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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuer Argentinien

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Zahlt eine argentinische Gesellschaft Dividenden an Sie aus, behält sie 7 % Quellensteuer ein. Derselbe Satz gilt, wenn eine Zweigniederlassung ihren Gewinn ins Ausland überweist.

Teurer wird es bei Zinsen und Lizenzgebühren. Ohne Abkommen sind bis zu 35 % fällig, mit dem Abkommen zwischen Deutschland und Argentinien sind es 10 % oder 15 % auf Zinsen und 15 % auf Lizenzgebühren.

Die 7 % auf Dividenden gelten für Gewinne aus Geschäftsjahren, die am 1. Januar 2018 oder später begonnen haben.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften bei PwC nicht gesondert ausgewiesen 6 % oder 28 % 6 %
Ansässige Privatpersonen bei PwC nicht gesondert ausgewiesen 6 % oder 28 % 6 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 7 % 15,05 % oder 35 % 21 % oder 28 %
Gebietsfremde mit Abkommen 7 % siehe Tabelle unten siehe Tabelle unten

Für Inländer entscheidet die Registrierung bei der Steuerbehörde. Wer registriert ist, zahlt 6 %, wer nicht registriert ist, 28 %.

Zinsen und Lizenzgebühren nach Abkommen

Für Dividenden nennt PwC keine eigenen Abkommenssätze. Bei Zinsen und Lizenzgebühren weicht dagegen fast jedes Abkommen vom anderen ab.

Staat Zinsen Lizenzgebühren
Australien 12 % 10 % oder 15 %
Belgien 0 % oder 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Bolivien 15,05 % oder 35 % 21 % oder 28 %
Brasilien 15 % 10 % oder 15 %
Chile 4 %, 12 % oder 15 % 3 %, 10 % oder 15 %
China 12 % 3 %, 5 %, 7 % oder 10 %
Dänemark 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Deutschland 10 % oder 15 % 15 %
Finnland 15 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Frankreich 15,05 % oder 20 % 18 %
Italien 15,05 % oder 20 % 10 % oder 18 %
Japan (noch nicht in Kraft) 12 % 3 %, 5 % oder 10 %
Kanada 12,5 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Katar 12 % 10 %
Luxemburg (noch nicht in Kraft) 12 % 3 %, 5 % oder 10 %
Mexiko 12 % 10 % oder 15 %
Niederlande 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Norwegen 12,5 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Österreich (noch nicht in Kraft) 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Russland 15 % 15 %
Schweden 12,5 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Schweiz 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Spanien 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Tschechien (noch nicht in Kraft) 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %
Türkei 12 % 3 %, 5 % oder 10 %
Vereinigte Arabische Emirate 12 % 10 %
Vereinigtes Königreich 12 % 3 %, 5 %, 10 % oder 15 %

Welcher der gestaffelten Lizenzsätze greift, hängt von der Art der Leistung ab und steht im jeweiligen Abkommen.

Was für deutsche Gläubiger gilt

Das Abkommen mit Deutschland kennt zwei Zinssätze. 10 % fallen an, wenn die Zinsen aus dem Kreditverkauf von Investitionsgütern stammen, aus einem Bankdarlehen oder aus der Finanzierung öffentlicher Bauvorhaben.

Alle übrigen Zinsen an deutsche Empfänger kosten 15 %. Bei Lizenzgebühren bleibt es einheitlich bei 15 %.

Warum die Sätze so krumm sind

Argentinien besteuert Zinsen und Lizenzgebühren an Ausländer mit pauschal 35 %. Bemessungsgrundlage ist aber nicht die volle Zahlung, sondern ein gesetzlich unterstellter Gewinnanteil, gegen den man nicht vorgehen kann.

Bei Zinsen auf Auslandskredite unterstellt das Gesetz 100 %. Nur 43 % gelten in fünf Fällen, etwa wenn der Schuldner eine argentinische Bank ist, wenn das Darlehen den Kauf von Sachanlagen außer Autos finanziert oder bei Zinsen auf Termineinlagen bei argentinischen Banken.

Die 43 % gelten auch, wenn der Gläubiger ein beaufsichtigtes ausländisches Finanzinstitut aus einem Staat ohne Niedrigsteuer und ohne Bankgeheimnis ist, oder bei registrierten Schuldverschreibungen argentinischer Unternehmen in bestimmten Staaten mit Investitionsschutzabkommen. So entstehen die 15,05 %.

