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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Zimbabwe

Sätze zuletzt geprüft am 22. Dezember 2021; eine aktuelle Quelle lag nicht vor.

Schüttet eine Gesellschaft in Simbabwe an Ihre deutsche Gesellschaft aus, begrenzt das Doppelbesteuerungsabkommen die Quellensteuer auf 10 %. Ohne Abkommen wären es 15 %, bei Gesellschaften an der Börse von Simbabwe 10 %.

Auf Lizenzgebühren und Honorare nach Deutschland fallen laut Abkommen je 7,5 % an. Zinsen an Gebietsfremde sind in Simbabwe derzeit ganz von der Quellensteuer befreit.

Die Steuer entsteht, sobald die Zahlung erklärt oder fällig wird. Auf den tatsächlichen Geldfluss kommt es nicht an.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige, Zinsen von Banken und Investmentfonds keine Angabe 15 % keine Angabe
Gebietsfremde ohne Abkommen 15 %, börsennotiert 10 % 0 % 15 %
Gesellschaften in Deutschland 10 % 0 % 7,5 %

Die Abkommen im Einzelnen

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Honorare
Ohne Abkommen 15 % 0 % 15 % 15 %
Bulgarien 10 % nicht relevant 10 % 10 %
China 2,5 % oder 7,5 % nicht relevant 7,5 % 15 %
Deutschland 10 % nicht relevant 7,5 % 7,5 %
Frankreich 10 % nicht relevant 10 % 10 %
Kanada 10 % nicht relevant 10 % 10 %
Malaysia 10 % nicht relevant 10 % 10 %
Mauritius 10 % nicht relevant 15 % 15 %
Niederlande 10 % nicht relevant 10 % 10 %
Norwegen 15 % nicht relevant 10 % 10 %
Polen 10 % nicht relevant 10 % 15 %
Schweden 15 % nicht relevant 10 % 10 %
Südafrika 5 % oder 10 % nicht relevant 10 % 5 %
Vereinigtes Königreich 5 % nicht relevant 10 % 10 %

Nicht relevant heißt, dass das Abkommen einen höheren Zinssatz erlauben würde als das simbabwische Recht. Ein Abkommen kann die Steuer nur senken, nie erhöhen, deshalb bleibt es bei 0 %.

Für China gelten 2,5 % ab mehr als 25 % Beteiligung, sonst 7,5 %. Südafrika gewährt 5 % bei 25 % Beteiligung, sonst 10 %.

Mit Botswana, der Demokratischen Republik Kongo, Indonesien, Iran, Jamaika, Namibia, Sambia, Serbien und Montenegro, den Seychellen, Tansania und Tunesien hat Simbabwe Abkommen ausgehandelt oder verhandelt noch darüber.

Dividenden

Die Quellensteuer auf Dividenden an gebietsfremde Gesellschafter heißt Non-Resident Shareholders’ Tax, kurz NRST. Sie beträgt 15 % und 10 % bei Gesellschaften, die an der Börse von Simbabwe notiert sind.

Fällig ist die NRST innerhalb von dreißig Tagen, nachdem die Dividende erklärt wurde.

Zinsen

Zinsen an Ansässige kosten 15 % auf den Bruttobetrag, wenn sie von einer registrierten Bank oder einem Investmentfonds stammen. Das Institut behält die Steuer ein, damit ist sie abgegolten.

Gebietsfremde Anleger zahlen auf Zinsen derzeit keine Quellensteuer.

Lizenzgebühren und Honorare

Als Lizenzgebühr gilt jede Zahlung für die Nutzung von Patenten, Designs, Marken, Urheberrechten, Modellen, Mustern, Formeln oder ähnlichen Rechten. Auch die Weitergabe wissenschaftlichen, technischen oder kaufmännischen Wissens für die Verwendung in Simbabwe zählt dazu.

Honorare sind Vergütungen für technische, leitende, verwaltende oder beratende Leistungen, die von außerhalb bezahlt werden. Die Definition ist weit und erfasst die meisten Kosten, die einer Person in Simbabwe in Rechnung gestellt werden können.

Auf beides fallen ohne Abkommen 15 % an, fällig innerhalb von zehn Tagen nach der Zahlung. Weil die Grenze zwischen Lizenz, Honorar und normaler Leistung fließend ist, lohnt der genaue Blick auf jeden Vertrag.

Wie die Quellensteuer aus Simbabwe in Deutschland angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch für Ihre konkrete Struktur.

Für Simbabwe bietet die PwC Worldwide Tax Summary derzeit keine Länderseite an. Die Sätze stammen aus unserer Fassung vom 22. Dezember 2021 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.