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Quellensteuer Singapur

Zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026

Schüttet eine Gesellschaft in Singapur an Ihre deutsche GmbH aus, fällt 0 % Quellensteuer an. Singapur besteuert Dividenden grundsätzlich nicht über die Steuer auf den Gewinn hinaus, aus dem sie stammen.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland bleiben auch Zinsen frei. Auf Lizenzgebühren sind es 5 %.

Ohne Abkommen behält Singapur auf Zinsen 15 % und auf Lizenzgebühren 10 % ein.

Die Sätze im Überblick

Empfänger Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Ansässige Privatpersonen und Gesellschaften 0 % 0 % 0 %
Gebietsfremde ohne Abkommen 0 % 15 % 10 %
Gesellschaften aus Deutschland 0 % 0 % 5 %

Die 15 % ohne Abkommen gelten auch für Mieten für bewegliche Güter. Der Abzug ist eine endgültige Steuer, aber nur für Gebietsfremde ohne Geschäftsbetrieb und ohne Betriebsstätte in Singapur.

Steuervergünstigungen können diese Sätze weiter senken oder ganz aufheben.

Dividenden auch künftig gedeckelt

Manche Abkommen legen trotzdem einen Höchstsatz für Dividenden fest. Er würde nur greifen, falls Singapur eines Tages doch eine Quellensteuer auf Dividenden einführt.

Die Abkommen bei Zinsen und Lizenzgebühren

Auf Dividenden gilt in allen Abkommen 0 %. Unterschiede gibt es nur bei Zinsen und Lizenzgebühren.

Staat Zinsen Lizenzgebühren
Belgien 5 % 3 % oder 5 %
Brasilien 10 % oder 15 % 10 %
Brunei 5 % oder 10 % 10 %
China 7 % oder 10 % 6 % oder 10 %
Indien 10 % oder 15 % 10 %
Indonesien 10 % 8 % oder 10 %
Israel 7 % 5 %
Katar 5 % 10 %
Kuwait 7 % 10 %
Luxemburg 0 % 7 %
Malaysia 10 % 8 %
Mexiko 5 % oder 15 % 10 %
Mongolei 5 % oder 10 % 5 %
Myanmar 8 % oder 10 % 10 %
Oman 7 % 8 %
Polen 5 % 2 % oder 5 %
Schweden 10 % oder 15 % 0 %
Slowakei 0 % 10 %
Südafrika 7,5 % 5 %
Taiwan 10 % oder 15 % 10 %
Thailand 10 % oder 15 % 5 %, 8 % oder 10 %
Tschechien 0 % 0 %, 5 % oder 10 %
Tunesien 0 %, 5 % oder 10 % 5 % oder 10 %
Türkei 7,5 % oder 10 % 10 %

Wie Deutschland bei 0 % auf Zinsen und 5 % auf Lizenzgebühren liegen Russland und die Vereinigten Arabischen Emirate. Ganz frei bleiben beide Zahlungsarten mit Georgien und Mauritius.

Je 5 % auf Zinsen und Lizenzgebühren gelten für Albanien, Armenien, Äthiopien, Bahrain, Belarus, Bulgarien, Finnland, Irland, Jordanien, Laos, Libyen, Österreich, Panama, Rumänien, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.

Je 10 % sehen die Abkommen mit Australien, Bangladesch, Dänemark, Ecuador, Fidschi, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kenia, Marokko, Papua-Neuguinea, Portugal, Ruanda, Sri Lanka und Turkmenistan vor.

Auf 10 % bei Zinsen und 5 % bei Lizenzgebühren kommen Korea, Lettland und Neuseeland. Mit Serbien, Uruguay und Vietnam sind es 10 % auf Zinsen und 5 % oder 10 % auf Lizenzgebühren.

Estland, Litauen und die Ukraine verlangen 10 % auf Zinsen und 7,5 % auf Lizenzgebühren. Frankreich und die Niederlande nehmen 10 % auf Zinsen und 0 % auf Lizenzgebühren.

Barbados, Guernsey, die Isle of Man, Jersey, Liechtenstein, San Marino und die Seychellen liegen bei 12 % auf Zinsen und 8 % auf Lizenzgebühren. Mit Italien und Pakistan sind es 12,5 % und 10 %.

Saudi-Arabien, das Vereinigte Königreich und Usbekistan verlangen 5 % auf Zinsen und 8 % auf Lizenzgebühren. Zypern und Malta nehmen 7 % oder 10 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.

Ghana und Norwegen bleiben bei je 7 %, Griechenland und Nigeria bei je 7,5 %.

Bei 15 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren, also den Sätzen ohne Abkommen, bleibt es mit Ägypten, Kanada und den Philippinen.