Lizenzgebühren nach dem Technologiegesetz

Die Sätze in der Lizenzspalte beziehen sich auf Verträge nach dem argentinischen Gesetz über ausländische Technologie. Technische Hilfe und Ingenieurleistungen, die es in Argentinien nicht gibt, kosten 21 %, weil ein Gewinn von 60 % unterstellt wird.

Für Patentlizenzen und technische Hilfe, die auch im Land erhältlich wäre, unterstellt das Gesetz 80 % Gewinn, das ergibt 28 %. Ist der Vertrag nicht registriert, steigt der Satz je nach Fall auf 31,5 % oder 35 %.

Weitere Zahlungen an Ausländer

Für andere Zahlungen an Gebietsfremde gelten ebenfalls unterstellte Gewinnanteile. Ein Abkommen kann die Sätze begrenzen, deshalb lohnt der Blick in den konkreten Vertrag.

Zahlung Quellensteuer
Fracht- und Passagierbuchungen (soweit kein Sonderabkommen greift), Nachrichtendienste, Versicherungsgeschäft 3,50 %
Container 7,00 %
Urheberrechte 12,25 %
Miete beweglicher Wirtschaftsgüter 14,00 %
Film-, Video- und Tonrechte, Rundfunk- und Fernsehübertragungen und andere Bild- und Tonübertragungen, Verkauf von Vermögen in Argentinien 17,50 %
Miete von Immobilien 21,00 %
Alle anderen Einkünfte aus Argentinien 31,50 %

Der letzte Satz gilt nicht, wenn der Empfänger in Argentinien vorübergehend ansässig ist oder war.

Zinsen von Banken und Brokern

Zahlen Finanzinstitute oder Börsenmakler Zinsen an inländische Gesellschaften, werden 3 % einbehalten. Ist die Gesellschaft nicht registriert, sind es 10 %, Privatpersonen sind befreit.

Sonderregeln einzelner Abkommen

Mit Belgien, Dänemark, Italien und dem Vereinigten Königreich sind Zinsen steuerfrei, wenn sie aus dem Kreditverkauf von Maschinen und Anlagen stammen, aus bestimmten zinsvergünstigten Bankdarlehen oder aus Krediten öffentlicher Stellen.

Mit Frankreich begrenzt das Abkommen die Steuer auf Zinsen für registrierte Empfänger auf 20 %. Mit Norwegen sind Zinsen steuerfrei, wenn das Darlehen vom norwegischen Institut für Kreditgarantien abgesichert ist oder mit dem Import von Industrieanlagen zusammenhängt.

Für Frankreich liegt seit Dezember 2019 ein Änderungsprotokoll vor, das noch nicht ratifiziert ist. Tritt es in Kraft, sinkt die Steuer auf Zinsen auf 12 % und auf Lizenzgebühren auf 3 %, 5 % oder 10 %.

Abkommen, die noch nicht gelten

Das Abkommen mit Österreich wurde im Dezember 2019 unterzeichnet und im März 2026 von Argentinien ratifiziert, es fehlen aber noch Schritte bis zum Inkrafttreten. Die Abkommen mit Japan (Juni 2019) und Luxemburg (April 2019) warten noch auf die Ratifizierung.

Mit Tschechien wurde im April 2026 ein Abkommen unterzeichnet, auch hier steht die Ratifizierung aus. Bis dahin gelten für diese vier Staaten die Sätze ohne Abkommen.

Die Ausgleichssteuer auf alte Gewinne

Für Gewinne ab 2018 wurde die frühere Ausgleichssteuer abgeschafft. Sie erhob 35 % auf Dividenden, soweit diese den steuerlichen Gewinn überstiegen.

Für Ausschüttungen aus Gewinnen, die vor dem 1. Januar 2018 angesammelt wurden, kann sie aber weiterhin anfallen. Das betrifft vor allem ältere Gesellschaften mit hohen Rücklagen.

Wie Sie argentinische Dividenden oder Zinsen in Deutschland versteuern und wie die Quellensteuer angerechnet wird, besprechen wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Argentinien, dort zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.