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Steuern & SteuerrechtAusland & International

Quellensteuern Südafrika

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche GmbH direkt mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile einer südafrikanischen Gesellschaft, behält Südafrika auf Dividenden 7,5 % ein. Bei kleineren Beteiligungen sind es nach dem Abkommen mit Deutschland 15 %.

Zinsen an deutsche Empfänger kosten 10 %, Lizenzgebühren 0 %. Ohne Abkommen wären es 20 % auf Dividenden und je 15 % auf Zinsen und Lizenzgebühren.

Die gesetzlichen Sätze

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 0 % keine Quellensteuer keine Quellensteuer
Gebietsfremde ohne Abkommen 20 % 15 % 15 %
Deutschland 7,5 % / 15 % 10 % 0 %

Bei Ansässigen unterliegen nur Dividenden der Quellensteuer, und Ausschüttungen an südafrikanische Gesellschaften sind davon befreit. Auf Entgelte für Dienstleistungen an Gebietsfremde erhebt Südafrika keine Quellensteuer.

Dividenden an Gebietsfremde

Die 20 % gelten für Dividenden südafrikanischer Gesellschaften an Gebietsfremde. Ebenso für Dividenden ausländischer Gesellschaften, deren Aktien an einer südafrikanischen Börse notiert sind.

Steuerschuldner ist der wirtschaftlich Berechtigte, nicht die Gesellschaft, außer bei Sachdividenden. Einbehalten muss die zahlende Gesellschaft oder ein zugelassener Intermediär.

Zinsen und Lizenzgebühren

Auf Zinsen aus südafrikanischer Quelle für bestimmte Schuldtitel behält der ansässige Zahlende 15 % ein.

Lizenzgebühren und Know-how-Entgelte für die Nutzung geistigen Eigentums in Südafrika gelten als südafrikanische Einkünfte. Der Zahlende behält 15 % ein, und das ist für den Empfänger die endgültige Steuer.

Die Abkommen

Der Abkommenssatz ist ein Höchstsatz. Liegt er über dem südafrikanischen Satz, gilt der niedrigere südafrikanische.

