Fabian WilkLinkedIn ↗

Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Ungarn

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine ungarische Kft. an Ihre deutsche GmbH aus, behält Ungarn 0 % Quellensteuer ein. Dasselbe gilt für Zinsen und Lizenzgebühren.

Dafür braucht es kein Doppelbesteuerungsabkommen und keinen Antrag. Das ungarische Recht verzichtet bei Zahlungen an Empfänger, die keine natürlichen Personen sind, schlicht auf die Quellensteuer.

Ungarn gehört damit zu den wenigen Staaten in Europa, in denen die Frage nach dem richtigen Abkommenssatz für Gesellschaften gar nicht erst aufkommt.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % 0 % 0 %
Gebietsfremde Gesellschaften ohne Abkommen 0 % 0 % 0 %
Gesellschaften in Deutschland 0 % 0 % 0 %

Für wen das gilt

Die Befreiung gilt für alle Empfänger, die keine Privatpersonen sind. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie Ihre GmbH oder UG, aber auch andere Gesellschaften und Körperschaften.

Ob der Empfänger in Ungarn, in Deutschland oder in einem Staat ohne Abkommen sitzt, spielt keine Rolle.

Was für Privatpersonen gilt

Halten Sie die Anteile an der ungarischen Gesellschaft privat, greift diese Befreiung nicht. Die Sätze für Privatpersonen gehören zur ungarischen Einkommensteuer und sind nicht Gegenstand dieser Übersicht.

Wer überlegt, eine ungarische Beteiligung privat oder über eine deutsche Holding zu halten, sollte genau hier ansetzen. Wie die Ausschüttung dann in Deutschland besteuert wird, rechnen wir im Erstgespräch für Ihre Struktur durch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Ungarn, dort zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.