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Quellensteuern Mongolei

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Hält Ihre deutsche Kapitalgesellschaft direkt mindestens 10 % an einer mongolischen Gesellschaft, behält die Mongolei auf Dividenden 5 % ein. Bei kleineren Beteiligungen sind es laut Abkommen 10 %.

Ohne Abkommen kostet fast jede Zahlung ins Ausland 20 %. Das betrifft Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, aber auch Warenlieferungen und Dienstleistungen, ob direkt oder elektronisch erbracht.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Gesellschaften und Privatpersonen 10 % 10 % 10 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 20 % 20 % 20 %
Deutsche Gesellschaft ab 10 % Beteiligung 5 % 10 % 10 %
Übrige Empfänger in Deutschland 10 % 10 % 10 %

Technische Gebühren an Gebietsfremde ohne Abkommen tragen ebenfalls 20 %. Das Abkommen mit Deutschland enthält dazu keine eigene Regel.

Der Sondersatz von 5 %

Zinsen auf Anleihen mongolischer Geschäftsbanken kosten Gebietsfremde nur 5 %. Derselbe Satz gilt für Dividenden und Zinsen aus Aktien und Schuldtiteln, die an einer in- oder ausländischen Börse gehandelt werden.

Ausgenommen sind Gesellschaften mit Sonderlizenzen für Bodenschätze, Ölsuche oder Bergbau. Wer in mongolische Rohstoffwerte investiert, bleibt also bei den normalen Sätzen.

Die Abkommenssätze

Die Mongolei hat 26 Abkommen in Kraft.

Staat Dividenden Zinsen Lizenzgebühren Technische Gebühren
Belgien 5 % oder 15 % 10 % 5 % keine Regel
China 5 % 10 % 10 % keine Regel
Deutschland 5 % oder 10 % 10 % 10 % keine Regel
Frankreich 5 % oder 15 % 10 % 5 % keine Regel
Indien 15 % 15 % 15 % 15 %
Italien 5 % 0 % oder 10 % 5 % keine Regel
Kanada 5 % oder 15 % 10 % 5 % oder 10 % 5 %
Korea (Nord) 5 % 5 % 10 % keine Regel
Korea (Süd) 5 % 5 % 10 % keine Regel
Malaysia 10 % 10 % 10 % 10 %
Österreich 5 % oder 10 % 10 % 5 % oder 10 % keine Regel
Polen 10 % 10 % 5 % keine Regel
Russland 10 % 10 % wie nationales Recht keine Regel
Schweiz 5 % oder 15 % 10 % 5 % keine Regel
Singapur 0 %, 5 % oder 10 % 5 % oder 10 % 5 % keine Regel
Ungarn 5 % oder 15 % 10 % 5 % keine Regel
Vereinigtes Königreich 5 % oder 15 % 7 % oder 10 % 5 % keine Regel
Vietnam 10 % 10 % 10 % 10 %

10 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ohne Regel für technische Gebühren gelten mit Belarus, Bulgarien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Tschechien, der Türkei und der Ukraine.

Ab wann 5 % auf Dividenden gelten

Im Abkommen mit Deutschland muss eine Gesellschaft, keine Personengesellschaft, direkt mindestens 10 % halten. Bei Österreich gilt dieselbe Schwelle.

Belgien lässt 10 % direkt oder indirekt gehaltenes Kapital genügen, ebenfalls ohne Personengesellschaften. Frankreich und Kanada verlangen 10 % direkt oder indirekt, das Vereinigte Königreich 10 % der Stimmrechte.

Die Schweiz und Ungarn setzen die Hürde höher, bei 25 % direkt gehaltenem Kapital. Singapur verlangt für 5 % ebenfalls 25 % und stellt Dividenden an den Staat und bestimmte öffentliche Stellen frei, Italien solche Zinsen.

Zinsen an Banken

Mit Singapur sinkt der Satz auf 5 %, wenn eine Bank oder ein vergleichbares Finanzinstitut die Zinsen bekommt. Mit dem Vereinigten Königreich gelten 7 % für Banken, die die Zinsen selbst wirtschaftlich erhalten und ein echtes Bankgeschäft betreiben.

Lizenzgebühren mit Österreich und Kanada

Österreich gewährt 5 % für Patente, Marken, Muster, Pläne, geheime Formeln und Verfahren sowie Erfahrungswissen. Für alles andere gelten 10 %.

Kanada gewährt 5 % für Urheberrechte, Software, Patente und Erfahrungswissen, sonst 10 %.

Wie die mongolische Quellensteuer in Deutschland angerechnet wird, klären wir gern im Erstgespräch.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für die Mongolei, dort zuletzt aktualisiert am 8. Juni 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.