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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Botswana

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft aus Botswana an Sie aus, behält sie 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, deshalb bleibt es bei diesem Satz.

Für Zinsen an Gebietsfremde sind es 15 %. Ebenfalls 15 % fallen auf Lizenzgebühren sowie auf Management- und Beratungshonorare an.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Empfänger 10 % 10 % bei PwC nicht gesondert ausgewiesen
Gebietsfremde ohne Abkommen 10 % 15 % 15 %
Gebietsfremde mit Abkommen siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten

Weitere Zahlungen

Einige Zahlungen kosten unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers denselben Satz. Bei anderen unterscheidet das Gesetz zwischen Inländern und Ausländern.

Zahlung Ansässige Gebietsfremde
Bestimmte Bauverträge 3 % 3 %
Kauf von Schlachtvieh oder Vieh zur Mast für die Schlachtung 4 % 4 %
Management- und Beratungshonorare bei PwC nicht gesondert ausgewiesen 15 %
Honorare für Unterhaltung bei PwC nicht gesondert ausgewiesen 10 %
Miete 5 % 5 %
Provisionen und Maklergebühren 10 % 10 %

Auf Miete wird nichts einbehalten, wenn eine Privatperson sie zahlt und nicht als Betriebsausgabe geltend macht. Frei bleiben auch Mieten unter 48.000 Pula im Steuerjahr und Zahlungen für Hotels, Motels, Lodges oder Gästehäuser.

Bei Provisionen an ansässige Privatpersonen für die Beschaffung von Waren oder Leistungen entfällt der Abzug, solange sie im Steuerjahr unter 48.000 Pula bleiben.

Die Abkommenssätze

Botswana hat 23 Abkommen. Die meisten senken die Steuer auf Dividenden für Gesellschaften mit größerer Beteiligung auf 5 %.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Management und Beratung
Belgien 5 % oder 10 % 10 % 8 % oder 10 % 7,5 %
China 5 % 7,5 % 5 % 7,5 %
Frankreich 5 % oder 10 % 10 % 10 % 7,5 %
Indien 7,5 % oder 10 % 10 % 10 % 10 %
Irland 5 % 7,5 % 5 % oder 7,5 % 7,5 %
Kenia 7,5 % 12,5 % 12,5 % 10 %
Luxemburg 5 % oder 10 % 7,5 % 7,5 % 7,5 %
Malawi 5 % oder 8 % 10 % 12 % 10 %
Malta 5 %, 6 % oder 15 % 8,5 % 5 % oder 7,5 % 7,5 %
Mauritius 5 % oder 10 % 12 % 12,5 % 15 %
Namibia 10 % 10 % 10 % 15 %
Schweden 10 % 15 % 15 % 15 %
Seychellen 5 % oder 10 % 7,5 % 10 % 10 %
Tschechien 5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 %
Vereinigte Arabische Emirate 5 % oder 7,5 % 7,5 % 7,5 % 5 %
Vereinigtes Königreich 5 % oder 10 % 10 % 10 % 7,5 %

Mit Barbados, Russland, Sambia und Simbabwe gelten 5 % oder 10 % auf Dividenden und je 10 % auf Zinsen, Lizenzgebühren und Beratung.

Mit Eswatini, Lesotho und Südafrika liegen alle vier Sätze bei 10 %.

Wann der niedrige Dividendensatz greift

Den niedrigeren Satz bekommt eine Gesellschaft aus dem Abkommensstaat, wenn sie mindestens 25 % des Kapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält. Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten reichen 10 %.

Mit Belgien gilt der Satz von 5 % auch für Pensionsfonds. Die 15 % im Abkommen mit Malta betreffen den umgekehrten Fall, nämlich Dividenden einer steuerbegünstigten maltesischen Gesellschaft an einen Empfänger in Botswana.

Lizenzen für Ausrüstung

Bei Belgien, Irland und Malta gilt der niedrigere Lizenzsatz für die Nutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung. Für andere Lizenzen gilt der höhere Satz.

Für eine deutsche Gesellschaft mit Tochter in Botswana bleibt es also bei den Sätzen ohne Abkommen. Wie die Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Botswana, dort zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.