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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Indonesien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine indonesische Gesellschaft an Ihre deutsche GmbH aus, behält sie nach dem Abkommen 10 % ein, wenn die Beteiligung wesentlich ist. Bei Streubesitz sind es 15 %, ganz ohne Abkommen 20 %.

Auf Zinsen an deutsche Empfänger fallen 10 % an, auf Lizenzgebühren 10 % oder 15 %. Für Dienstleistungen, die in Indonesien erbracht werden, gelten nach dem Abkommen mit Deutschland 7,5 %.

Diese Sätze bekommen Sie nur mit einer Ansässigkeitsbescheinigung im indonesischen Format. Fehlt sie, bleibt es bei 20 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Streubesitz Dividenden wesentliche Beteiligung Zinsen Lizenzgebühren Betriebsstättengewinne
Ansässige Gesellschaften 15 % 0 % 15 % 15 % entfällt
Ansässige Privatpersonen 10 % 10 % 15 % 15 % entfällt
Gebietsfremde ohne Abkommen 20 % 20 % 20 % 20 % 0 % oder 20 %

Indonesien zieht die Einkommensteuer weitgehend an der Quelle ein. Die Abzüge heißen nach den Artikeln des Einkommensteuergesetzes, für Zahlungen ins Ausland ist Artikel 26 maßgeblich.

Inländer zahlen nach Artikel 23 meist 2 % auf Dienstleistungen und 15 % auf eine Reihe weiterer Zahlungen. Gebietsfremde ohne Betriebsstätte zahlen auf Anleihezinsen und Kursgewinne aus Anleihen nur 10 %.

Die Abkommenssätze

Indonesien hat mit 71 Staaten ein Abkommen.

Staat Dividenden Streubesitz Dividenden wesentliche Beteiligung Zinsen Lizenzgebühren Betriebsstättengewinne
Ägypten 15 % 15 % 0/15 % 15 % 15 %
Algerien 15 % 15 % 0/15 % 15 % 10 %
Armenien 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Australien 15 % 15 % 0/10 % 10/15 % 15 %
Bangladesch 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Belarus 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Belgien 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Brunei 15 % 15 % 0/15 % 15 % 10 %
Bulgarien 15 % 15 % 0/10 % 10 % 15 %
China 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Dänemark 20 % 10 % 0/10 % 15 % 15 %
Deutschland 15 % 10 % 0/10 % 10/15 % 10 %
Finnland 15 % 10 % 0/10 % 10/15 % 15 %
Frankreich 15 % 10 % 0/10/15 % 10 % 10 %
Hongkong 10 % 5 % 0/10 % 5 % 5 %
Indien 10 % 10 % 0/10 % 10 % 15 %
Iran 7 % 7 % 0/10 % 12 % 7 %
Italien 15 % 10 % 0/10 % 10/15 % 12 %
Japan 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Jordanien 10 % 10 % 0/10 % 10 % 20 %
Kambodscha 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Kanada 15 % 10 % 0/10 % 10 % 15 %
Katar 10 % 10 % 0/10 % 5 % 10 %
Kroatien 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Kuwait 10 % 10 % 0/5 % 20 % 0/10 %
Laos 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Luxemburg 15 % 10 % 0/10 % 12,5 % 10 %
Malaysia 10 % 10 % 0/10 % 10 % 12,5 %
Marokko 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Mexiko 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Mongolei 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Neuseeland 15 % 15 % 0/10 % 15 % 20 %
Niederlande 10/15 % 5 % 0/5/10 % 10 % 10 %
Nordkorea 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Norwegen 15 % 15 % 0/10 % 10/15 % 15 %
Österreich 15 % 10 % 0/10 % 10 % 12 %
Pakistan 15 % 10 % 0/15 % 15 % 10 %
Papua-Neuguinea 15 % 15 % 0/10 % 10 % 15 %
Philippinen 20 % 15 % 0/10/15 % 15 % 20 %
Polen 15 % 10 % 0/10 % 15 % 10 %
Portugal 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Rumänien 15 % 12,5 % 0/12,5 % 12,5/15 % 12,5 %
Russland 15 % 15 % 0/15 % 15 % 12,5 %
Schweden 15 % 10 % 0/10 % 10/15 % 15 %
Schweiz 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Serbien 15 % 15 % 0/10 % 15 % 15 %
Seychellen 10 % 10 % 0/10 % 10 % 20 %
Simbabwe 20 % 10 % 0/10 % 15 % 10 %
Singapur 15 % 10 % 0/10 % 8/10 % 10 %
Slowakei 10 % 10 % 0/10 % 10/15 % 10 %
Spanien 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Sri Lanka 15 % 15 % 0/15 % 15 % 20 %
Südafrika 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Sudan 10 % 10 % 0/15 % 10 % 10 %
Südkorea 15 % 10 % 0/10 % 15 % 10 %
Suriname 15 % 15 % 0/15 % 15 % 15 %
Syrien 10 % 10 % 0/10 % 15/20 % 10 %
Tadschikistan 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Taiwan 10 % 10 % 0/10 % 10 % 5 %
Thailand 15/20 % 15/20 % 0/15 % 15 % 20 %
Tschechien 15 % 10 % 0/12,5 % 12,5 % 12,5 %
Tunesien 12 % 12 % 0/12 % 15 % 12 %
Türkei 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Ukraine 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Ungarn 15 % 15 % 0/15 % 15 % 20 %
Usbekistan 10 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Venezuela 15 % 10 % 0/10 % 20 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 10 % 10 % 0/7 % 5 % 5 %
Vereinigte Staaten 15 % 10 % 0/10 % 10 % 10 %
Vereinigtes Königreich 15 % 10 % 0/10 % 10/15 % 10 %
Vietnam 15 % 15 % 0/15 % 15 % 10 %

