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Steuern & Steuerrecht

Quellensteuern Neuseeland

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Halten Sie direkt mindestens 10 % der Stimmrechte an einer neuseeländischen Gesellschaft, fließt eine voll imputierte Dividende mit 0 % Quellensteuer nach Deutschland. Voll imputiert heißt, dass die Gesellschaft auf den ausgeschütteten Gewinn schon die volle Körperschaftsteuer gezahlt hat.

In allen anderen Fällen begrenzt das Abkommen mit Deutschland die Steuer auf Dividenden auf 15 %. Zinsen und Lizenzgebühren kosten jeweils 10 %.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften 33 % 28 % 0 %
Ansässige Privatpersonen 33 % bis 39 % keine
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 %, 15 % oder 30 % 15 % 15 %
Empfänger in Deutschland 0 % oder höchstens 15 % 10 % 10 %

Gezahlt wird die Steuer von neuseeländischen Gesellschaften und von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Neuseeland nennt sie bei Gebietsfremden NRWT, bei Ansässigen RWT.

Die drei Dividendensätze ohne Abkommen

Neuseeland behält auf Dividenden an Gebietsfremde 0 % ein, wenn sie voll imputiert sind und der Gesellschafter direkt mindestens 10 % der Stimmrechte hält. Voll imputierte Sachdividenden bleiben ebenfalls frei.

15 % gelten für voll imputierte Bardividenden an Gesellschafter mit weniger als 10 %. In den meisten übrigen Fällen sind es 30 %, sofern kein Abkommen hilft.

Die 0 % gelten unabhängig davon, was im Abkommen steht. Für deutsche Gesellschafter mit nennenswerter Beteiligung ist das der eigentliche Hebel.

Zinsen ohne Abzug

Ist der Zahler als Approved Issuer anerkannt und das Darlehen beim Inland Revenue registriert, kann er auf die NRWT bei Zinsen an fremde Dritte verzichten. Stattdessen zahlt er eine abzugsfähige Abgabe von 2 % auf die Zinsen.

Bei verbundenen Personen wird das Nettozinseinkommen mit dem Körperschaftsteuersatz nachveranlagt, die NRWT ist dann nur die Untergrenze. Keine NRWT fällt an, wenn die Zinsen einer festen Einrichtung des Empfängers in Neuseeland zuzurechnen sind oder eine nicht verbundene Bank mit Einrichtung in Neuseeland sie erhält.

Die Abkommenssätze

Neuseeland hat 41 Abkommen. Die meisten folgen demselben Muster.

15 % auf Dividenden, 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren gelten für Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Indien, Irland, Italien, Korea, die Niederlande, Norwegen, Papua-Neuguinea, Polen, Russland, Schweden, die Schweiz, Spanien, Südafrika, Taiwan, Tschechien, die Vereinigten Arabischen Emirate und das Vereinigte Königreich.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Australien 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Chile 15 % 10 % oder 15 % 5 %
Fidschi 15 % 10 % oder 15 % 15 %
Hongkong 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Indonesien 15 % 10 % 15 %
Japan 0 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Kanada 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 5 % oder 10 %
Malaysia 15 % 15 % 15 %
Mexiko 0 %, 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Österreich 15 % 10 % 10 %
Philippinen 15 % 10 % 15 %
Samoa 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Singapur 5 % oder 15 % 10 % 5 %
Slowakei 5 % oder 15 % 10 % 10 %
Thailand 15 % 10 % oder 15 % 10 % oder 15 %
Türkei 5 % oder 15 % 10 % oder 15 % 10 %
Vereinigte Staaten 0 %, 5 % oder 15 % 0 % oder 10 % 5 %
Vietnam 5 % oder 15 % 10 % 10 %

Die Bedingungen der Sondersätze

Australien senkt die Dividendensteuer auf 5 % ab 10 % Beteiligung einer Gesellschaft und auf 0 % ab 80 % bei weiteren Voraussetzungen. Zinsen an begünstigte Finanzinstitute sind frei, sonst gelten 10 %.

Die USA folgen demselben Muster mit 5 % ab 10 % und 0 % ab 80 % Beteiligung. Hongkong verlangt für die 0 % nur 50 % der Anteile, Zinsen an begünstigte Finanzinstitute bleiben auch dort frei.

Japan gewährt 0 % ab 10 % der Stimmrechte unter Bedingungen und stellt Zinsen an begünstigte Finanzinstitute frei. Mexiko verlangt für 0 % mindestens 80 % der Stimmrechte über zwölf Monate, für 5 % direkt 10 % der Stimmrechte.

Kanada senkt Dividenden ab 10 % Beteiligung auf 5 % und Lizenzgebühren auf 10 %, für Urheberrechte und Software sogar auf 5 %. Samoa und Singapur gewähren 5 % ab 10 % der Anteile.

Die Slowakei verlangt für 5 % eine Gesellschaft mit 10 % der Stimmrechte, Vietnam eine mit 50 %. Die Türkei verlangt 25 % des Kapitals und gewährt 10 % auf Zinsen nur Banken, sonst 15 %.

Chile senkt Zinsen auf Bank- und Versicherungsdarlehen auf 10 %, sonst 15 %. Thailand gewährt 10 % für Finanzinstitute, Kreditverkäufe und bestimmte Lizenzen, bei Fidschi richtet sich der Zinssatz für verbundene Personen nach neuseeländischem Recht.

Neues Protokoll mit Österreich

Neuseeland und Österreich haben ein zweites Protokoll unterzeichnet, das noch nicht in Kraft ist. Danach sollen 0 % gelten, wenn eine Gesellschaft zwölf Monate lang mindestens 80 % der Stimmrechte hält, und 5 % ab 10 % direkt gehaltener Stimmrechte.

Zusätzliche Gutschrift für Streubesitz

Wer weniger als 10 % hält und mindestens 15 % NRWT zahlt, kann bei voll imputierten Dividenden eine zusätzliche Steuergutschrift bekommen. Für größere Beteiligungen gilt ohnehin 0 %, soweit die Dividende voll imputiert ist.

Steuer im Inland

Auf Zinsen an ansässige Gesellschaften gelten standardmäßig 28 %, wenn sie ihre Steuernummer angeben. Wählbar sind 28 %, 33 % oder 39 %, ohne Steuernummer werden 45 % abgezogen.

Auf Dividenden fallen 33 % RWT an, gemindert um die Gutschriften, die an der Dividende hängen. Zahlungen innerhalb einer Unternehmensgruppe sind von der NRWT befreit, und voll imputierte Dividenden an Gesellschaften lösen weder RWT noch NRWT aus.

Liquidation ohne Dividende

Bei der Liquidation einer Gesellschaft gelten Auszahlungen nicht als Dividende, soweit sie eingezahltes Kapital und realisierte oder unrealisierte Kapitalgewinne darstellen. Dann fällt auch keine Quellensteuer an.

Das gilt nicht, wenn der Empfänger eine gebietsfremde Gesellschaft ist, die mit der neuseeländischen Gesellschaft verbunden ist.

Ob Ihre Dividenden voll imputiert sind und wie sie in Deutschland ankommen, klären wir im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Neuseeland, dort zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.