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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Philippinen

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält eine deutsche Gesellschaft mindestens 70 % an einer philippinischen Tochter, behalten die Philippinen auf Dividenden nur 5 % ein. Ab 25 % Beteiligung sind es 10 %, darunter 15 %.

Zinsen und Lizenzgebühren an Empfänger in Deutschland kosten jeweils 10 %. Ohne Abkommen wären es 20 % auf Zinsen und 25 % auf Lizenzgebühren.

Der Ausgangspunkt ist hoch. Ausländische Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit auf den Philippinen zahlen auf ihre Einkünfte grundsätzlich 25 %, und erst die Abkommen holen das herunter.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ohne Abkommen 15 % / 25 % 20 % 25 %
Australien 15 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Bahrain 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Bangladesch 10 % / 15 % 15 % 15 %
Belgien 10 % / 15 % 10 % 15 %
Brasilien 15 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Brunei 10 % / 15 % 10 % / 15 % 10 %
China 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Dänemark 10 % / 15 % 10 % 15 %
Deutschland 5 % / 10 % / 15 % 10 % 10 %
Finnland 15 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Frankreich 10 % / 15 % 10 % / 15 % 15 %
Indien 15 % / 20 % 10 % / 15 % 15 %
Indonesien 15 % / 20 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Israel 10 % / 15 % 10 % 15 %
Italien 15 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Japan 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Kanada 15 % / 25 % 10 % / 15 % 25 %
Katar 10 % / 15 % 10 % 15 %
Korea 10 % / 25 % 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Kuwait 10 % / 15 % 10 % 20 %
Malaysia 15 % / 25 % 15 % 15 % / 25 %
Mexiko 5 % / 10 % / 15 % 12,5 % 15 %
Neuseeland 15 % 10 % 15 %
Niederlande 10 % / 15 % 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Nigeria 12,5 % / 15 % 10 % 20 %
Norwegen 15 % / 25 % 15 % 7,5 % / 10 % / 25 %
Österreich 10 % / 25 % 10 % / 15 % 10 % / 15 %
Pakistan 15 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Polen 10 % / 15 % 10 % 15 %
Rumänien 10 % / 15 % 10 % / 15 % 10 % / 15 % / 25 %
Russland 15 % 15 % 15 %
Schweden 10 % / 15 % 10 % 15 %
Schweiz 10 % / 15 % 10 % 15 %
Singapur 15 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Spanien 10 % / 15 % 10 % / 15 % 10 % / 15 % / 20 %
Sri Lanka 15 % / 25 % 15 % 15 % / 25 %
Thailand 10 % / 15 % 10 % / 15 % 15 %
Tschechien 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Türkei 10 % / 15 % 10 % 10 % / 15 %
Ungarn 15 % / 20 % 15 % 15 %
Vereinigte Arabische Emirate 10 % / 15 % 10 % 10 %
Vereinigte Staaten 20 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Vereinigtes Königreich 15 % / 25 % 10 % / 15 % 15 % / 25 %
Vietnam 10 % / 15 % 15 % 15 %

Die Tabellen geben jeweils den Höchstsatz an, den die Philippinen nach dem Abkommen einbehalten dürfen. Welcher Satz im Einzelfall gilt, regeln die folgenden Bedingungen.

Dividenden ohne Abkommen

Der gesetzliche Satz für ausländische Gesellschaften liegt bei 25 %. Auf 15 % sinkt er, wenn der Heimatstaat die Dividende steuerfrei stellt oder eine Anrechnung von mindestens 15 % für die Körperschaftsteuer der ausschüttenden Gesellschaft erlaubt.

Diese Regel des philippinischen Rechts kann auch neben einem Abkommen greifen. Das betrifft Australien, Finnland, Frankreich, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Norwegen, Pakistan, Singapur, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

Bei Australien hängt der niedrigere Satz zusätzlich davon ab, wie die Dividende dort besteuert wird.

Ab welcher Beteiligung der niedrigere Dividendensatz gilt

Der niedrigere Satz setzt meist eine wesentliche Beteiligung voraus. Die Schwelle ist je nach Abkommen unterschiedlich hoch.

10 % reichen bei Bahrain, Belgien, Brunei, China, Finnland, Frankreich, Indien, Israel, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Mexiko, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, der Schweiz, Spanien, Tschechien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich.

