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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Paraguay

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine paraguayische Gesellschaft an eine deutsche GmbH aus, behält sie 15 % Quellensteuer ein. Für Gesellschafter mit Wohnsitz in Paraguay sind es nur 8 %.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay gibt es nicht. Es bleibt also bei den gesetzlichen Sätzen.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Gebietsfremde (auch Deutschland) 15 % 15 % auf die gesetzliche Bemessungsgrundlage 15 %
Ansässige 8 % keine Angabe keine Angabe

Die Dividendensteuer heißt in Paraguay IDU. Sie erfasst Gewinne, Dividenden und Erträge paraguayischer Gesellschaften und ebenso Ausschüttungen inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.

Die Steuer für Gebietsfremde

Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip. Erzielt ein Unternehmen oder eine Person aus dem Ausland Einkünfte aus paraguayischer Quelle, fällt die Steuer für Gebietsfremde an, die wie eine Quellensteuer funktioniert.

Der Satz liegt bei 15 %. Weil ein Teil der Einkünfte als im Ausland erzielt gilt, legt das Gesetz je nach Leistung und Ortsbezug eine eigene Bemessungsgrundlage fest, und gegen diese Pauschale ist kein Gegenbeweis möglich.

Abziehen muss das paraguayische Unternehmen, das die Leistung bezahlt. Das gilt auch für Zahlungen einer Zweigniederlassung oder Tochter an ihre ausländische Zentrale.

Was als paraguayisches Einkommen gilt

Einkünfte aus Vermögen oder Rechten, die in Paraguay wirtschaftlich genutzt werden, zählen immer dazu. Daneben nennt das Gesetz eine Reihe konkreter Fälle.

Dazu gehören Zinsen auf Darlehen und Investitionen der Muttergesellschaft oder ausländischer Niederlassungen, Lizenzgebühren und technische Unterstützung. Ebenso Zinsen und Provisionen aus Finanzierungen ausländischer Geldgeber und Erträge aus Wertpapieren paraguayischer Gesellschaften.

Erfasst sind auch Gewinne aus dem Verkauf oder der Vermietung von Grundstücken in Paraguay und aus dem Verkauf von Anteilen an paraguayischen Gesellschaften. Versicherungen und Rückversicherungen für Risiken in Paraguay, Derivate mit paraguayischem Investor und der internationale Transport zwischen Paraguay und anderen Staaten kommen hinzu.

Bei Dienstleistungen kommt es darauf an, wo sie erbracht werden und wofür. Leistungen aus dem Ausland sind steuerpflichtig, wenn sie mit Einkünften zusammenhängen, die der Körperschaftsteuer IRE unterliegen, Leistungen innerhalb Paraguays sind es in jedem Fall.

Am Ende steht eine Auffangregel. Jeder Betrag, der aus Paraguay ins Ausland bezahlt, überwiesen oder bereitgestellt wird, gilt als paraguayisches Einkommen, außer er hängt mit der Einfuhr von Waren zusammen.

Lizenzgebühren für Marken

Für Lizenzgebühren kommt es auf den Ort der Nutzung an. Wird eine im Ausland eingetragene Marke in Paraguay genutzt, zahlt der ausländische Inhaber 15 % auf den gezahlten Betrag.

Digitale Dienstleistungen

Digitale Dienste sind steuerpflichtig, wenn sie in Paraguay genutzt werden, Unterhaltung und Glücksspiel eingeschlossen. Wer sie erbringt, spielt keine Rolle.

Als Nutzung in Paraguay gilt es, wenn die IP-Adresse oder die SIM-Karte des Kunden, seine Rechnungsadresse, das zahlende Bankkonto oder die kartenausgebende Bank in Paraguay liegt.

Wann die Steuer entsteht

Die Pflicht entsteht mit dem frühesten von drei Ereignissen. Das sind die Bereitstellung der Mittel, die Überweisung ins Ausland oder die Zahlung.

Aufrechnung, Schuldumwandlung, Vergleich und andere Formen der Erfüllung zählen ebenfalls als Bereitstellung. Die Steuer wird einmalig und endgültig gezahlt.

Freiberufler müssen nur dann einbehalten, wenn sie gleichartige Leistungen einkaufen, die direkt mit ihren eigenen steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängen.

Anteilsverkäufe und Fracht

Verkaufen Gebietsfremde Anteile an einer paraguayischen Gesellschaft, haftet die Gesellschaft selbst für die Steuer des Verkäufers. Maßgeblich ist das Datum des Geschäfts oder Vertrags.

Bei internationaler Fracht ist die Steuer zu zahlen, bevor die Ware den Zoll verlässt.

Wie die paraguayische Quellensteuer ohne Abkommen in Deutschland angerechnet wird, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Paraguay, dort zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.