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ohne Abkommen 20 % 15 % 15 %
Ägypten 15 % 12 % 15 %
Algerien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Äthiopien 10 % 8 % 20 %
Australien 5 % / 15 % 10 % 5 %
Belarus 5 % / 15 % 5 % / 10 % 5 % / 10 %
Belgien 5 % / 15 % 10 % 0 %
Botswana 10 % / 15 % 10 % 10 %
Brasilien 10 % / 15 % 15 % 10 % / 15 %
Bulgarien 5 % / 15 % 5 % 5 % / 10 %
Chile 5 % / 15 % 5 % / 15 % 5 % / 10 %
China 5 % 10 % 7 % / 10 %
Dänemark 5 % / 15 % 0 % 0 %
Demokratische Republik Kongo 5 % / 15 % 10 % 10 %
Deutschland 7,5 % / 15 % 10 % 0 %
Eswatini (Swasiland) 10 % / 15 % 10 % 10 %
Finnland 5 % / 15 % 0 % 0 %
Frankreich 5 % / 15 % 0 % 0 %
Ghana 5 % / 10 % 5 % / 10 % 10 %
Grenada nicht geregelt nicht geregelt nicht geregelt
Griechenland 5 % / 15 % 8 % 5 % / 7 %
Hongkong 5 % / 10 % 0 % / 10 % 5 %
Indien 10 % 10 % 10 %
Indonesien 10 % / 15 % 10 % 10 %
Iran 10 % 5 % 10 %
Irland 5 % / 10 % 0 % 0 %
Israel 25 % 25 % 0 % / 15 %
Italien 5 % / 15 % 10 % 6 %
Japan 5 % / 15 % 10 % 10 %
Kamerun 10 % / 15 % 10 % 10 %
Kanada 5 % / 15 % 10 % 6 % / 10 %
Katar 5 % / 10 % 10 % 5 %
Kenia 10 % 10 % 10 %
Korea 5 % / 15 % 10 % 10 %
Kroatien 5 % / 10 % 0 % 5 %
Kuwait 5 % / 10 % 5 % 10 %
Lesotho 10 % / 15 % 10 % 10 %
Luxemburg 5 % / 15 % 0 % 0 %
Malawi nicht geregelt nicht geregelt 0 %
Malaysia 5 % / 10 % 10 % 5 %
Malta 5 % / 10 % 10 % 10 %
Mauritius 5 % / 10 % 0 % / 10 % 5 %
Mexiko 5 % / 10 % 10 % 10 %
Mosambik 8 % / 15 % 8 % 5 %
Namibia 5 % / 15 % 10 % 10 %
Neuseeland 5 % / 15 % 10 % 10 %
Niederlande 5 % / 10 % 0 % 0 %
Nigeria 7,5 % / 10 % 7,5 % 7,5 %
Norwegen 5 % / 15 % 0 % 0 %
Oman 5 % / 10 % 0 % 8 %
Österreich 5 % / 15 % 0 % 0 %
Pakistan 10 % / 15 % 10 % 10 %
Polen 5 % / 15 % 10 % 10 %
Portugal 10 % / 15 % 10 % 10 %
Ruanda 10 % / 20 % 10 % 10 %
Rumänien 15 % 15 % 15 %
Russland 10 % / 15 % 10 % 0 %
Sambia nicht geregelt nicht geregelt nicht geregelt
Saudi-Arabien 5 % / 10 % 5 % 10 %
Schweden 5 % / 15 % 0 % 0 %
Schweiz 5 % / 15 % 5 % 0 %
Seychellen 5 % / 10 % 0 % 0 %
Sierra Leone nicht geregelt nicht geregelt nicht geregelt
Simbabwe 5 % / 10 % 5 % 10 %
Singapur 5 % / 10 % 7,5 % 5 %
Slowakei 5 % / 15 % 0 % 10 %
Spanien 5 % / 15 % 0 % / 5 % 5 %
Taiwan 5 % / 15 % 10 % 10 %
Tansania 10 % / 20 % 10 % 10 %
Thailand 10 % / 15 % 10 % / 15 % 15 %
Tschechien 5 % / 15 % 0 % 10 %
Tunesien 10 % 5 % / 12 % 10 %
Türkei 10 % / 15 % 10 % 10 %
Uganda 10 % / 15 % 10 % 10 %
Ukraine 5 % / 15 % 10 % 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % / 10 % 10 % 10 %
Vereinigte Staaten 5 % / 15 % 0 % 0 %
Vereinigtes Königreich 5 % / 10 % / 15 % 0 % 0 %

Bei Grenada, Sierra Leone und Sambia regelt das Abkommen Dividenden nicht, deshalb gelten die südafrikanischen 20 %. Bei Grenada, Malawi und Sierra Leone fehlt auch eine Regel für Zinsen, bei Grenada und Sierra Leone zudem für Lizenzgebühren.

Ab welcher Beteiligung der niedrigere Dividendensatz gilt

25 % des Kapitals verlangen Algerien, Belgien, Botswana, Brasilien, Chile, die Demokratische Republik Kongo, Dänemark, Eswatini, Kamerun, Kroatien, Malaysia, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Ruanda, Simbabwe, Thailand und Uganda. Direkt gehalten werden müssen die 25 % bei Belarus, Bulgarien, Griechenland, Korea, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, der Slowakei, Spanien, Tschechien, der Türkei und Ungarn.

10 % des Kapitals genügen bei Finnland, Ghana, Hongkong, Indonesien, Katar, Kuwait, Lesotho, Malta, Mauritius, Mexiko, den Niederlanden, Nigeria, Oman, Pakistan, den Seychellen, Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zypern. Direkt gehalten werden müssen sie bei Australien, Frankreich, Irland, Saudi-Arabien und Taiwan.

Deutschland verlangt 25 % der stimmberechtigten Anteile in direktem Besitz. Italien verlangt 25 % des Kapitals für zwölf Monate vor Ende des letzten Geschäftsjahres, Japan 25 % der Stimmrechte für sechs Monate, Portugal 25 % direkt über zwei Jahre ohne Unterbrechung.

Die Schweiz verlangt 20 % direkt, die Ukraine 20 %, Tansania 15 %. Russland gewährt den niedrigeren Satz ab 30 % Beteiligung und mindestens 100.000 US-Dollar Direktinvestition.