25 % verlangen Bangladesch, Dänemark, Deutschland, Indonesien, Korea, Nigeria, Pakistan, Polen, Rumänien, Schweden, Thailand, die Türkei, Ungarn und Vietnam. Bei Singapur liegt die Schwelle bei 15 %.

Für die 5 % bei Deutschland und Mexiko braucht die empfangende Gesellschaft 70 % der Anteile.

Bei Brasilien gilt der 15 %-Satz für jede Gesellschaft als Empfänger, Personengesellschaften eingeschlossen. Bei Malaysia und Sri Lanka gilt er ebenfalls für Gesellschaften.

Zinsen

10 % statt 15 % gelten bei vielen Abkommen für Zinsen auf öffentlich ausgegebene Anleihen und ähnliche Schuldverschreibungen. Das betrifft Australien, Brasilien, Brunei, Finnland, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Kanada, Korea, Neuseeland, die Niederlande, Österreich, Pakistan, Rumänien, Singapur, Spanien, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich.

Bei Österreich gilt der 10 %-Satz auch für Zinsen einer beim philippinischen Board of Investments (BOI) registrierten Gesellschaft in bevorzugten Pionierbereichen. Bei den Niederlanden, Rumänien und Spanien gehören Zinsen aus dem Kreditverkauf von Industrie-, Handels- oder Wissenschaftsausrüstung dazu.

Zinsen auf Bankdarlehen fallen bei Indien, den Niederlanden und Rumänien ebenfalls unter die 10 %. Bei Thailand bekommen Finanzinstitute und Versicherungen den niedrigeren Satz.

Zinsen an ausländische Regierungen und ihre Stellen sind in der Regel steuerfrei. Sonderregeln für staatlich abgesicherte Schuldtitel sind in den Sätzen oben nicht berücksichtigt.

Lizenzgebühren und das Board of Investments

Bei vielen Abkommen hängt der niedrigere Satz daran, dass die zahlende Gesellschaft beim BOI registriert ist und in bevorzugten Bereichen tätig ist. Das gilt für Australien, Brasilien, Indonesien, Italien, Korea, Malaysia, die Niederlande, Österreich, Pakistan, Singapur, Sri Lanka, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich.

Österreich, Israel, Kanada, Norwegen, Ungarn und die Vereinigten Staaten haben eine Meistbegünstigungsklausel. Die philippinische Steuer auf Lizenzgebühren ist dann auf den niedrigsten Satz begrenzt, den die Philippinen gegenüber einem Drittstaat für vergleichbare Zahlungen anwenden.

Sonderregeln einzelner Abkommen bei Lizenzgebühren

Für Filme und Fernsehbänder gilt bei Italien, Japan, Malaysia, Singapur, der Türkei und dem Vereinigten Königreich der 15 %-Satz. Bei Bahrain gilt er für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken einschließlich Filmen.

China und die Türkei nehmen 10 % auf Patente, Marken, Muster, Pläne, geheime Verfahren, Ausrüstungsmiete und Know-how. Tschechien wendet die 10 % zusätzlich auf Urheberrechte an, ausgenommen Filme.

Finnland nimmt 15 % für BOI-Unternehmen, Filme und Urheberrechte und 25 % für alles andere. Norwegen staffelt 7,5 % für Containermiete, 10 % für BOI-Unternehmen und 25 % für den Rest.

Rumänien verlangt 10 % von BOI-Pionierunternehmen, 15 % auf Filmmieten und 25 % auf alle übrigen Lizenzgebühren. Spanien nimmt 10 % von BOI-Pionierunternehmen, 20 % auf Filmmieten und 15 % auf den Rest.

Bei Brunei gilt der 10 %-Satz, wenn der Empfänger wirtschaftlich Berechtigter der Lizenzgebühren ist.

Was als steuerfrei gilt

Befreit sind nach philippinischem Recht Einkünfte, die unter ein Abkommen oder eine vergleichbare Vereinbarung des Präsidenten mit anderen Staaten und Verwaltungsregionen fallen.

Ob Sie die 5 % für Ihre Tochter auf den Philippinen tatsächlich erreichen und wie die Dividende in Deutschland besteuert wird, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Philippinen, dort zuletzt aktualisiert am 1. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.