Wann Zinsen frei bleiben

Die 0 % bei Zinsen gelten in allen Abkommen für Zahlungen an den Staat. In einigen Abkommen bleiben auch Zinsen an Banken frei, wenn sie mit einem staatlichen Kreditvertrag zusammenhängen oder an bestimmte Finanzinstitute gehen.

Das betrifft Frankreich, Italien, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mexiko, die Niederlande, Norwegen, die Philippinen, Rumänien, Tadschikistan, die Ukraine, Venezuela, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Vereinigte Königreich.

Welche Lizenzen welcher Satz trifft

Wo zwei Lizenzsätze stehen, hängt der Satz von der Art der Lizenz ab. Bei Deutschland, Australien, Italien und Schweden kommt es darauf an, ob es um die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung oder um die Überlassung von Fachwissen geht.

Bei Norwegen und Rumänien spielen zusätzlich Urheberrechte, Patente, Muster, Formeln und Marken eine Rolle, beim Vereinigten Königreich nur die Ausrüstung. Bei Finnland, der Slowakei, Syrien und Rumänien hängt der Satz an Urheberrechten an Literatur, Kunst und Wissenschaft samt Filmen.

Dienstleistungen

Für technische, Management- und Beratungsleistungen, die in Indonesien erbracht werden, sehen einige Abkommen eine eigene Quellensteuer vor. Sie beträgt 5 % für die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate und 7,5 % für Deutschland.

Indien, Kambodscha, Luxemburg, Papua-Neuguinea, Simbabwe und Venezuela kommen auf 10 %, Pakistan auf 15 %.

Betriebsstättengewinne

Betriebsstätten, die ihren Gewinn nach Steuern im selben oder im folgenden Jahr in Indonesien reinvestieren, zahlen darauf keine Betriebsstättensteuer. Daher die 0 % ohne Abkommen.

Die Abkommen mit Jordanien, Neuseeland, den Seychellen und Ungarn regeln diese Steuer nicht. Die Finanzverwaltung wendet dann die 20 % aus indonesischem Recht an, obwohl die Tabelle einen Wert nennt.

Einzelne Abkommen

Die Abkommen mit Kambodscha, Malaysia und Simbabwe sind ratifiziert, aber noch nicht wirksam, weil der Austausch der Urkunden fehlt. Offshore-Gesellschaften aus Labuan in Malaysia erhalten keine Abkommensvorteile.

