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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Senegal

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine senegalesische Gesellschaft an eine deutsche GmbH aus, behält sie 10 % Quellensteuer ein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat Senegal nicht.

Teurer wird es bei Lizenzgebühren und Dienstleistungen. Für Vergütungen an ausländische Unternehmen und Personen verlangt Senegal 20 %.

Die gesetzlichen Sätze

Zahlung Quellensteuer
Vergütungen für Leistungen ausländischer Unternehmen oder Personen, einschließlich Lizenzgebühren 20 %
Vergütungen für Leistungen Ansässiger, die keiner Körperschaftsteuer unterliegen 5 %
Dividenden 10 %
Zahlungen privater Kliniken an externe Ärzte und Pflegekräfte 10 %
Anleihezinsen bei weniger als fünf Jahren Laufzeit 13 %
Anleihezinsen bei mindestens fünf Jahren Laufzeit 6 %
Einlagen und garantierte Zinsen auf Bankkonten 8 %
Sonstige Einkünfte, vor allem Darlehenszinsen 16 %
Einfuhr von Konsumgütern, auf den Zollwert 3 %

Bei Ansässigen mit 5 % geht es vor allem um Personen, die pauschal besteuert werden. Für Zinsen ergibt sich je nach Art also eine Spanne von 6 % bis 16 %.

Die Abkommen

Senegals Abkommen folgen meist dem OECD-Muster. Sie können die Sätze oben begrenzen.

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ohne Abkommen (auch Deutschland) 10 % 6 % bis 16 % 20 %
Belgien 10 % 15 % 10 %
Frankreich 10 % 15 % 15 %
Italien 10 % 15 % 15 %
Kanada 10 % 16 % 15 %
Katar keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Libanon 10 % 10 % 10 %
Luxemburg 5 % / 10 % 10 % 6 % / 10 %
Marokko 10 % 10 % 10 %
Mauretanien 10 % 16 % nicht geregelt
Norwegen 10 % 16 % 16 %
Portugal 5 % / 10 % 10 % 10 %
Spanien 10 % 10 % 10 %
Taiwan 10 % 15 % 12,5 %
Tunesien 10 % 16 % nicht geregelt
Türkei 5 % / 10 % 10 % 8 % / 10 %
Vereinigtes Königreich 5 % / 8 % / 10 % / 15 % 10 % 10 %
Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion 10 % 15 % 15 %

Zur Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion gehören neben Senegal auch Benin, Burkina Faso, die Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger und Togo.

Portugal: 5 % ab 25 %

Gegenüber Portugal sinkt der Dividendensatz auf 5 %, wenn eine Gesellschaft direkt mindestens 25 % des Kapitals hält. In allen anderen Fällen bleibt es bei 10 %.

Vereinigtes Königreich: vier Dividendensätze

Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich unterscheidet genauer. 5 % gelten für Gesellschaften mit mindestens 25 % direkter Beteiligung, 8 % für britische Pensionseinrichtungen und 10 % für alle übrigen Fälle.

15 % fallen an, wenn eine steuerbefreite senegalesische Immobilien-Anlagegesellschaft den Großteil ihrer Immobilienerträge jährlich an einen britischen Empfänger ausschüttet.

Wie die senegalesische Quellensteuer ohne Abkommen in Deutschland behandelt wird, klären wir für Ihren Fall im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Senegal, dort zuletzt aktualisiert am 7. August 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.