Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Zahlungen aus Mosambik nach Deutschland verlieren 20 % Quellensteuer, ob Dividende, Zins oder Lizenzgebühr. Deutschland gehört nicht zu den neun Staaten, mit denen Mosambik ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Verkaufen Sie Anteile an einer mosambikanischen Gesellschaft, wird es noch teurer. Dann fallen 32 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn an.
Die Sätze im Überblick
| Empfänger | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren |
|---|---|---|---|
| Gebietsfremde ohne Abkommen | 20 % | 20 % | 20 % |
| Empfänger in Deutschland | 20 % | 20 % | 20 % |
Ausländische Firmen ohne Registrierung
Ist ein ausländisches Unternehmen in Mosambik tätig, ohne dort als Steuerzahler registriert zu sein, behält der Auftraggeber 20 % auf alle Einkünfte aus Mosambik ein. Diese Steuer ist endgültig.
10 % gelten für Telekommunikation und internationalen Transport samt Installation der Anlagen, für den Bau ländlicher Stromnetze in öffentlichen Elektrifizierungsprojekten und für Schiffsfracht in Fischerei und Küstenverkehr. Ebenfalls 10 % fallen auf Provisionen für E-Geld-Agenten sowie auf digitale Güter und digitale Dienstleistungen an.
Seit der Reform des Körperschaftsteuergesetzes entsteht die Steuerpflicht schon, wenn der mosambikanische Zahler die Kosten in seinen Büchern steuerlich erfasst.
Veräußerungsgewinne mit eigener Registrierung
Manche Gewinne laufen nicht über die Quellensteuer. Dazu gehören Gewinne aus Immobilien in Mosambik und aus dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung dort.
Auch wenn zwei Gebietsfremde untereinander Anteile verkaufen, hinter denen direkt oder indirekt Vermögen in Mosambik steht, ist der Gewinn steuerpflichtig. Der Verkäufer muss sich dann als gebietsfremder Steuerzahler registrieren, einen Steuervertreter bestellen und 32 % zahlen.
Seit Januar 2026 werden Veräußerungsgewinne eigenständig besteuert.
Mieten
Mosambikanische Mieter behalten auf Mieten 20 % ein. Belegte Kosten dürfen bis höchstens 30 % im Jahr abgezogen werden, bei Darlehen gelten Grenzen.
Die Abkommenssätze
| Staat | Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Gewinne aus Anteilen |
|---|---|---|---|---|
| Botswana | 0 % oder 12 % | 10 % | 10 % | 0 % |
| Indien | 7,5 % | 10 % | 10 % | 32 % (Immobiliengesellschaften) |
| Italien | 15 % | 10 % | 10 % | 0 % |
| Macau | 10 % | 10 % | 10 % | 0 % |
| Mauritius | 8 %, 10 % oder 15 % | 8 % | 5 % | 0 % |
| Portugal | 10 % | 10 % | 10 % | 32 % (Immobiliengesellschaften) |
| Südafrika | 8 % oder 15 % | 8 % | 5 % | 32 % (Immobiliengesellschaften) |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 % | 0 % | 5 % | 32 % (Immobiliengesellschaften) |
| Vietnam | 10 % | 10 % | 10 % | 32 % (Immobiliengesellschaften) |
Wann die niedrigen Dividendensätze gelten
Mit Mauritius gelten 8 %, wenn eine Gesellschaft mehr als 25 % des Kapitals hält, und 10 % für Gesellschaften mit weniger als 25 %. Alle anderen zahlen 15 %.
Südafrika gewährt 8 % ebenfalls ab mehr als 25 % Beteiligung einer Gesellschaft, sonst gelten 15 %. Botswana verzichtet ab dieser Schwelle ganz auf die Steuer und verlangt sonst 12 %.
Wann Gewinne aus Anteilen steuerpflichtig sind
Bei Indien, Portugal, Südafrika, den Emiraten und Vietnam darf Mosambik den Gewinn nur besteuern, wenn das Vermögen der verkauften Gesellschaft zu mehr als 50 % aus Immobilien besteht. Im Abkommen mit Vietnam liegt die Schwelle bei 30 %.
Ohne Abkommen hängt die Entlastung allein am deutschen Steuerrecht. Wie sich die 20 % bei Ihrer Struktur auswirken, besprechen wir im Erstgespräch.
Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Mosambik, dort zuletzt aktualisiert am 11. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.