Kanada nimmt 5 % ab 10 % der Stimmrechte oder 10 % des Kapitals, außer bei bestimmten Investmentgesellschaften in ausländischem Besitz. Die Vereinigten Staaten verlangen 10 % der Stimmrechte direkt und haben Sonderregeln für RIC und REIT.

Schweden gewährt den niedrigeren Satz ab 10 % und hat eine Meistbegünstigung, die den Satz auf den niedrigsten aus anderen Abkommen begrenzt. Die Niederlande haben eine ähnliche Klausel, die aber nur für spätere Abkommen gilt.

Das Vereinigte Königreich nimmt 5 % ab 10 % Beteiligung, sonst 10 % und 15 % auf Dividenden von Immobilien-Investmentgesellschaften. Für Malawi verweist PwC auf dieselbe Regel.

In Neuseeland werden Dividenden pauschal mit 15 % besteuert. Bei Malta gelten die Sätze für Zahlungen aus Südafrika nach Malta, in die Gegenrichtung ist die Steuer auf die Steuer auf den Gewinn begrenzt.

Wann Zinsen steuerfrei sind

Bei Dänemark, Finnland, Irland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Oman, den Seychellen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern darf Südafrika Zinsen an dort ansässige wirtschaftlich Berechtigte nicht besteuern. Bei Frankreich und Schweden gilt das nur, wenn die Zinsen im anderen Staat steuerpflichtig sind.

Zinsen an den anderen Staat oder staatliche Stellen sind bei Ägypten, Äthiopien, Belarus, China, der Demokratischen Republik Kongo, Eswatini, Ghana, Malta, Ruanda, Tansania, der Türkei und Uganda frei. Bei Hongkong sind Zinsen an die Regierung, die Währungsbehörde, die Reserve Bank und Institutionen in deren Besitz befreit.

Bei China, Katar, Mauritius und Singapur bleibt die Befreiung nur für Zinsen an oder von Regierungen und Zentralbanken und für börsennotierte Schuldtitel erhalten.

Gestaffelte Zinssätze

Belarus nimmt 5 % auf Zinsen an Banken und Finanzinstitute, Ghana 5 % auf Zinsen an Banken, jeweils sonst 10 %. Thailand nimmt 10 % bei Finanzinstituten und Versicherungen, sonst 15 %.

Tunesien nimmt 5 % auf Bankdarlehen und sonst 12 %.

Lizenzgebühren

Die Abkommenssätze für Lizenzgebühren setzen fast immer voraus, dass der Empfänger wirtschaftlich Berechtigter ist. Bei Botswana, Äthiopien, Deutschland, Frankreich, Ghana, Israel, Malawi, Mosambik, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz, den Seychellen, Spanien und den Vereinigten Staaten müssen die Lizenzgebühren zudem im Empfängerstaat steuerpflichtig sein.

Israel nimmt 15 % auf Filme und Fernsehfilme. Kanada begrenzt Urheberrechte, Software und Patente auf 6 % und nimmt sonst 10 %.

China nimmt höchstens 10 % auf 70 % des Betrags bei Ausrüstung. Bei China und Katar gelten die niedrigeren Sätze nicht, wenn die Lizenz zu einer Betriebsstätte in Südafrika gehört.

Bulgarien nimmt 5 % auf künstlerische Werke ohne Filme und auf gewerbliche und wissenschaftliche Werke, sonst 10 %. Griechenland nimmt 5 % auf Urheberrechte und 7 % auf Patente, Marken, Muster, Ausrüstung und Know-how.

Künstler, Sportler und Grundstücke

Zahlungen an ausländische Künstler und Sportler für Auftritte in Südafrika kosten 15 %.

Kauft jemand ein südafrikanisches Grundstück von einem Gebietsfremden, behält er 7,5 % ein, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, 10 % bei Gesellschaften und 15 % bei Trusts. Unter 2 Mio. ZAR entfällt der Einbehalt, und die Steuer ist nur eine Vorauszahlung, der Verkäufer muss trotzdem eine Erklärung abgeben.

Das multilaterale Instrument

Südafrika hat das multilaterale Instrument gegen Gewinnverlagerung im September 2022 ratifiziert. Für Quellensteuern gilt es seit dem 1. Januar 2023, für andere Steuern ab Steuerjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2023 beginnen.

Ob Ihre Beteiligung für die 7,5 % reicht und wie die Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Südafrika, dort zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.