 % |
Ausschüttungen von Managed Investment Trusts
Ausschüttungen von Managed Investment Trusts (MIT) kosten 15 %, wenn der Anleger in einem Staat mit wirksamem Informationsaustausch sitzt. Für alle anderen sind es 30 %, beides endgültig.
Auf Erträge aus Handelsgeschäften, bestimmten Stapled-Strukturen sowie Mieten aus Agrarland und bestimmten Wohnimmobilien gelten 30 % statt 15 %. Übergangsregeln für Altfälle vor dem 27. März 2018 sind für mehrere dieser Erträge am 1. Juli 2026 ausgelaufen.
Für Mieten und Gewinne aus neu gebauten Build-to-rent-Wohnanlagen gelten seit dem 1. Juli 2024 wieder 15 %. Trusts, die nur zertifizierte energieeffiziente Gebäude halten, zahlen bei Anlegern aus Staaten mit Informationsaustausch 10 %.
Die Regierung will diese 10 % auf effiziente Rechenzentren und Lager ausdehnen, die nach dem 9. Mai 2023 um 19:30 Uhr australischer Ostküstenzeit begonnen wurden. Bestimmte Trusts können zudem eine Zurechnungsbesteuerung wählen, bei der die Anleger so besteuert werden, als hätten sie die Erträge selbst erzielt.
Ob Ihre australische Ausschüttung versteuert oder unversteuert ist und was davon in Deutschland übrig bleibt, rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Australien, dort zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