Ein geändertes Protokoll mit Malaysia wurde am 20. Oktober 2011 unterschrieben und am 4. August 2017 ratifiziert, auch hier steht der Urkundenaustausch aus. Mit China und Südkorea sind Einkünfte aus internationaler Schiff- und Luftfahrt gegenseitig von der Umsatzsteuer befreit.

Ansässigkeitsbescheinigung

Die Abkommenssätze gelten nur, wenn der Empfänger die Zahlung wirtschaftlich selbst bezieht. Er muss eine Ansässigkeitsbescheinigung im Format der indonesischen Steuerbehörde vorlegen, bestätigt von der Steuerbehörde seines Landes.

Darin erklärt er auch, dass er das Abkommensland nicht nur wegen der Vorteile gewählt hat. Das Formular des eigenen Landes wird nur in wenigen Fällen akzeptiert.

Endgültige Steuer nach Artikel 4 Absatz 2

Bestimmte Einkünfte werden pauschal und endgültig auf den Bruttobetrag besteuert, ohne Abzug von Kosten. Gesellschaften, Betriebsstätten, Vertretungen und bestimmte Personen behalten diese Steuer bei Zahlungen an Inländer und Betriebsstätten ein.

Einkunft Satz
Miete für Grundstücke und Gebäude, auch Grundstückserträge aus Betreiberverträgen 10 %
Übertragung von Grundstücks- und Gebäuderechten 2,5 %, an Immobilienfonds 0,5 %
Bauleistungen 1,75 %, 2,65 % oder 4 %
Bauberatung 3,5 % oder 6 %
Integrierte Bauleistungen 2,65 % oder 4 %
Zinsen auf Termin- und Spareinlagen und Zertifikate der Bank Indonesia 20 %
Zinsen auf Anleihen 10 %
Verkauf von Aktien an der indonesischen Börse 0,1 %
Lotteriegewinne 25 %
Bestimmte Einkünfte kleiner Unternehmen mit bis zu 4,8 Mrd. IDR Umsatz 0,5 %
Bestimmte Dividenden an Gebietsfremde aus Kooperationen mit dem Staatsfonds 7,5 %

Die Zinssätze gelten nicht für Zahlungen an Banken in Indonesien und staatlich anerkannte Pensionsfonds. Für Einlagen aus Exporterlösen gelten andere Sätze.

Den Börsensatz bekommen Gründungsgesellschafter nur, wenn sie beim Börsengang 0,5 % auf den Marktwert ihrer Aktien zahlen. Sonst werden spätere Verkaufsgewinne normal besteuert.

Die Pauschale für kleine Unternehmen ist freiwillig. Privatpersonen und Ein-Personen-Gesellschaften können sie unbegrenzt nutzen, Genossenschaften vier Jahre, Privatpersonen haben einen Freibetrag von 500 Mio. IDR im Jahr.

Vorauszahlung nach Artikel 22

Artikel 22 erfasst vor allem Einfuhren und bestimmte Käufe und Verkäufe im Inland. Für ein deutsches Unternehmen ist er vor allem beim Export nach Indonesien von Bedeutung.