Abkommen nur für Teilbereiche

Einige Abkommen helfen bei Zinsen und Lizenzgebühren gar nicht, dort gelten 15 % und 10 %. Mit Bermuda gibt es nur einen Informationsaustausch, mit Chile ein Abkommen für die internationale Schifffahrt.

Die Abkommen mit Hongkong und den Vereinigten Staaten betreffen nur Schifffahrt und Luftverkehr.

Neue Sätze ab 2027

Das Abkommen mit Kenia und der niedrigere Zinssatz von 10 % mit Taiwan wirken erst ab dem 1. Januar 2027.

Viele Abkommen hat zudem das Multilaterale Instrument der OECD gegen Gewinnverlagerung geändert. Es gilt für Singapur seit dem 1. April 2019, die Änderungen sind wirksam.

Wann Zinsen weniger kosten

Die meisten Abkommen stellen Zinsen an die Regierung oder bestimmte staatliche Stellen frei. Wo zwei Zinssätze stehen, gilt der niedrigere in der Regel für Banken und Finanzinstitute.

Einen niedrigeren Satz oder eine Befreiung für Zinsen an Finanzinstitute sehen die Abkommen mit Brunei, China, Ecuador, Griechenland, Indien, Malta, Mexiko, der Mongolei, Myanmar, Ruanda, Sri Lanka, Thailand, Tunesien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und Zypern vor.

Kanada und die Philippinen befreien Zinsen an Banken, die mit einem Kreditvertrag der Regierung zusammenhängen oder an bestimmte Finanzinstitute gehen. Mit Lettland sind Zinsen frei, die an die Regierung oder ein Finanzinstitut gehen, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen erhält oder die für staatlich garantierte Kredite fließen.

Unter Banken bleiben Zinsen frei mit Belgien, Österreich, Panama, der Schweiz, Spanien, Taiwan, Ungarn und Uruguay. Für genehmigte Darlehen gilt das mit Malaysia, Portugal und Spanien, für Zinsen an einen anerkannten Pensionsfonds mit Spanien.

Schweden senkt den Satz für Zinsen eines genehmigten Industriebetriebs. Thailand nimmt weniger, wenn ein Finanzinstitut oder eine Versicherung die Zinsen erhält oder sie aus Warenkrediten stammen.

Mit dem Vereinigten Königreich sind Zinsen frei, die ein Finanzinstitut zahlt. Frankreich, Südafrika, Turkmenistan und Uruguay befreien Zinsen, die der Staat zahlt.

Bei staatlich garantierten Krediten sind Zinsen frei mit Armenien, Frankreich, Turkmenistan und Uruguay. Südafrika befreit außerdem Zinsen auf börsennotierte Schuldtitel, Korea solche aus Lieferantenkrediten für Ausrüstung und Waren.

Frankreich stellt Zinsen zwischen zwei Unternehmen frei. Mit Brasilien, Jordanien und Serbien zählen Zinsen auf Mittel für Schiffe und Flugzeuge im internationalen Verkehr nicht dazu, und Brasilien senkt den Satz für Bankkredite ab fünf Jahren Laufzeit zur Finanzierung von Ausrüstung oder Investitionen.

Wann Lizenzgebühren weniger kosten

Mit Australien, Bangladesch, Frankreich, den Niederlanden, Pakistan und Schweden gilt für Urheberrechte an Literatur und Kunst, auch Filme, der Satz ohne Abkommen. Belgien, China, Polen und Tschechien senken den Satz für gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Ausrüstung.

Tschechien stellt Lizenzen für Literatur, Kunst und Wissenschaft frei, Filme eingeschlossen, Software ausgenommen. Thailand nimmt 5 % für Urheberrechte samt Filmen und Bändern für Funk und Fernsehen sowie 8 % für Patente, Marken, Muster, Pläne, geheime Formeln, Verfahren und Ausrüstung.

Tunesien senkt den Satz für technische Dienstleistungen. Serbien und Uruguay nehmen weniger für Urheberrechte, Vietnam für Patente, Muster, geheime Formeln und Ausrüstung, Indonesien für Ausrüstung und Erfahrungswissen.

Weitere Zahlungen an Gebietsfremde

Für technische Hilfe und Management, die gebietsfremde Gesellschaften in Singapur leisten, gilt der normale Körperschaftsteuersatz. Diese Steuer ist nicht endgültig.

Künstler und gebietsfremde Freiberufler, die in Singapur arbeiten, zahlen endgültig 15 % auf ihre Bruttoeinnahmen. Freiberufler können stattdessen 24 % auf den Nettobetrag wählen, wenn das günstiger ist.

Für Schiffscharter fällt keine Quellensteuer an.

Wie Ausschüttungen und Lizenzgebühren aus Singapur in Deutschland besteuert werden, klären wir im Erstgespräch für Ihre Struktur.

Abgeglichen mit der PwC Worldwide Tax Summary für Singapur, dort zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.