Vorgang Satz Bemessungsgrundlage
Einfuhr bestimmter Konsumgüter 10 % Einfuhrwert mit Zöllen
Einfuhr anderer Konsumgüter 7,5 % Einfuhrwert mit Zöllen
Einfuhr sonstiger Waren mit Importeursnummer, Sojabohnen, Weizen und Weizenmehl 0,5 % Einfuhrwert mit Zöllen
Einfuhr sonstiger Waren mit Importeursnummer, alle übrigen 2,5 % Einfuhrwert mit Zöllen
Einfuhr sonstiger Waren ohne Importeursnummer 7,5 % Einfuhrwert mit Zöllen
Versteigerte Importwaren 7,5 % Versteigerungspreis
Wareneinkauf des Staates über die Staatskasse 1,5 % Verkaufspreis
Wareneinkauf staatlicher Unternehmen und einiger Töchter 1,5 % Verkaufspreis
Treibstoffkauf von Tankstellen bei Pertamina und Töchtern 0,25 % Verkaufspreis
Treibstoffkauf von Tankstellen bei anderen Lieferanten 0,3 % Verkaufspreis
Treibstoffkauf durch andere als Tankstellen 0,3 % Verkaufspreis
Kauf von Gas als Brennstoff 0,3 % Verkaufspreis
Kauf von Schmierstoffen 0,3 % Verkaufspreis
Zementkauf durch Händler im Inland 0,25 % Verkaufspreis
Papierkauf durch Händler im Inland 0,1 % Verkaufspreis
Stahlkauf durch Händler im Inland 0,3 % Verkaufspreis
Kauf von Kfz-Produkten durch Händler im Inland 0,45 % Verkaufspreis
Kauf von Arzneimitteln durch Händler im Inland 0,3 % Verkaufspreis
Kfz-Kauf bei Alleinvertretern, Markenvertretern und Importeuren 0,45 % Verkaufspreis
Verkauf von Forst-, Plantagen-, Agrar-, Vieh- und Fischereiprodukten an Hersteller oder Exporteure 0,25 % Verkaufspreis
Export von Kohle und Mineralien durch Exporteure ohne Bergbauvertrag mit dem Staat 1,5 % Exportwert
Kauf von Kohle und Mineralien durch Inhaber einer Bergbaulizenz 1,5 % Verkaufspreis
Goldschmuck und Goldbarren, Verkauf, Einfuhr und Kauf durch lizenzierte Goldhändler über 10 Mio. IDR 0,25 % Transaktionswert, Einfuhrwert oder Kaufpreis
Kauf sehr hochwertiger Luxusgüter 5 % Verkaufspreis
Verkauf von Prepaid-Guthaben und SIM-Karten durch Zweitvertriebe 0,5 % Verkaufspreis oder Rechnungswert
Staatliche Beschaffung über das Beschaffungssystem mit Zahlung per Handkasse oder Kreditkarte 0,5 % Gesamtzahlung
Verkauf von Kryptowerten über inländische Plattformen 0,21 % Transaktionswert ohne Umsatzsteuer
Verkauf von Kryptowerten über ausländische Plattformen 1 % Transaktionswert ohne Umsatzsteuer
Verkäufe inländischer Händler über Onlinemarktplätze 0,5 % Einnahmen ohne Umsatzsteuer

Bei Käufen des Staates, staatlicher Unternehmen, der Agrarprodukte und der Bergbaulizenzinhaber sind Treibstoff, Gas, Schmierstoffe, Postprodukte, Wasser, Strom, Öl und Gas von Förderunternehmen sowie Geothermie und Strom aus Gemeinschaftsverträgen ausgenommen. Käufe bis 2 Mio. IDR beim Staat, 10 Mio. IDR bei staatlichen Unternehmen und 20 Mio. IDR bei Agrarprodukten bleiben frei.

In den übrigen Fällen zahlt der Importeur oder Käufer die Steuer zusätzlich zum Kaufpreis. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, nur beim Treibstoffkauf durch Händler und Agenten ist sie endgültig.

Bei staatlichen Unternehmen sind Agrarprodukte ausgenommen, beim Kfz-Kauf sehr hochwertige Fahrzeuge, weil beide schon anders erfasst werden. Beim Gold sind Verkäufe an Endkunden, bestimmte Steuerpflichtige, die Bank Indonesia, lizenzierte Goldhändler und der physische Markt für digitales Gold befreit.

Händler mit bis zu 500 Mio. IDR Umsatz im Jahr sind bei Onlinemarktplätzen nach einer Erklärung befreit. In- und ausländische Marktplätze mit Treuhandkonten werden zu Steuereinzugsstellen, wenn sie mehr als 600 Mio. IDR im Jahr oder 50 Mio. IDR im Monat umsetzen oder mehr als 12.000 Nutzer in zwölf Monaten oder 1.000 im Monat haben.

Für bestimmte Vorgänge entfällt die Steuer automatisch oder mit einer Freistellungsbescheinigung. Wer keine indonesische Steuernummer hat, zahlt einen Zuschlag von 100 % auf den normalen Satz.

Wie die indonesische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Indonesien, dort zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.